Drucksache Nr. 2461/2016:
Haushaltsplan 2017/2018 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
Berechnungsgrundlage zur Verteilung der Haushaltsmittel innerhalb der Stadtbezirke

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2461/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2461/2016
1
 

Haushaltsplan 2017/2018 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
Berechnungsgrundlage zur Verteilung der Haushaltsmittel innerhalb der Stadtbezirke

Antrag,


die Anpassung der Berechnungsgrundlage und somit die Verteilung der Haushaltsmittel für die einzelnen Stadtbezirksräte zu beschließen. In Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Haushaltssicherungskonzept IX (HSK IX, Drucksachen Nrn. 1916/2014, 0323/2015), Maßnahme Nr. 7, wird der Steigerungsbetrag je Einwohner/-in zukünftig auf 1,09 Euro festgesetzt. Der Grundbetrag je Stadtbezirk bleibt bei 10.225,84 €.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu Gender-Aspekten können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Mit dieser Drucksache wird lediglich die Berechnungsgrundlage und somit die Verteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Stadtbezirke geregelt. Die sich aus der Umsetzung des Ratsbeschlusses zur HSK IX-Maßnahme Nr. 7 ergebenden Veränderungen der für die Stadtbezirksräte veranschlagten Haushaltsmittel wurden bereits im Verwaltungsentwurf 2017/2018 berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat den Stadtbezirksräten mit der Drucksache Nr.0430/1994 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Berechnungsgrundlage für die Mittel der Stadtbezirksräte sind derzeit ein Grundbetrag von 10.225,84 € sowie ein Steigerungsbetrag je Einwohner/-in von 1,28 €. Mit dem Beschluss zur Drucksachen Nr. 1916/2014, 0323/2015 – Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 hat der Rat die Entscheidung getroffen, den Sachaufwand der Stadtbezirksräte um 100.000 € zu verringern. Damit die Entwicklung der Einwohnerschaft in den einzelnen Stadtbezirken auch zukünftig die Höhe der den Stadtbezirksräten zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt, schlägt die Verwaltung vor, den Steigerungsbetrag je Einwohner/-in auf 1,09 € abzusenken und den Grundbetrag unverändert zu belassen. Hierdurch werden die einwohnerschwächeren Stadtbezirke nicht überproportional belastet. In den Folgejahren werden die Haushaltsansätze den entsprechenden Einwohnerzahlen angepasst. Maßgeblich ist jeweils die vom Sachgebiet Wahlen und Statistik der Landeshauptstadt Hannover festgestellte amtliche Einwohnerzahl per 01.01. des dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahres.

Die im Ergebnishaushalt eingesetzten Mittel zur Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte sowie die Mittel für die Unterstützung von Städtepartnerschaften in den Stadtbezirken Misburg-Anderten und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt werden durch die Kürzungen nicht berührt.

Haushaltsmittel aller Stadtbezirke werden 2017/2018 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 (Angelegenheiten der Stadtbezirke) und im Teilfinanzhaushalt 18, bei der Investitionsmaßnahme 11111901 (Angelegenheiten der Stadtbezirke, sonstige Maßnahmen) veranschlagt.

Auf Basis der Einwohnerzahlen zum 01.01.2016 werden im Teilergebnishaushalt 18 Mittel in Höhe von 503.400 Euro veranschlagt. Neben den Haushaltsmitteln für die Stadtbezirksräte in Höhe von 353.400 Euro sind hierin auch die Mittel für die Förderung der Arbeit der Integrationsbeiräte in den Stadtbezirken in Höhe von 150.000 Euro enthalten.

Weitere 361.000 Euro werden im Teilfinanzhaushalt für Investitionsmaßnahmen veranschlagt.

Der als Anlage beigefügten Tabelle ist die Aufteilung der im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt 2017/2018 veranschlagten Mittel auf die einzelnen Stadtbezirke zu entnehmen.

Darüber hinaus werden für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg / Anderten und Ahlem / Badenstedt / Davenstedt weitere Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung von 10.000 Euro im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111 veranschlagt.

Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei. Sie können im Rahmen der Haushaltsführung die im Teilergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen nach Sachaufwendungen und Zuwendungen aufteilen, bewirtschaften und daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungs-/Repräsentationsmittel beschließen. Aus dem Ansatz im Teilfinanzhaushalt können sie Investitionszuschüsse gewähren.

In Ausnahmefällen können Haushaltsmittel des Ergebnishaushalts zur Deckung geringfügiger Auszahlungen für Investitionen herangezogen werden. Vor Inanspruchnahme dieser einseitigen Deckungsfähigkeit ist die Zustimmung des Fachbereichs Finanzen einzuholen.
20.10 , 18.6
Hannover / 30.11.2016