Antrag Nr. 2531/2018:
Antrag von Herrn Gohrbandt zur Durchführung der Haushaltsplanberatungen durch den Jugendhilfeausschuss
Reduzierung der zu erwartenden Mitwirkungsverbote auf das möglichst geringste Maß aus Sicht der Verwaltung

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Herrn Gohrbandt zur Durchführung der Haushaltsplanberatungen durch den Jugendhilfeausschuss
Reduzierung der zu erwartenden Mitwirkungsverbote auf das möglichst geringste Maß aus Sicht der Verwaltung

Antrag

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der LHH möge beschließen:

Die einzelnen Produkte innerhalb des Haushaltes der LHH werden vor der Abstimmung im JHA so zugeschnitten, dass die zu erwartenden Mitwirkungsverbote möglichst gering gehalten werden.

Begründung

Den zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen, z. B. der des KJHG, ist es immanent,
dass ein Mitwirkungsverbot nach sehr strengen Kriterien angewandt werden darf.

Dies bedeutet, dass die zu erwartende „Unmittelbarkeit" und der eventuell „zu erwartende Vorteil" sich jeweils nur auf eine Person bezieht, die identifizierbar ist.


Damit müssen Sammelprodukte aufgetrennt werden. Es ist nicht zuzumuten, dass Mitglieder des Ausschusses - damit des Jugendamtes — von der Beschlussfassung zu Produkten ausgeschlossen werden, in denen sie summarisch impliziert aber nicht unmittelbar explizit betroffen sind und aufgeführt werden.

Sergej Gohrbandt
Jugendverbansvertreter