Drucksache Nr. 2503/2004:
Anhörungen; Änderung von § 35 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2503/2004 (Originalvorlage)
2592/2004 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

  • 02.12.2004: Geschäftsordnungskommission: in die Fraktionen auf Wunsch der SPD
  • 02.12.2004: Verwaltungsausschuss: abgesetzt
  • 02.12.2004: Ratsversammlung: abgesetzt
  • 03.02.2005: Geschäftsordnungskommission: Mehrheitlich wurde dem Rat empfohlen, gem. Dr.Nr. 2503/2004 zu beschließen. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Dr.Nr. 2592/2004 wird aufrecht erhalten. Den Auschussvorsitzenden, Fraktionsvorsitzenden und den Bezirksbürgermeisterinnen/ Bezirksbürgermeistern wird schriftl. erläutert, welche Konsequenzen sich aus dem geänderten Verfahren ergeben.
  • 17.02.2005: Verwaltungsausschuss: in die CDU-Fraktion gezogen
  • 17.02.2005: Ratsversammlung: abgesetzt
  • 10.03.2005: Geschäftsordnungskommission: Dazu gibt es noch Beratungsbedarf in der CDU-Ratsfraktion. Die Drucksachen Nr. 2503/2004 und 2592/2004 sollen in der Ratssitzung am 17.03.05 behandelt werden.
  • 17.03.2005: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 17.03.2005: Ratsversammlung: 35 Stimmen dafür, 26 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Geschäftsordnungskommission
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2503/2004
0
 

Anhörungen; Änderung von § 35 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates

Antrag,

zu beschließen:
§ 35 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung des Rates wird neu gefasst wie folgt: "Auf Verlangen eines Drittels aller Ausschussmitglieder ist eine Anhörung im Ausschuss entsprechend Abs. 1 durchzuführen, wenn kein stimmberechtigtes Ausschussmitglied widerspricht."

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bisher lautet § 35 Abs. 2 S. 1 der Geschäftsordnung: "Auf Verlangen eines Drittels aller Ausschussmitglieder ist eine Anhörung im Ausschuss entsprechend Abs. 1 durchzuführen." Diese strikte Regelung verletzt nach Auffassung der Kommunalaufsicht die Rechte der Ratsmitglieder, weil die nicht stimmberechtigten Ausschussmitglieder praktisch so gestellt werden, als wenn sie auf diesem Gebiet ein Stimmrecht hätten. Die Verwaltung hat zwar bisher die alte Regelung für rechtmäßig gehalten.

Es ist aber einzuräumen, dass die Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit schwer einzuschätzen sind. Deswegen hat die Verwaltung das Gespräch mit der Kommunalaufsicht gesucht, um einen Kompromiss auszuloten. Das Ergebnis dieses Gespräches ist der obige Beschlussvorschlag.
 OE 32.5/10.1
Hannover / 23.11.2004