Drucksache Nr. 2472/2019:
Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans: Organisation, Prozess und Gremienbesetzungsverfahren

Inhalt der Drucksache:

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2472/2019
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Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans: Organisation, Prozess und Gremienbesetzungsverfahren

Antrag,

die nachfolgend dargestellte Prozess- und Organisationsstruktur sowie Gremienzusammensetzung bei der Weiterentwicklung des Lokalen Integrationsplans der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der alte wie auch der zukünftige Lokale Integrationsplan ist den Prinzipien der Geschlechtergerechtigkeit und der Diversität verpflichtet. Entsprechend folgt die Besetzung der Gremien innerhalb des Weiterentwicklungsprozesses diesen Prinzipien.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 2136/2018 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung aufgefordert, den Lokalen Integrationsplan (LIP) neu aufzulegen. Die Verwaltung informierte daraufhin im Frühjahr 2019 erstmals in der Drucksache 0949/2019 „Aktualisierung des LIP“ über die geplante Konzeption des Evaluations- und Weiterentwicklungsprozesses.

Die vorliegende Beschlussdrucksache stellt die ausgearbeitete Organisations- und Prozessstruktur bei der Neuauflage des LIPs, sowie das Prozedere zur Besetzung der zentralen Gremien zur Abstimmung.


(1) Organisations- und Prozessstruktur (Infografik 1 und 2)


Die abschließende Entscheidung über den Inhalt des noch zu erarbeiteten neuen Lokalen Integrationsplanes obliegt dem federführenden Ausschuss (Internationaler Ausschuss) bzw. der Ratsversammlung. Für den Prozess der Entwicklung des Verwaltungsentwurfs zum neuen LIP ist das zentrale Gremium, in dem alle Fäden zusammenlaufen, die so genannte Lenkungsgruppe (s. Anhang Infografik 1). Sie setzt sich verwaltungsseitig aus zwölf Fachbereichsleiter*innen sowie extern aus zehn Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und einem*einer Vertreter*in der Delegiertenkonferenz der Integrationsbeiräte zusammen.

Der Lenkungsgruppe obliegt die Entscheidung darüber, ob die von den Expert*innen erarbeiteten Vorlagen angenommen werden oder zur Überarbeitung nach entsprechenden Vorgaben zurückgespielt werden, bis ein konsensfähiger Entwurf entstanden ist, der dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Den Vorsitz der Lenkungsgruppe führt Frau Sozial- und Sportdezernentin Konstanze Beckedorf (Dezernat III).

Entsprechend der sechs Themenfelder des LIPs (Bildung, Soziales, Demokratie, Stadtleben und Kultur, Wirtschaft sowie Stadtverwaltung und Diversität) werden unter der Lenkungsgruppe sechs Expert*innengruppen eingesetzt, die die eigentliche inhaltliche Erarbeitung leisten und das Grundsatzpapier bzw. den Ziel- und Maßnahmenkatalog (siehe nachfolgender Absatz) erarbeiten. Beide Papiere werden im nächsten Schritt der Lenkungsgruppe vorgelegt. Parallel dazu werden die Entwürfe auch den elf Integrationsbeiräten vorgelegt, die ihre Einschätzungen dazu über ihre Delegiertenkonferenz bündeln und der Lenkungsgruppe übermitteln. Unabhängig davon erhält der Runde Tisch für Gleichberechtigung und gegen Rassismus die Entwürfe zur Stellungnahme. Zu allen Themen mit Gleichstellungsrelevanz wird Rücksprache mit der Gleichstellungsbeauftragten gehalten.

Für den Prozess ist ein Vorgehen in zwei Etappen vorgesehen (s. Anhang Infografik 2). Innerhalb der ersten Etappe von circa Januar 2020 bis März 2020 soll ein Entwurf für ein strategisches Grundlagenpapier erarbeitet werden, welches Leitlinien und Grundsätze für Hannover als moderne Einwanderungsstadt formuliert. Zunächst werden also übergeordnete Zielformulierungen, die entscheidenden Grundsätze und die Verwendung von Begrifflichkeiten erarbeitet. Anschließend werden in der zweiten Etappe in einem weiteren Papier die Mittlerziele und ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Umsetzungsschritten entwickelt, der sich den konkreten Bedürfnissen der verschiedenen Zielgruppen, Stadtteile, Interessengruppen und der Stadtverwaltung selbst widmet.

Die Mitglieder des Internationalen Ausschusses werden fortlaufend über die einzelnen Arbeitsschritte informiert. Zudem werden mindestens zwei Klausurtagungen für einen Austausch mit den Expert*innengruppen eingeplant. Die Vollendung der zweiten Prozessetappe wird bis Dezember 2020 dauern, sodass das Ergebnis voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 dem Rat vorgelegt werden kann.

Im Verlauf beider Etappen sind Beteiligungsveranstaltungen für alle Einwohner*innen der Stadt geplant, beginnend mit einer großen Auftaktveranstaltung am 17./18. Januar 2020, auf der die Teilnehmenden mit Politik, Verwaltung und Expert*innen ins Gespräch kommen werden, um ihre Anliegen für den Überarbeitungsprozess den Expert*innengruppen mit auf den Weg zu geben. Nach Fertigstellung des Grundlagenpapieres bzw. des Ziel- und Maßnahmenkataloges wird die Stadtgesellschaft zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion mit den Vorsitzenden der Expert*innengruppe eingeladen. Parallel dazu erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, die vorgelegten Entwürfe zu kommentieren bzw. sich über ein digitales Beteiligungsformat mit Vorschlägen einzubringen.




(2) Verfahren zur Besetzung der zentralen Gremien

(2.1) Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe umfasst verwaltungsseitig zwölf Fachbereichsleitungen, dazu kommen ein*e Vertreter*in der Delegiertenkonferenz der Integrationsbeiräte sowie von Seiten der Stadtgesellschaft acht Vertreter*innen, die von den weiter unten benannten Dachorganisationen eigenständig entsandt werden. Zusätzlich werden zwei gewählte Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen Mitglieder der Lenkungsgruppe.

Zur Findung dieser zwei gewählten Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen (MSO) ist folgendes Wahlprozedere vorgesehen. OE 50.6 lädt Mitte November 2019 die Vertreter*innen aller MSO zu einer Wahlveranstaltung ein. Jede Organisation kann im Vorfeld eine Person als Kandidat*in für die Lenkungsgruppe aufstellen und hat bei der Wahl eine Stimme. Es wird ein zweistufiges Wahlverfahren durchgeführt, die vier Bestplatzierten der ersten Wahlrunde gehen in eine Stichwahl um die beiden zu besetzenden Plätze.

Folgende zwölf Fachbereiche sind vertreten:

Soziales, Wirtschaft, Öffentliche Ordnung, Schule, Kultur, VHS, Personal und Organisation, Jugend und Familie, Sport und Bäder, Senioren, Planen und Stadtentwicklung, Büro Oberbürgermeister.

Der Fachbereich Soziales hat eine gemeinsame Stimme mit der vorsitzenden Sport- und Sozialdezernentin und nimmt deren Vertretung wahr.

Folgende Dachorganisationen sind vertreten:

Deutscher Gewerkschaftsbund Hannover, MiSO e.V., Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (AGW), Industrie- und Handelskammer Hannover, Handwerkskammer Hannover, JobCenter, Rat der Religionen, Region Hannover.

(2.2) Expert*innengruppen

Die Expert*innengruppen werden gleichermaßen aus Fachleuten der Verwaltung, wie auch aus externen Fachleuten zusammengesetzt. Die Hoheit über die konkrete Zusammenstellung wird in die Hände des jeweils zuständigen Dezernates gelegt. Sie entscheiden eigenständig über die Besetzung und den Arbeitsmodus der jeweiligen Expert*innengruppen. OE 50.6 sammelt im Vorfeld die bereits jetzt eingehenden Initiativvorschläge von Organisationen und Vereinen aus der Integrationsarbeit und stellt sie den Dezernaten zur Verfügung. Die Expert*innengruppen haben die Freiheit in Absprache mit der Lenkungsgruppe, ihren Themenzuschnitt abzuändern.

Folgende Dezernate übernehmen die Federführung einer oder mehrerer Expert*innengruppen:

Dez. III: Expert*innengruppeSoziales“. Diese Gruppe bearbeitet die Unterthemen Frauen, Ältere, Flüchtlinge, Sozialberatung, Gesundheit, Bürgerliches Engagement und Papierlose.


Expert*innengruppe „Demokratie“. Diese Gruppe bearbeitet die Unterthemen Beteiligung, Einbürgerung, Antirassismus und Antidiskriminierung sowie sexuelle Identität und Migration.

Expert*innengruppe „Stadtleben und Kultur“. Diese Gruppe bearbeitet die Unterthemen Stadtteilentwicklung, Kultur, Religionen, Sport sowie Wohnen. (gemeinsam mit Vertreter*in Dez. VI)


Dez. IV: Expert*innengruppeBildung“. Diese Gruppe bearbeitet die Unterthemen Elementarbereich, Grundschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen und Erwachsenenbildung.

Expert*innengruppe „Stadtverwaltung und Diversität“. Diese Gruppe bearbeitet die Unterthemen Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, Personalwirtschaft und Interkulturelle Organisationsentwicklung.

Dez.V: Expert*innengruppe „Wirtschaft“. Diese Gruppe bearbeitet die Unterthemen Lokale Ökonomie, Existenzgründung, Ausbildungsförderung, Qualifizierung, Beschäftigungsförderung und Internationalisierung.

Die Besetzung der Expert*innengruppe folgt diesem Schema:


2-4 interne Expert*innen (je nach Facherfordernis)

4 externe Expert*innen

1 Geschäftsführung (50.6)

1 Fachberatung aus 50.6

1 wissenschaftliche Begleitung.


Ausgenommen von diesem Besetzungsschema ist die Expert*innengruppe „Stadtverwaltung und Diversität“ unter Federführung des Dez. IV, welches auch eine rein interne Besetzung vornehmen kann. Für alle Expert*innengruppen gilt, dass die Besetzung möglichst geschlechterparitätisch zu erfolgen hat. Außerdem ist anzustreben, dass die Gruppen je zur Hälfte mit Expert*innen mit Migrationshintergrund besetzt werden.

OE 50.6 übernimmt bei Bedarf die administrative Koordination der jeweiligen Expert*innengruppe und stellt eine inhaltliche Fachberatung „Integration“ zur Verfügung.

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Hannover / 13.09.2019