Drucksache Nr. 2581/2012:
220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / Klagesmarkt

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2581/2012
3
 
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220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Mitte / Klagesmarkt

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 220. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0288 / 2012 N2 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Verfahren zur 220. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Umsetzung eines Teilzieles des Innenstadtkonzeptes aus dem Informations- und Planungsprozess "Hannover City 2020+". Für den südlichen Teil des Klagesmarktes ist eine Wohnungsbauentwicklung vorgesehen. Daneben sind im näheren Umfeld Aktualisierungen der Flächennutzungsplan-Darstellungen vorzunehmen (Stadtbahn-/U-Bahn-Darstellung, Symbol Umspannwerk).

Die auf dieser Grundlage durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 07. Juni 2012 bis 06. Juli 2012 hat keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern erbracht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 08. August 2012 mit Frist bis zum 14. September 2012 durchgeführt. Bedenken gegen die Planungsziele wurden nicht vorgetragen. Für das Verfahren bedeutsame Hinweise wurden nur von der Region Hannover mitgeteilt (s.a. Anlage 2 zu dieser Drucksache). Sie weist insbesondere darauf hin, dass der Klagesmarkt neben dem Baumbestand auch für den Pflanzenartenschutz von Bedeutung sei. Als Extremstandort weise er das Vorkommen des auf der niedersächsischen Roten Liste verzeichneten "Deutschen Filzkrautes" auf, das 2011 in 200 Exemplaren auf dem Klagesmarkt angetroffen worden sei. Dieser weise gemeinsam mit dem Schützenplatz und dem Neustädter Markt die am besten ausgeprägte Pflanzenritzenvegetation in Hannover auf. Der Erhalt oder Möglichkeiten der Umsiedlung sollten geprüft werden.

Hierzu führt die Verwaltung aus, dass auf der Bauleitplanebene eine Abschätzung dahingehend zu erfolgen hat, ob bei Planvollzug die Anforderungen des Artenschutzes grundsätzlich erfüllt werden können. Maßgebend ist dabei der europäische Artenschutz. Hierunter fallen die genannten Pflanzenarten nicht. Es ist jedoch beabsichtigt, diese mit geeigneten Maßnahmen zu erhalten. Dazu ist eine Umsiedlung an gleich geeignete Standorte möglich und beabsichtigt. Ein Eingriff in Natur und Landschaft liegt damit nicht vor.

Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende Arten umweltbezogener Informationen verwendet:

· zur Bestandserhebung und Bewertung der Biotoptypen sowie des Vorkommens an Pflanzen und Tieren,
· zur Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
· zur Luftgüte und zu den Klimafunktionen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 1 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 220. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 08.11.2012