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Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
Antrag,
zuzustimmen, dass die im Zuge der Hochbaumaßnahmen auf den angrenzenden Grundstücken Ortskamp Nr. 46, 48 und 72 versehentlich geringfügig überbaute Grundstückfläche (Gemarkung Bemerode, Flur 2, Flurstück 235/21 tlw.) entsprechend der Anlage 1 abweichend vom B-Plan Nr. 1552, 1. Änderung, verkauft wird.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Im Zuge der Bebauung der Grundstücke Ortskamp Nr. 46, 48 und 72 ist es bei der Anlage der Außenanlagen zu einer geringfügigen Überbauung der Grundstücksgrenze gekommen. Die Überbauung erfolgte bei der Anlage von Stützmauern. Ein Rückbau der Überbauung erscheint unverhältnismäßig, da die Überbauung der öffentlichen Verkehrsfläche nur wenige Zentimeter beträgt und ein Rückbau das Entfernen der Hecken, den Abbruch der Stützmauern und auch das Umsetzen von mehreren Geräteschuppen erfordern würde.
Aufgrund eines Beschlusses des OVG Lüneburg vom 29.8.1989 ist ein solcher Verkauf von Straßenverkehrsflächen – abweichend von den rechtsgültigen Planfeststellungen – nur dann möglich, wenn der Gemeinderat dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.
Im vorliegenden Fall hat die Verwaltung keine Bedenken, die nicht mehr benötigte Verkehrsfläche zu veräußern. Die Straße „Ortskamp“ ist endausgebaut. Die hier betroffene Fläche ist sehr gering und bereits in die Gärten der Anlieger integriert. Daher bittet sie den Verwaltungsausschuss, einem solchen Verkauf, welcher vom Fachbereich Wirtschaft durchgeführt wird, grundsätzlich zuzustimmen.
66.11
Hannover / 24.10.2018