Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
die Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadt- entwässerung der Landeshauptstadt Hannover als Neufassung nach dem Wortlaut der Anlage 1 zu beschließen.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich. Die Drucksache hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Begründung des Antrages und der Anlage 3 ausführlich dargestellt.
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sind gegenüber dem derzeit gültigen Satz erhöht und haben daher finanzielle Auswirkungen auf den Gebührenschuldner. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.
- Die Gebühren für die Einleitung von Grundwasser und sonstigem Wasser sind gegenüber dem derzeit gültigen Satz erhöht und haben daher finanzielle Auswirkungen auf den Gebührenschuldner. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.
- Die Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und Schlammfängen sind gegenüber den derzeit gültigen Sätzen erhöht und haben finanzielle Auswirkungen auf den Gebührenschuldner. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.
- Die Gebühren für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung sind gegenüber den derzeit gültigen Sätzen erhöht und haben daher finanzielle Auswirkungen auf den Gebührenschuldner. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich.
Den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (
NKAG, Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121)) entsprechend, wird mit dieser Drucksache eine dreijährige Gebührenkalkulation vorgelegt. Nach Durchführung der Kalkulation ist eine Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2022 erforderlich. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, für den Zeitraum 2022 – 2024 die derzeitigen Sätze der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zu erhöhen:
| | | Veränderung |
Schmutzwassergebühr | 2,33 €/m³ | 2,56 €/m³ | +0,23 € | +9,9 % |
Niederschlagswassergebühr | 0,68 €/m² | 0,80 €/m² | +0,12 € | +17,7 % |
Für die Einleitung von Grundwasser und sonstigem Wasser wurden die Gebührensätze für den Zeitraum 2022 - 2024 kalkuliert. Eine Anpassung ist erforderlich.
| Gebühr
2019-2021 | Gebühr
2022-2024 | Veränderung |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Niederschlagswasserkanalisation | 0,89 €/m³ | 1,08 €/m³ | +0,19 € | +21,3 % |
Gebühr Grundwasser und sonstiges Wasser, Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation | 1,22 €/m³ | 1,68 €/m³ | +0,46 € | +37,7 % |
Für die Reinigung der Fettabscheideranlagen und Schlammfänge und der Entsorgung des Abscheidegutes ist gemäß anliegender Kalkulation eine Gebührenanpassung erforderlich.
| Gebühr
2019-2021 | Gebühr
2022-2024 | Veränderung |
Anfahrt | | | | |
Entleerung, Reinigung | | |
Abscheidegut | 0,04 €/Liter | 0,05 €/Liter |
Zusätzliche Arbeiten | 86,00 €/½ h | 45,00 €/½ h |
Außerhalb d. Regelarbeitszeit | | |
Für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung ist gegenüber den derzeit gültigen Ge- bührensätzen eine Gebührenanpassung für den Zeitraum 2022 -2024 erforderlich.
| | | Veränderung |
Gebühr für Fäkalschlammannahme | 31,30 €/m³ | 38,20 €/m³ | +6,90 € | +22,0 % |
Gebühr für Annahme Rohabwasser | 12,00 €/m³ | 13,30 €/m³ | +1,30 € | +10,8 % |
Textliche Änderungen in der Neufassung der Satzung sind notwendig geworden, weil sich Bezeichnungen geändert haben und sich in den vergangenen Jahren aus der Praxis, aus der Rechtsprechung und aus Kommentierungen einige Veränderungen ergeben haben, denen nunmehr auch im Satzungstext Rechnung getragen werden soll. Eine Übersicht der Änderungen zu den bisher gültigen Satzungsregelungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage 3 im Detail dargestellt.
Die folgenden Anlagen stehen lediglich digital zur Verfügung:
Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Erhebung der Abwassergebühren, Gebühren für die Reinigung von Fettabscheideranlagen und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshaupt- stadt Hannover (Gebührensatzung)
Anlage 2: Synopse Gebührensatzung 2019 und 2022
Anlage 3: Gebührenkalkulation