Drucksache Nr. 2550/2012:
Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2550/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1164, 1. Änd. - Landesverwaltung Planckstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1164, 1. Änd. mit Begründung zuzustimmen,
  2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Belange berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 14.12.2011 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 09.02.2012 bis 08.03.2012 statt. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme eines Anwaltes eingegangen, der die Interessen eines Nachbarn vertritt. Diese betrifft überwiegend das Bauvorhaben und wurde deshalb an die Landesverwaltung weitergeleitet.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 06.11.2012