Drucksache Nr. 2494/2012:
Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2494/2012
3
 
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Bebauungsplan Nr. 1551, 4. Änderung – Liethfeld -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1551, 4. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet zu entwickeln und gewerbliche Nutzungen zum Thie zu lenken, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover keine Kosten. Durch den Verkauf von erschlossenen städtischen Baugrundstücken sind Einnahmen zu erwarten.

Begründung des Antrages

Auf der Fläche zwischen Liethfeld und Ellernbuschfeld befindet sich heute eine Wiese.

Seit dem Beginn der Kronsberg- Bebauung im Jahr 1996 ist die Fläche als Mischgebiet aus-
gewiesen. Da zum Einen Gewerbetreibende mit ihren Betrieben in den Bereich des Thie gelenkt werden sollen und zum Anderen eine erhebliche Nachfrage auf dem Wohnungs-
markt herrscht, soll das Plangebiet nun für Wohnungsbau ausgewiesen werden.

Da mit der Planung das bestehende Baurecht lediglich in Bezug auf die Art der Nutzung modifiziert wird und es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Das Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert.
Mit der vorliegenden 4. Änderung wird der Umfang der ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft nicht erhöht. Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 14.03.2012 vom Stadtbezirksrat Kirchrode- Bemerode- Wülferode gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:

-Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes–

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 05. April bis einschließlich 04.Mai 2012 durchgeführt.
Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 30.10.2012