Drucksache Nr. 2513/2018 N1:
Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten 1. Neufassung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2513/2018 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Schul- und Bildungsausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2513/2018 N1
1
 

Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten 1. Neufassung

Antrag,


zu beschließen
  1. den neuen energetischen Standard der LHH gem. Pkt. II der Anlage mit sofortiger Wirkung einzuführen zuzustimmen.
  2. nach der Evaluation zu den ersten fünf Schulen und den ersten fünf Kindertagesstätten, die nach diesem Standard errichtet wurden, die Ergebnisse der Politik zur weiteren / erneuten Entscheidung über den vorzusehenden energetischen Standard vorzulegen.
  3. nach spätestens sechs Jahren zu den bis dahin gesammelten Erfahrungen ein Zwischenbericht zum Sachstand abzugeben.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei dem Konzept zur Weiterentwicklung des energetischen Standards bei öffentlichen Neubauten, handelt es sich um ein Strategiepapier. Männer und Frauen sind von der Umsetzung daraus resultierender Maßnahmen gleichermaßen betroffen.



Kostentabelle

Grundsätzlich soll die Weiterentwicklung zur Kostenreduktion führen. Bei konkreter Planung und Umsetzung von Maßnahmen werden die finanziellen Auswirkungen in den jeweiligen Beschlussdrucksachen dargestellt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover berichtet mit dieser Drucksache zum Ergebnis der Evaluation der Passivhausbauweise und empfiehlt, dem darauf basierenden Antrag zu folgen.

Resultierend aus den von der LHH beschlossenen energiepolitischen Zielsetzungen wurden die Drucksache Nr. 1440/2007 „Ökologische Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ sowie Nr. 1984/2009 „Anpassung der Ökologischen Standards beim Bauen im kommunalen Einflussbereich“ für Neubauten beschlossen: „Es wird die allgemeine Einführung des Passivhausstandards nach Umsetzung der Pilotprojekte und einer Evaluierungsphase bei geeigneten Gebäuden angestrebt“.

Seit der Einführung des Passivhausstandards wurden von der LHH mehr als 26 Passivhäuser errichtet.



Seit 2011 wurden in verschiedenen Forschungsprojekten (z.B. DBU-Projekt "8 Passivhaus-Kitas in Hannover - Optimierung von Qualitätssicherungsprozessen für Nachhaltige Gebäude") und Monitoringprogrammen umfangreiche Erfahrungen in den Phasen der Planung, des Baus und des Betriebes von Passivhauskindertagesstätten und Schulen gesammelt.

Aus diesen Erfahrungen wurden Standards für die „Serienfertigung“ von öffentlichen Neubauten abgeleitet. Ziel war es dabei, ein stimmiges Konzept für einen Gebäudestandard der Zukunft festzulegen, welcher die erhöhten gesetzlichen Anforderungen für energieeffiziente, nachhaltige, zukunftsweisende und ökonomisch optimierte Gebäude berücksichtigt, gleichzeitig dem Wohlbefinden der Nutzerinnen und Nutzer dient und gleichermaßen architektonische wie funktionale Ansprüche erfüllt.

Da jedoch die Anforderungen, insbesondere an Schulen und Kitas, zu denen an Wohn- bzw. Verwaltungsgebäude deutliche Unterschiede aufweisen (siehe auch Punkt 4 der Anlage), erscheint es sinnvoll, für die wesentlichen Parameter, z.B. Nutzungsfrequenzen, Belegungsdichte und Nutzerkreise, die Bedarfe getrennt zu betrachten und entsprechend vorrangige Ziele zu definieren.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Einführung eines weiterentwickelten energetischen Standards der Landeshauptstadt Hannover mit den untenstehenden Anforderungen:

1. Für städtische Verwaltungs-, Wohn- und sonstige Gebäude gilt weiterhin unverändert der eingeführte Passivhausstandard.
Zusätzlich sind, soweit technisch möglich, PV- Anlagen oder andere regenerative Energiequellen vorzusehen.





2. Für Schulen und Kita- Neubauten gilt ein auf die Kriterien des Passivhauses bezugnehmender weiterentwickelter Standard mit nachfolgenden Anpassungen:
· Einsatz von bewährten Passivhaus-Komponenten und Bauteilen
· Fest definierter Wärmedämmstandard
· Einsatz einer PV-Anlage oder anderer regenerativer Energiequellen (soweit techn. möglich)
· Einzelfallnachweis für die Notwendigkeit des Einsatzes von Lüftungsanlagen bei Kitas
· Berechnung nach gesetzlich gefordertem Nachweisverfahren EnEV/DIN 18599
(der Passivhaus-Einzelnachweis des Heizwärmebedarfs von (≤15 kWh/(m²a) entfällt)
Damit werden:
- Investitionskosten optimiert
- Planungsprozesse verschlankt
- der Bau und Betrieb vereinfacht
- Nutzerbedürfnisse/Nutzeranforderungen berücksichtigt
- hohe Gebäudeenergiestandards umgesetzt und Klimaschutzziele erreichbar
Der angestrebte Standard für alle zukünftigen städtischen Neubauten geht, nach wie vor, weit über den derzeitigen gesetzlichen Mindeststandard hinaus.
Ziel ist es, möglichst klimaneutrale Niedrigstenergiegebäude zu errichten, Gebäude die zum einen wenig Energie verbrauchen und zum anderen aktiv Energie erzeugen.

Mit der flächendeckenden Einführung von Photovoltaikanlagen für alle öffentlichen Neubauten kommt die LHH diesem Ziel (Null- oder Plusenergiegebäude) deutlich näher und übernimmt eine stadtweite Vorbildfunktion.

Mit dem Ratsbeschluss zum „Masterplan Stadt und Region Hannover | 100% für den Klimaschutz“, (Drucksache 0613/2014) hat sich die Stadt das Ziel gesteckt, bis spätestens 2050 gegenüber 1990 die Treibhausgas-Emissionen um 95% und den Endenergiebedarf um 50% zu reduzieren. Mit dem „Konzept für eine klimaneutrale Stadtverwaltung 2050“ (Drucksache 0457/2017) werden die Potenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur besseren Effizienz der eingesetzten Energie sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stadtverwaltung konkretisiert. Zum Erreichen dieser Zielsetzung ist die Reduzierung der Energienachfrage ein wichtiger Baustein.

Der neue energetische Standard soll für künftige Baumaßnahmen zur Anwendung kommen. Da für eine Evaluation eine auswertbare Anzahl von Gebäuden fertiggestellt sein muss und nach Fertigstellung für eine zielführende Auswertung eine notwendige Phase der technischen Einregulierung abzuwarten ist, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt eine umfassende Evaluation erfolgen. Ein Zwischenbericht zum Sachstand zu der Umsetzung des neuen Standards wird spätestens in sechs Jahren vorgelegt.

Ökologische Auswirkungen

Die Umsetzung von hocheffizienten Außenbauteilen und die Installation von Potovoltaikanlagen sind Bausteine des zukünftigen energetischen Standards und Basis zur Erreichung von Klimaneutralität bei städtischen Neubauten.

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Hannover / 01.02.2019