Drucksache Nr. 2524/2018:
Marktgebührensatzung 2019 - 2021

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2524/2018
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Marktgebührensatzung 2019 - 2021

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 03.12.2015, zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist der § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 - 2021 (Anlage 2) erfolgt weiterhin auf der Grundlage des Gutachtens von Heyder & Partner aus dem Jahre 2004. Die aktuelle Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2015.

Die kostendeckenden Gebühren sind für die verschiedenen Märkte (Wochenmärkte, Bauernmärkte, Jahrmärkte, Weihnachtsmarkt) getrennt zu ermitteln. Die Kalkulationen sind in den Anlagen 2 bis 5 dargestellt. Die in der Anlage 2 erstellte Übersicht weist zunächst einen Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 786.500 € aus. Nach § 5 NKAG ist dieses Defizit innerhalb des nächsten Gebührenzeitraums wieder auszugleichen.

Die in den vergangenen Jahren getroffenen Maßnahmen der Verwaltung reichten nicht aus, um ein ausgeglichenes Budget zu erwirtschaften. In den einzelnen Jahresergebnissen war jeweils ein Verlust von ca. 150.000 € zu verzeichnen.
Lediglich für das laufende Jahr kann ein geringerer Verlust prognostiziert werden, da im Laufe des Jahres mehrere Stellen der Marktmeister nicht besetzt waren. Dies bedeutet zugleich, dass die Qualität der Leistung nicht der der Vorjahre entsprach. Es zeigt sich, dass ein geringerer Personaleinsatz zu sinkenden Kosten führt, gleichzeitig jedoch nicht alle Wünsche und Probleme vor Ort sofort gelöst werden können.

Die Einsparmöglichkeiten der Verwaltung auf Seiten der Sachkosten sind begrenzt und führen zu keinem positiveren Ergebnis. So sind Reinigungskosten, Fahrtkosten der Marktmeister, oder auch die Schneeräumung unabdingbar für eine Marktveranstaltung.
Lediglich bei den innerbetrieblichen Verrechnungen gibt es eine Umverteilung der Kosten durch die in den letzten Jahren durchgeführte Organisationsuntersuchung im Bereich Marktwesen.

Die Anzahl der Wochenmarkthändler konnte in den letzten Jahren nicht erhöht werden. Dies ist einer der Gründe für die Kostenunterdeckung im Bereich der Wochenmärkte. Der Bedarf an neuen Standplätzen auf einem Markt ist derzeit leider nur in einem geringen Umfang vorhanden. Dies gilt im Wesentlichen für die großen und innenstadtnahen Märkte, wie zum Beispiel der Lister Meile, dem Lindener Marktplatz oder dem Stephansplatz.
Um diesen Trend zu stoppen haben sich Ratspolitikerinnen und Ratspolitiker, Markthändlerinnen und Markthändler und die Verwaltung auf die Umsetzung und Weiterentwicklung eines 10-Punkte-Plans (DS 599/ 2018) geeinigt. Dieser Plan zur Stärkung der Wochenmärkte soll in den Jahren 2019 und 2020 dafür sorgen, die Attraktivität der hannoverschen Wochenmärkte in das Bewusstsein der Bevölkerung zurückzubringen.

Für dieses langfristige Ziel braucht es Zeit und Anstrengungen von allen Seiten, um alle Wochenmärkte in der Stadt zu erhalten. Die Konkurrenz auf dem Lebensmittelsektor ist ständig gewachsen und gerade durch die großen Unternehmen mit ihren aggressiven Werbeversprechen zu einem Wettbewerb geworden, bei denen die kleinen Stadtteilmärkte in Hannover nur schwer mithalten können. Umso wichtiger ist es diese Marktplätze zu erhalten, um einen zentralen Treffpunkt der Menschen in einem Stadtbezirk zu bieten, der neben dem Einkauf auch soziale Funktionen übernehmen kann. Auch der Beitritt in die GFI FRISCHEMÄRKTE Deutschland ist ein kleiner Baustein auf diesem Weg, um im Austausch mit anderen Kommunen, Ideen und Strategien zur Attraktivitätssteigerung zu entwickeln.

Nach dem NKAG sind kostendeckende Gebühren für diese Marktveranstaltungen zu entrichten. Die vorgeschlagenen Gebühren sehen daher einen Anstieg der Beträge vor, um die laufenden Kosten abzudecken und das Defizit auf Null zu reduzieren.

Dabei zeigt Anlage 2 die abgelaufene Gebührenperiode im Vergleich zur neuen Gebührenkalkulation, sowie eine Übersicht der neuen Gebührensummen. In der Anlage 3 ist die Kostenermittlung für das Jahr 2019 in Einzelsummen dargestellt. Die Anlage 4 stellt die Gesamtkostenermittlung der Jahre 2019 – 2021 dar. In der Anlage 5 sind die Einzelsummen jeweils getrennt für die einzelnen Märkte aufgelistet.

Die Verwaltung schlägt im Bereich der Wochen- und Bauernmärkte vor, die Gebühr für die Wochenmärkte um insgesamt 4,14% und die der Bauernmärkte um 9,52% anzuheben.
Für die Tageszahler fällt die Gebührensteigerung auf Grund einer Neubewertung des Zeitaufwands für die Marktmeister höher aus. Die Organisationsuntersuchung hat ergeben, dass der Zeitanteil für die Bearbeitung eines Tageszahlers einen nicht unerheblichen Teil der Arbeitszeit eines Marktmeisters auf dem einzelnen Markt umfasst.

Aufgrund der Zeitanteile und den daraus resultierenden Personalkosten steigt die Gebühr für die Jahrmärkte (u.a. Stoffmarkt und Marktschreier) um 7,24 %.

Für den Weihnachtsmarkt wird die verursachergerechte Verteilung der Kosten beibehalten. In der Gebührenkalkulation für die Jahre 2019 – 2021 tragen die Geschäfte im Bereich der Esswaren und Getränke auch weiterhin einen höheren Anteil am Gebührenaufkommen als die der Kategorie der „übrigen Anbieter“. Das Gebührenaufkommen umfasst in erster Linie die Kosten für die Infrastruktur (Wasser/ Abwasser), die Werbungs- oder auch die Reinigungskosten. Die in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und der Polizei erarbeiteten Veränderungen bei Aufbau und Sicherheit haben zu einer allgemeinen Kostensteigerung für den Weihnachtsmarkt beigetragen. Dabei wurde stets darauf geachtet, dass der Großteil der Umgestaltungen für den Besucher unsichtbar bleibt. Diese Aufteilung führt zu einer Anhebung im Bereich der „übrigen Anbieter“ um 2,57 % und in den Kategorien „Speisen“ bzw. „Getränke“ um 14,65% bzw. 18,30%.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung führt die Kalkulation für die Jahre 2019 – 2021 dabei zu folgenden Gebührensätzen:


a) auf den Wochenmärkten

bei Tageszuweisung 4,47 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 4,65 € einschl. MwSt.)

bei Jahreserlaubnis 120,87 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer (bisher 116,06 € zzgl. MwSt.)


b) auf den Bauernmärkten

bei der Tageszuweisung 3,45 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 3,50 € einschl. MwSt.)

bei Jahreserlaubnis 114,34 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 104,40 € zzgl.. MwSt.)



c) auf den Sonder- und Jahrmärkten

je Quadratmeter des Marktstandes pro Tag 3,26 € (bisher 3,04 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer



d) auf dem Weihnachtsmarkt an der Marktkirche

für Anbieter von Getränken (mit / ohne Speisen): 199,98 €/m² (bisher 169,04 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

für alle anderen Anbieter von Speisen (Lebensmittel): 161,81 €/m² (bisher 141,13 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

für alle übrigen Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt: 91,83 €/m² (bisher 89,53 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer


Die Verwaltung geht davon aus, dass es moderate Personal- und Sachkostensteigerungen (wie aus den Anlagen ersichtlich) geben wird. Der Kalkulationszeitraum 2019 – 2021 schließt mit einem Betrag von 0,- € ab.

Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.


Die entsprechenden Verbände (LVN/ Bauernmarktverband) sind angehört worden.
23.4 
Hannover / 01.11.2018