Drucksache Nr. 2512/2007:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1683, Tiergartenstraße/Kronsberger Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2512/2007
3
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1683, Tiergartenstraße/Kronsberger Straße
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1683 zu beschließen,
  2. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1683 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Die geplante Einrichtung für betreutes Wohnen ist für Frauen und Männer gleichermaßen geeignet. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist fußläufig gegeben. Einkaufsstandorte und sonstige Infrastruktureinrichtungen sind in der Nähe vorhanden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 8. März 2006 die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Nr. 1683 beschlossen. Auf dem Grundstück soll eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit Sozialstation, Gemeinschafts- und Serviceräumen entstehen.

Das Konzept sieht vor:

  • Erhalt der Bunkeranlage in dem von der Telekom auch weiterhin genutzten Bereich (ca. 2.400 m²). Eine komplette Beseitigung wäre wegen der zum Teil meterdicken Betonkonstruktionen auch kaum möglich und für die Nachbarn mit einer nahezu unzumutbaren Beeinträchtigung durch Lärm verbunden.
  • Errichtung einer Tiefgarage mit 54 Stellplätzen im nicht bebauten Bereich des Untergeschosses.
  • Viergeschossiges Gebäude zur Tiergartenstraße mit Sozialstation, Gemeinschaftsräumen und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss, in den Obergeschossen Wohnungen (betreutes Wohnen).
  • Zweigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss und mittleren Erschließungsanlagen (Laubengänge) über der Bunkeranlage. Auch dieses Gebäude wird für betreutes Wohnen genutzt.

Insgesamt sollen 76 Wohnungen nach DIN 18025, barrierefrei, mit Wohnungsgrößen von 60 - 80 m² errichtet werden. Die Eigentümer haben als Investoren, Architekten und Ingenieure bereits mehrere Vorhaben für das betreute Wohnen realisiert.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 13. April 2006 bis 12. Mai 2006 statt. Aus der Nachbarschaft gingen Stellungnahmen ein, in denen vor allem ausgeführt wird, dass eine Verschattung durch die zweieinhalbgeschossigen Gebäudetrakte auf dem Bunker zu befürchten sei. Die Stellungnahmen werden geprüft und mit dem Auslegungsbeschluss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Investor hat am 20.Juli 2007 die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt (Anlage 3). Mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanmöchte kann im Detail besser auf die konkreten Anforderungen an den Standort und auf Wünsche aus der Nachbarschaft eingegangen werden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Antrag zu folgen.

Im Vorfeld der öffentlichen Auslegung möchte der Investor den Anwohnern sein Projekt vorstellen; dies ist auch Wunsch des Stadtbezirksrates. Eine Informationsveranstaltung ist Anfang November 2007 geplant.

Der Bebauungsplan Nr. 1683 dient der Zulässigkeit einer sozialen Einrichtung in diesem Bereich und damit einer Maßnahme der Innenentwicklung. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Nach § 13a Abs. 1 BauGB darf das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, wenn die nach § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Der Bebauungsplan 1683 setzt eine gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO zulässige Grundfläche von ca. 3.350 m² fest. Die zulässige Grundfläche unterschreitet 20.000 m² deutlich.

Die Zulässigkeit von Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht wird nicht vorbereitet oder begründet, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht beeinträchtigt. Damit ist eine weitere Voraussetzung des § 13a Abs. 1 BauGB für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens erfüllt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 im beschleunigten Verfahren entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 kann das Verfahren durch Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte verkürzt werden. Dies ist hier nicht beabsichtigt. Nach § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Diese Vorschrift wird in diesem Verfahren angewendet.

61.12 
Hannover / 18.10.2007