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Vorliegende Anträge auf Zuwendung für das Haushaltsjahr 2017
Der Verwaltung liegen mit Stand vom 05.12.2016 die in den Anlagen 1 - 3 aufgeführten Anträge auf Zuwendungen zur
-Förderung des Vereinssportstättenbaus
-energetischen Sportstättensanierung (e.coSport)
-Beschaffung von Sportplatzpflegegeräten
für das Haushaltsjahr 2017 vor.
Alle aufgeführten Maßnahmen sind nach der Prüfung durch die Verwaltung grundsätzlich notwendig und zuwendungsfähig. Nach Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung nach Rücksprache mit den Antragstellern eine Priorisierung vornehmen und anschließend nach Rechtskraft der Haushaltssatzung den Ratsgremien Vorschläge zur Verteilung der für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unterbreiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass im Laufe des Jahres 2017 noch weitere Zuwendungsanträge für kurzfristig dringend notwendige Maßnahmen eingehen werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den beantragten Maßnahmen können sowohl Frauen wie auch Männer betroffen sein. Gender-Aspekte werden in die späteren Entscheidungen über eine Förderung der einzelnen Maßnahmen einfließen.
Kostentabelle
Es entstehen zur Zeit keine finanziellen Auswirkungen.
52 .22
Hannover / 12.12.2016