Antrag Nr. 2455/2019:
Änderungantrag zu DS 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2455/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 23.09.2019: Jugendhilfeausschuss: zu I: 12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen zu II: 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 10.10.2019: Verwaltungsausschuss: 6 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 24.10.2019: Ratsversammlung: 38 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Änderungantrag zu DS 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019

Antrag

zu beschließen:

I. die Richtlinien wie folgt zu ändern:
- Die Formulierung „Jugendgruppen und Jugendverbände“ wird im gesamten Dokument sinngemäß ersetzt durch „Jugendgruppen, Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse“
- 1.2 Ziel [S. 2] wird ersetzt durch folgenden Text:

Jugendarbeit soll den jungen Menschen die zu ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung stellen und an den Interessen junger Menschen anknüpfen. Die Angebote sollen von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Durch die Jugendverbände und Jugendgruppen werden die Anliegen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und die Interessen junger Menschen vertreten. Die Arbeit der Jugendverbände ist auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, wendet sich aber auch an junge Menschen, die keine Mitglieder sind. Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist ein wesentlicher Bestandteil der Stadtgesellschaft in Hannover.
In den hannoverschen Jugendgruppen, Jugendverbänden und ihren Zusammenschlüssen wird die Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert. Sie tragen als Mitglieder der Vereine, Verbände und Jugendgruppen wesentlich zu einem guten Miteinander unserer Stadtgesellschaft bei und werden von der Stadt Hannover daher wertgeschätzt und anerkannt. Die Landeshauptstadt fördert die Kinder- und Jugendarbeit vieler freier Träger, Jugendverbände und ihrer Zusammenschlüsse. Ziel der Förderung ist die Herstellung von Vielfalt in der Angebotsstruktur und ein hoher Grad an Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf Inhalte, Organisationsformen und Verbindlichkeiten.

Feststellung, Wahrung und Weiterentwicklung der Qualität der Kinder- und Jugendarbeit sind eine ständige Aufgabe der Zuwendungsempfänger*innen und der Zuwendungsgeberin.
Die nachfolgenden Richtlinien definieren einige Fördermöglichkeiten für Jugendgruppen, Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 11, 12 und 74 SGB VIII.
- 1.3.5 NEU
Der Stadtjugendring bzw. die Jugendverbände sind von den Regelungen der Beschlussdrucksache 1219/2020 zur Dynamisierung von Zuwendungen ab dem 01.01.2020 erfasst.
- 3.1.2 [Kriterien für die Förderung, S. 5f.]
a) […] Hierin ist soll mindestens eine Jugendleiter*innen-Card-Schulung enthalten sein. […] Wird die Zahl der Teilnahme-Tage nicht durch Maßnahmen erreicht, die seitens der Landeshauptstadt Hannover gefördert wurden, kann der Träger weitere Nachweise über zusätzliche durchgeführte, aber nicht städtisch geförderte Maßnahmen vorlegen. Für die Berücksichtigung der sich daraus ergebenden zusätzlichen Teilnehme-Tage werden bei diesen Maßnahmen ebenfalls die Kriterien aus den Nummern 5, 6, 7 und 8 dieser Richtlinien hinsichtlich der Anerkennung von Teilnehmenden und Betreuungskräften anerkannt.“
c) wird ersetzt durch:
mindestens über eine Mitgliederzahl von 100 Personen aus der Landeshauptstadt Hannover verfügen, von denen die Mehrzahl unter 27 Jahren alt sein muss. Die Mitgliedschaft kann durch ein Vertragsverhältnis, eine nachweisbare schriftliche Willensbekundung oder durch satzungsgemäße Regelungen nachgewiesen werden. Dieses muss belegbar sein.
e) wird gestrichen und die folgende Aufzählung und die Verweise darauf entsprechend angepasst.
- 3.1.2. [S.6]
„Jugendgruppen, Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse, die vor Inkrafttreten dieser Richtlinie bereits gefördert wurden, legen schnellstmöglich, spätestens zum 15.12.2019 bis zum 30.09. 2019 die o.g. Nachweise vor.“
- 3.1.3. [S. 7]
Der Antrag Anträge auf Förderung für das Folgejahr ist sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu stellen. […]“
Der Klammerzusatz (Entgeltstufe/Stufe/Familienstand/Kinder usw.) wird gestrichen.
- 3.2.3 [S.8.] wird ergänzt um:
„Der jeweilige prozentuale Eigenanteil des Trägers / der Träger umfasst Eigenmittel und/oder sonstige Einnahmen im Sinne des § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VIII. Auch ehrenamtliche Arbeit kann dem zu erbringenden Eigenanteil mit einem Anteil bis zu 30 Prozent zugerechnet werden, wenn es über die ehrenamtliche Arbeit schriftliche Nachweise gibt.“
- 3.3 Verwendungsnachweis [S.8]
Die Endabrechnung für die Personalkosten ist soll bis zum 31.01. des Folgejahres in folgender Form einzureichen eingereicht werden:
- 12 [S. 22]
„Die Landeshauptstadt Hannover kann zusätzlich zu diesen Richtlinien von den für die Träger*innen zusätzliche formelle Anforderungen festlegen.“
- 12 [S. 22] wird ergänzt um
Richtlinien können auf Antrag auch abschnittsweise für jeden Ordnungspunkt geändert werden. Es bedarf nicht der Zustimmung zur gesamten Richtlinie. Die Verwaltung erstellt jeweils eine vollständige Neufassung der Richtlinie.
II. Die Verwaltung legt rechtzeitig im Frühjahr 2022 eine Evaluierung vor, die u.a. zeigt, welche Verbände in welcher Höhe gefördert werden und wurden, wie sich die Landschaft der geförderten Jugendverbände sowie die Arbeit des Stadtjugendringes verändert hat und gibt eine Empfehlung ab, an welchen Stellen die Richtlinien angepasst werden sollten und ob bzw. in welcher Höhe der Mittelansatz für die Umsetzung der Richtlinien ausreichend ist.

Begründung

Mit dem Haushaltsantrag H-0346/2019 wurden Mittel eingestellt, um die Neuausrichtung des Stadtjugendrings umzusetzen und die Förderung der Jugendverbandsarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen.
Nachdem der Abschnitt bzgl. des Stadtjugendringes aufgrund der Dringlichkeit bereits geändert wurde, folgt nun eine Anpassung der restlichen Richtlinien.
Ziel des vorliegenden Antrags ist eine Klarstellung der Ausrichtung der Richtlinie sowie die Klarstellung einzelner Punkte.
Da zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Auswirkungen der neuen Fördersystematik auf die Verbandsstruktur nicht absehbar ist, wird eine Evaluation in Auftrag gegeben.
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Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender