Antrag Nr. 2466/2019:
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu DS 1907/2019: "Mehr Sicherheit und Ordnung bei Junggesell*innenabschieden!“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2466/2019 (Originalvorlage)
1907/2019 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN zu DS 1907/2019: "Mehr Sicherheit und Ordnung bei Junggesell*innenabschieden!“

Antrag

zu beschließen:

1. Die Überschrift wird wie folgt erweitert:

"Mehr Sicherheit und Ordnung bei Junggesell*innenabschieden und Aktionen der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)!"

2. Der Antrag wird wie folgt erweitert:

Die Landeshauptstadt Hannover soll zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit fortan sogenannte „Junggesell*innenabschiede” sowie Aktionen der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) als öffentliche Veranstaltungen anerkennen. Für diese Veranstaltungen sollen daher zukünftig die jeweiligen Auflagen und Vorgaben nach dem von der LHH und der Polizeidirektion vorgelegten Sicherheitskonzept gelten, die für noch mehr Sicherheit und noch mehr Ordnung sorgen werden. Demnach müssten zukünftig mindestens folgende Punkte aus dem Vorlagenkatalog für öffentliche Veranstaltungen auf sogenannte Junggesell*innenabschiede sowie Aktionen der Partei „Die PARTEI“ anzuwenden sein:
1. Jeder Junggesell*innenabschied und jede Aktion der PARTEI bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Veranstaltung durch die Landeshauptstadt Hannover.

2. Für die Veranstaltung eines Junggesell*innenabschieds und einer Aktion der PARTEI hat der/die jeweilige Veranstalter*in ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten und der Verwaltung zur Genehmigung vorzulegen. Die Kosten für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung tragen die Veranstalter*innen.



3. Die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben ist oberstes Gebot. Das Mitführen von elektronischen Verstärkern sowie das laute Rufen oder Grölen ist untersagt.

4. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hat höchste Priorität. Zum Schutz der Jugend ist der übermäßige Konsum von alkoholischen Getränken sowie die „witzige” Zurschaustellung z.B. von Geschlechtsteilen (wie z.B. einem Penis-Kostüm) oder auch von „witzigen“ Uniformen zu unterlassen.

5. Während der kompletten Veranstaltung ist das Mitführen von Glasflaschen untersagt. Die Einhaltung der allgemeinen öffentlichen Ordnung (ordentliche Müllentsorgung, Verbot von öffentlichem Urinieren etc.) ist unablässig, um einen geregelten Ablauf zu garantieren. Veranstaltungsverbote weiterer Junggesell*innenabschiede dürfen von der Landeshaupt Hannover jederzeit zum Schutz der Bevölkerung verhängt werden.

Begründung

Dieser Änderungsantrag ist sehr gut. Denjenigen, die Auftritte und Aktionen der PARTEI bzw. ihrer Funktionsträger*innen schon selbst erlebt haben, erschließt sich der Inhalt des vorstehenden Änderungsantrages von selbst.


Dirk Machentanz
Vorsitzender