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Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee
Antrag,
eine Teilfläche der Adenauerallee im Bereich des neuen Eingangs in den Zoo einzuziehen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Zoo Hannover GmbH hat den Eingangsbereich für den Zoo in den zurückliegenden Monaten komplett erneuert. Dabei sind auch die Zugänge von der öffentlichen Verkehrsfläche Adenauerallee neu gestaltet worden. Im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Eingangsbereiches soll auch der Bereich der Grünfläche vor dem Eingang eigentumsrechtlich neu geordnet werden.
Bislang gehört die Grünfläche vor dem Zooeingang zu einem Teil dem Zoo und wird auch von diesem gepflegt, zu einem anderen Teil der Landeshauptstadt Hannover. Der städtische Teil soll nunmehr auch an den Zoo übertragen werden. Da es sich hierbei aber derzeit noch um eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche handelt ist zuvor eine Einziehung nach § 8 Niedersächsisches Straßengesetz erforderlich. Der einzuziehende Teil der städtischen Fläche ist in der Anlage -1- dargestellt.
Die Einziehung kann erfolgen, da die einzuziehende Fläche keine Verkehrsbedeutung hat.
Die lt. Gesetz vorgesehene Ankündigung der Absicht der Einziehung wurde am 03. April 2019 öffentlich bekanntgemacht. Es sind in den darauffolgenden 3 Monaten keine Bedenken oder Anregungen seitens Betroffener vorgebracht worden.
66.11
Hannover / 13.09.2019