Drucksache Nr. 2477/2020 N2:
Änderung von Grundschulbezirken in Zusammenhang mit der zusätzlichen Grundschule (GS) Nackenberger Straße Arbeitstitel (AT)

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 28.04.2021: Schul- und Bildungsausschuss: getrennte Abstimmung zu den einzelnen Antragspunkten: zu 1a) 11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen 0 Enthaltungen zu 1) durch Abstimmung zu Pkt. 1a. erledigt zu 2. und 3.) 11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 06.05.2021: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 20.05.2021: Verwaltungsausschuss: Getrennte Abstimmung (Klarstellungsbeschluss): Pkt. 1a): 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung Pkt. 1): Erledigt durch Abstimmung zu Pkt. 1a) Pkt. 2) und 3): 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
2477/2020 N2
7
 

Änderung von Grundschulbezirken in Zusammenhang mit der zusätzlichen Grundschule (GS) Nackenberger Straße Arbeitstitel (AT)

Antrag, zu beschließen,

1. die Schulbezirke der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg, GS Lüneburger Damm, GS Mühlenweg, GS Pestalozzi-Grundschule entsprechend der Anlagen a-c a-d zu verändern und für die neue GS Nackenberger Straße (AT) den Schulbezirk gemäß Anlage d e zum Schuljahr 2022/23 festzulegen,

1a. alternativ die Schulbezirke der GS Groß-Buchholzer-Kirchweg, GS Lüneburger Damm, GS Mühlenweg, GS Pestalozzi-Grundschule entsprechend der Anlagen a, 1b, c, d, zu verändern und für die neue GS Nackenberger Straße den Schulbezirk gemäß Anlage 1e zum Schuljahr 2022/23 festzulegen,sowie



2. diese Veränderungen in die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen der Landeshauptstadt Hannover einzuarbeiten,

3. ein Projekt zum Thema "Sicherer Schulweg" zu starten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrende und Schüler*innen sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen. Die genannten Maßnahmen dienen der Deckung des Bedarfs an Grundschulplätzen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

1. Durch die Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld (siehe DS "Neugründung einer zusätzlichen Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld") sind die Schulbezirke entsprechend anzupassen. Der Schulbezirk der neuen GS Nackenberger Straße (AT) soll aus Teilbereichen der bisherigen Schulbezirke der GS Buchholz-Kleefeld II (AT) und der GS Lüneburger Damm gebildet werden.

Die Schulbezirke der angesprochenen Schulen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenze verläuft jeweils auf der Straßenmitte):

a) GS Groß-Buchholzer-Kirchweg (siehe Anlage a):


Der Grundschule Groß-Buchholzer-Kirchweg werden Teile des Schuleinzugsgebietes der Grundschule Lüneburger Damm (Fläche B Anlage a) und des Schuleinzugsgebietes der Grundschule Buchholz-Kleefeld II am ehemaligen Standort Nackenberger Straße (Fläche A Anlage a) zugeordnet. Im Einzelnen werden die Außenlinien des Schuleinzugsgebiets wie folgt gebildet:

Ausgehend vom Schnittpunkt der Einzugsgebiete GS Kestnerstraße, GS Buchholz-Kleefeld II und GS Groß-Buchholzer-Kirchweg südlich des Baublocks 252040 am Messeschnellweg entlang bis Weidetorkreisel, der Karl-Wiechert-Allee folgend bis Roderbruchstraße. Von dort ausgehend an der Außenlinie des Baublocks 254013 am Forssmannweg bis Osterfelddamm. In östlicher Richtung entlang Baublock Nummer 254007 und 254016 bis zum Mittellandkanal. Diesem in südlicher Richtung folgend bis Eulenkamp. Entlang der westlichen Stadtbezirksgrenze bis Messeschnellweg.


b) GS Lüneburger Damm (siehe Anlage b):

Die Grundschule Lüneburger Damm wird an der nördlichen und westlichen Grenze ihres Schulbezirks entlastet (Flächen B, D und E Anlage b) und erhält im östlichen Bereich Teile des ehemaligen Schulbezirks der Grundschule Mühlenweg hinzu (Fläche F Anlage b). Der gesamte Schulbezirk umfasst folgende Bereiche:

Beginnend Karl-Wiechert-Allee Ecke Hermannsburger Damm entlang bis Schwarmstedter Straße. Der Schwarmstedter Straße folgend, die Misburger Straße querend, bis zur Baumschulenallee. Dieser in östlicher Richtung folgend weiter über Rotekreuzstraße und Heisenbergstraße bis zum Gleiskörper, diesem folgend in östlicher Richtung. Am John-Mott-Hof entlang bis zur Nussriede. Der Nussriede in östlicher Richtung folgend bis Meitnerstraße Kosselhof. Diesem folgend über Nobelring folgend bis Trippweg, dem in nördlicher Richtung folgend bis Forssmannweg. Entlang der nördlichen Grenze der Baublöcke 254015 und 254017 bis zum Mittellandkanal. Diesem in südlicher Richtung folgend bis Baublock 506001 diesem in westlicher Richtung folgend bis zur Grenze des Einzugsgebietes der GS Im Kleefelde. Dieser Grenze bis Karl-Wiechert-Allee Ecke Hermannsburger Damm entlang.

GS Lüneburger Damm (siehe Anlage 1b) (Dieser Begründungsteil bezieht sich auf den Beschlussvorschlag 1a)

Die Grundschule Lüneburger Damm wird an der nördlichen und westlichen Grenze ihres Schulbezirks entlastet (Flächen B und D Anlage 1b) und erhält im östlichen Bereich Teile des ehemaligen Schulbezirks der Grundschule Mühlenweg hinzu (Fläche F Anlage 1b). Der gesamte Schulbezirk umfasst folgende Bereiche:

Beginnend Karl-Wiechert-Allee Höhe S-Bahnhof Karl-Wiechert-Allee entlang der Bahngrenze bis Stadtbezirksgrenze Buchholz-Kleefeld. Dort an der nördlichen Grenze des Baublocks 506001 bis zum Mittellandkanal. Diesem bis zur Hannoverschen Straße folgend, entlang der Straße Am Friedenstal bis Louise-Schroeder-Straße. Dieser in östlicher Richtung folgend bis südliche Baublockgrenze 255017 hin zur Stadtbezirksgrenze Buchholz-Kleefeld, bis Mittellandkanal. Der südlichen Baublockgrenze 254016 entlang bis Milanstraße. Der nördlichen Grenze der Baublöcke 254015 und 254065 bis Baublock 254064, dieser folgend bis Nobelring. Entlang der Straße Kosselhof bis Nussriede. In südlicher Richtung der Baublockgrenze 255056 bis Rotekreuzstraße. Dieser folgend bis Baumschulenallee, im weiteren Verlauf der Karl-Wiechert-Allee südwärts.


c) GS Mühlenweg (siehe Anlage c):

Die Außengrenzen des Schulbezirks der Grundschule Mühlenweg setzen sich aus den folgenden Straßenzügen zusammen.

Beginnend von der Schierholzstraße Höhe Mittellandkanal bis zur Buchholzer Straße. Von dort bis Meyers Garten; Anderter Straße bis Einmündung Thönser Straße; nordwestliche Grenze von Baublock 504006; westliche und südliche Grenze von Baublock 504007; entlang der westlichen Grenze der Baublöcke 501003 und 501002 bis Anderter Straße, hin zur bis Bahnlinie; südliche Grenze von Baublock 511001 (Bahnlinie); Mittellandkanal zwischen den Bahnlinien; Stadtteilgrenze Misburg-Nord/Anderten bis westliche Stadtbezirksgrenze; bis Baublock 505001 entlang der südliche Grenze der Baublöcke 505001, 505002, 505003 bis zum Mittellandkanal; in nördlicher Richtung folgend bis Schierholzstraße.


d) GS Pestalozzi-Grundschule (siehe Anlage d):

Beginnend am Messeschnellweg Ecke Baublock 255013 und 509001; Im Verlauf der nördlichen und östlichen Stadtbezirksgrenze bis Güterbahnlinie Hannover-Lehrte; südliche Grenze von Baublock 513002 bis zum nordöstlichen Hafenbecken; östliche (Verlauf Hafenkanal) und südliche (Bahnlinie) Grenze von Baublock 512003; im Verlauf Anderter Straße bis Baublock 512002; westliche Grenze Baublock 511002 folgend bis Kreisstraße; südliche und westliche Baublockgrenze 511003 folgend bis Zweigkanal; südliche und westliche Grenze von Baublock 504007; östliche und nördliche Grenze von Baublock 504006; Anderter Straße bis Meyers Garten; Buchholzer Straße folgend bis Baublock 503032; im Verlauf östlicher Baublockgrenze 503032 entlang der Stadtbezirksgrenze bis Ecke Baublock 255013 und 509001

d) GS Nackenberger Straße (AT) (siehe Anlage d e)

Ausgehend vom S-Bahnhof Karl-Wiechert-Allee der Bahnstrecke folgend bis zur östlichen Grenze der Baublöcke 261037 und 261007, nördliche Grenze Baublock 261007 im weiteren Verlauf entlang der Mecklenburger Straße, nördliche Grenze Baublock 261002 bis Stadtbezirksgrenze Buchholz-Kleefeld; im weiteren Verlauf nördlich entlang der Stadtbezirksgrenze Buchholz-Kleefeld bis Messeschnellweg; im weiteren Verlauf des Messeschnellweg bis Weidetorkreisel der Karl-Wiechert-Allee folgend bis Roderbruchstraße. Von dort ausgehend an der Außenlinie des Baublocks 254013 254063am Forssmannweg bis Ecke Kosselhof bis Nussriede. Der Nussriede folgend bis John-Mott-Hof, von dort dem Gleiskörper in westlicher Richtung folgend bis Heisenbergstraße.Baublock 254044; Trippweg, Nobelring und entlang östlicher Grenze Baubloch 254050: westliche Grenze Baublock 254055 bis entlang Rotekreuzstraße: westwärts entlang der Baumschulenallee bis Baublock 271032 diesem an seiner östlichen Grenze bis Heidering folgend, Misburger Straße querend entlang der Schwarmstedter Straße bis Hermannsburger Damm; entlang der Baublockgrenze 271031 bis S-Bahnhof Karl-Wiechert-Allee.

GS Nackenberger Straße (siehe Anlage 1e) (Dieser Begründungsteil bezieht sich auf den Beschlussvorschlag 1a)

Ausgehend vom Bahnhof Karl-Wiechert-Allee südwärts der Bahnlinie. Im weiteren Verlauf der östlichen Grenze der Baublöcke 261037 und 261007, nördliche Grenze Baublock 261007, im weiteren Verlauf entlang der Mecklenburger Straße, nördliche Grenze Baublock 261002 bis Stadtbezirksgrenze Buchholz-Kleefeld, im weiteren Verlauf nördlich entlang der Stadtbezirksgrenze Buchholz-Kleefeld bis Messeschnellweg, im weiteren Verlauf des Messeschnellwegs ostwärts bis Karl-Wiechert-Allee, im weiteren Verlauf der Karl-Wiechert-Allee , südliche Grenze Baublock 254063 und 254061, dem Forssmannweg folgend, entlang der östlichen Baublockgrenze 254064, dieser folgend bis Nobelring. Entlang der Straße Kosselhof bis Nussriede. in südlicher Richtung der Baublockgrenze 255056 bis Rotekreuzstraße, dieser folgend bis Baumschulenallee, im weiteren Verlauf der Karl-Wiechert-Allee südwärts.


Die kenntlich gemachten Änderungen sind erforderlich um die GS Lüneburger Damm zukünftig noch mehr zu entlasten. Die zwischenzeitlich neu erstellte, noch nicht veröffentlichte Schulprognose macht deutlich, dass die Anzahl der Schüler*innen am Standort GS Lüneburger Damm erheblich ansteigen. Prognostisch werden bis zu 25 Klassen erwartet.

Hinzu kommt eine neue Aufteilung der Baublöcke im Stadtgebiet durch das Sachgebiet Wahlen und Statistik. Dadurch ist die Verwaltung nun in der Lage auf die Anmerkungen aus dem Beteiligungsverfahren noch genauer einzugehen.

In der Informationsdrucksache 2650/2020 wurde ausführlich auf den Verlauf und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eingegangen. Mit den nun erfolgten Änderungen kann noch präziser sowohl auf die Rückmeldung der Schulleitung als auch auf die des Kollegiums der GS Lüneburger Damm eingegangen werden (siehe Drucksache 2650/2020 Ziffer 3 und 4). Mit der erfolgten, kleinteiligen Splittung des Baublocks 254055 am Roderbruchmarkt ist eine genauere Aufteilung möglich. Anhand der Anzahl der in den jeweiligen Baublöcken lebenden Kinder kann eine Zuordnung der Schulen, mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Kapazitäten, noch detaillierter erfolgen. Mit der Entzerrung des Roderbruchmakts wird einer befürchteten Entwicklung zur Brennpunktschule entgegengewirkt.

Die beigefügten Anlagen wurden angepasst.

Mit der Beschlussvorlage zu Punkt 1a reagiert die Verwaltung auf den erfolgten Abstimmungsprozess und hat den Stadtteil Heideviertel vollständig der GS Lüneburger Damm zugeordnet. Eine Querung der Kreuzung Karl-Wiechert-Allee / Misburger Straße ist für diese Kinder damit nicht mehr erforderlich. Um diese Grundschule dennoch angemessen zu entlasten, wurde der Bereich um den Roderbruchmarkt großflächig der GS Nackenberger Straße zugesprochen. Dies könnte im Vergleich zu Vorschlag 1. Zu Lasten der Heterogenität in der Schüler*innenschaft der neuen Grundschule am Standort Nackenberger Straße gehen.

In beiden Varianten werden Schüler*innen im Einzugsgebiet der GS Lüneburger Damm und im Einzugsgebiet der GS Nackenberger Straße die fußläufige Entfernung von 2 Kilometern überschreiten.

Die Verwaltung wird mit den Schulen bezüglich einer pädagogisch sinnvollen Aufteilung der Kinder aus den Unterkünften für Geflüchtete ins Gespräch kommen, damit eine ungleiche Belastung der Schulen vermieden werden kann.

Mit der Beschlussvorlage zu Punkt 3 wird die Verwaltung beauftragt, ein Projekt zum Thema „Sicherer Schulweg“ zum Schuljahr 2022/23 zu initiieren. Hierdurch soll insbesondere die Querung der Kreuzung Karl-Wiechert-Allee / Misburger Straße für Grundschulkinder erleichtert werden. Vorstellbar ist dabei u. a. die Unterstützung durch Schülerlotsen. Denkbar ist die Gründung einer Arbeitsgruppe an der auch Akteure außerhalb der Verwaltung beteiligt werden können.

Der Neuzuschnitt der Schulbezirke ist so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Auslastung aller Schulen kommt. Die Erreichbarkeit des neuen Grundschulstandorts wird durch den ÖPNV sichergestellt. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.

Die Eltern in den betroffenen Bereichen wurden im Frühjahr 2021 im Zuge der Anmeldungen zum Schuljahr 2022/23 schriftlich darüber informiert, dass es zu Veränderungen der Schulbezirke kommen kann.

Alle beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den betroffenen Schulleitungen so besprochen und abgestimmt.

2. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen. Die Übergangsregelung für Geschwisterkinder wird in der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover wie folgt neu formuliert:

„Bei Schulbezirksänderungen dürfen Kinder, die ein älteres Geschwisterkind auf der ehemals zuständigen Grundschule haben, diese Grundschule besuchen.“

40.11 
Hannover / 23.04.2021