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Ausbau der Hans-Böckler Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg;
Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße in Höhe Zufahrt Congress Hotel
(DS 3047/2017); Kostenerhöhung
Antrag,
der Erhöhung der Baukosten für den Umbau der Hans-Böckler-Allee zwischen Seligmannallee und Messeschnellweg inkl. zugehörigem Teilumbau der Seligmannallee zwischen Hans-Böckler-Allee und Röpkestraße und Spurergänzung der Auffahrrampe zum Messeschnellweg für die Fahrtrichtung Süd sowie dem Bau einer Lichtsignalanlage an der Clausewitzstraße (Höhe Zufahrt Congress Hotel) von bisher beschlossenen 2.250.000 € auf Gesamtkosten i.H.v. ca. 3.100.000 € zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54301006
Bezeichnung Landesstraßen / Hans-Böckler-Allee
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2019 bis 2021 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2019 zu Lasten 2020 und 2020 zu Lasten 2021.
Entgegen der Annahme in der ursprünglichen Beschlussfassung, dass die Maßnahme nicht förderfähig ist, konnten nicht erwartete Mehreinzahlungen über GVFG-Mittel generiert werden, die nach Baufortschritt abgerufen werden. Die Mehrkosten und Kostensteigerungen können dadurch vollständig ausgeglichen werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54301.006 | Landesstraßen/Hans-Böckler-Allee |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
1.500.000,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
3.100.000,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-1.600.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101 | Gemeindestraßen |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
37.500,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
38.195,71 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
77.500,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
24.000,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-64.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
73.448,96 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
-35.253,25 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-99.253,25 € |
|
Anmerkungen zu:
Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 45.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.
Auch nicht enthalten sind Kosten für die Schnellwegrampen und anteilige Kosten am Kreuzungsbauwerk in Höhe von ca. 400.000 €, die direkt durch das Land Niedersachsen getragen werden.
Beide Positionen sind weder Bestandteil der bisherigen, noch der aktuellen Kostenkalkulation.
Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)
Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).
Begründung des Antrages
Mit der Drucksache 3047/2017 einschließlich der 1. Ergänzung und dem Änderungsantrag Drucksache 0279/2018 hat der Verwaltungsausschuss der Baumaßnahme Hans-Böckler-Allee mit einer Bausumme von 2.250.000 € zugestimmt.
Nach Beschluss wurde der Leitungsbau auf der Nordseite der Hans-Böckler-Allee begonnen. Im Anschluss erfolgte nach Ausschreibung der Bauleistung, die ein gegenüber der Kalkulation erhöhtes, aber noch akzeptables Ergebnis zeigte, als erster Bauabschnitt die Erweiterung der nördlichen Fahrbahn um eine Fahrspur. Parallel dazu wurde die Maßnahme unter Berücksichtigung des Änderungsantrages weiter durchgeplant.
Im Rahmen der Baudurchführung des ersten Bauabschnittes zeigte sich, dass bei der Baumaßnahme erheblich größere Aufwendungen für die Verkehrsführung während der Bauzeit - Baustellensignalisierungen, Provisorien für die Aufrechterhaltung eines guten Angebotes für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen - erforderlich sind, als dies bei anderen Baumaßnahmen (auch im Hauptverkehrsstraßennetz) üblich ist. Dafür sind unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses ca. 265.000 € mehr angefallen, als ursprünglich kalkuliert wurden.
Durch die mit dem Änderungsantrag DS 0279/2018 verbundenen Änderungen der ursprünglichen Planung zeigte sich im Verlauf des Jahres 2018 auch, dass, anders als ursprünglich im Rahmen der Drucksachenberatung angenommen, damit ebenfalls deutliche Mehrkosten in Höhe von ca. 290.000 € verbunden sind. Diese resultieren im wesentlichen daraus, dass sich durch die gewünschten Veränderungen im Bereich der Pferdeturmkreuzung die Notwendigkeit ergibt, die Lichtsignalanlage fast vollständig umzubauen und den gesamten Knotenpunkt barrierefrei zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund wurde eine Neukalkulation der Baukosten unter weiterer Berücksichtigung der insbesondere 2018 gestiegenen Baukosten, des besonderen Ortes der Baumaßnahme, der noch zu erwartenden Mehrkosten für die Baustellensicherung/ Verkehrsführung während der Bauzeit sowie gestiegenen Entsorgungskosten. durchgeführt. Diese ergab, dass aktuell von Gesamtkosten von ca. 3.100.000 € auszugehen ist und somit Mehrkosten in Höhe von 850.000 € durch die Landeshauptstadt Hannover zu finanzieren sind. Weitere 400.00 € für die Schnellwegrampen und anteilige Kosten am Kreuzungsbauwerk werden durch das Land Niedersachsen direkt getragen.
Die Mehrkosten für die LHH (von 850.000 €) werden durch Einzahlungen in Höhe von 1.500.000 € aus GVFG-Fördermitteln gedeckt, die in der ursprünglichen Beschlussdrucksache noch nicht enthalten waren. Die Förderfähigkeit der Maßnahme wurde erst nach der Beschlussfassung bekannt.
Die Baumaßnahme steht darüber hinaus in unmittelbarer Abhängigkeit von notwendigen umfangreichen Leitungsbaumaßnahmen, Gleisbaumaßnahmen der infra, Hochbau- und Erschließungsmaßnahmen von Conti (z.B. Bau der Brücke über die Hans-Böckler-Allee, Ver- und Entsorgung) und kann aus diesen Gründen nur eng verzahnt mit den anderen Maßnahmen unter besonderer Beachtung der Verkehrsabwicklung in Teilabschnitten abgewickelt werden. Die Baumaßnahme wird bis 2021 andauern.
Um die lange Bauzeit zu berücksichtigen, ist deshalb eine moderate Preisentwicklung für die Abwicklung der Gesamtmaßnahme eingerechnet.
Diese Entwicklung der Kosten durch die Baupreisentwicklung aber auch durch die externe Komplexität der Baumaßnahme bei extrem schwierigen Verkehrsverhältnissen war zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung für die Drucksache auf Basis des Vorentwurfs so nicht absehbar.
66.22
Hannover / 30.09.2019