Drucksache Nr. 2432/2018:
Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich der Göttinger Chaussee

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2432/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2432/2018
1
 

Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich der Göttinger Chaussee

Antrag,

1. zuzustimmen, dass abweichend von der bisherigen Beschlusslage der Ausbau der Straße In der Rehre in 2 Bauabschnitten durchgeführt wird und in einem ersten Bauabschnitt die Straße In der Rehre zwischen Margot-Büttner-Weg und dem bereits fertiggestellten Teil südwestlich der Göttinger Chaussee wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 3.000.000 € auszubauen.
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe für den ersten Bauabschnitt und der Planung des 2. Bauabschnittes zwischen Margot-Büttner-Weg und Bergfeldstraße wie in Anlage 1 dargestellt zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101038
Gemeindestraßen/In der Rehre - Grunderneuerung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.974.493,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 3.000.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.025.507,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 49.362,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 230.414,20 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 75.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 15.383,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -41.021,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 443.101,80 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -212.687,60 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -253.708,60 €
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018 bis 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten 2019 und 2019 zu Lasten 2020.

Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) i.H.v. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Regenwasserkanalbau, Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 400.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)



Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

Im Frühjahr 2018 wurde die Drucksache Nr. 0123/2018 Ausbau der Straße In der Rehre mit der Ergänzungsdrucksache Nr. 0123/2018 E1 aufgrund des beschlossenen Änderungsantrags 15-0288/2018 zum Ausbau der Straße zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee mit einem Kostenvolumen von
3.000.000 € gemäß dem vorhandenen Haushaltsansatz beschlossen. In letzter Zeit ist festzustellen, dass die Baupreise deutlich stärker steigen als die allgemeine Preissteigerung. Dies war bisher bei Straßenbauarbeiten nicht so deutlich, ist jetzt aber auch hier zu erkennen. Die Angebotslage in Bezug auf die ausgeschriebenen Straßenbauarbeiten führt zu einem Mittelbedarf, der sich deutlich oberhalb des bislang beschlossenen Kostenrahmens bewegt.

Es ist deshalb vorgesehen das Projekt in zwei Bauabschnitte zu teilen und zunächst einen 1. Bauabschnitt vom Margot-Büttner-Weg bis südwestlich Göttinger Chaussee aus dem bislang vorhandenen Mittelansatz zu realisieren. Für den zweiten Bauabschnitt von der Bergfeldstraße bis zum Margot-Büttner-Weg wird dann eine separate Kostenermittlung erstellt, um die entsprechende Mittel im Folgehaushalt anzumelden.

Der 2. Bauabschnitt soll dann zeitlich möglichst direkt im Anschluss an den ersten Bauabschnitt gebaut werden. Sollte sich zwischenzeitlich zeigen, dass im Rahmen gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt 66 Mittel in der benötigten Höhe z.B. durch Verzögerungen bei anderen Projekten zur Verfügung stehen, kann der 2. Bauabschnitt ggf. etwas vorgezogen werden.

Der Straßenzug Bergfeldstraße-In der Rehre-Göttinger Chaussee verbindet die Hamelner Chaussee (B217) mit der Frankfurter Allee (B3).

Im Zuge des Baus der Ortsumgehung Hemmingen (B3) wurde bereits ein Teilstück der Straße durch das Land Niedersachsen verlegt und mit neuem Querschnitt erneuert. Der Lückenschluss bis zur Bergfeldstraße soll nun mit der vorgeschlagenen Maßnahme erfolgen.

Die Straße ist insbesondere im jetzt geplanten 1. Bauabschnitt stark abgängig und entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Sie verfügt nur über eine sehr schmale Fahrbahn und ebenso unzureichende Seitenanlagen. Insbesondere für den Fuß- und Radverkehr und hinsichtlich der Erschließung durch den ÖPNV ist die Straße vor dem Hintergrund der starken baulichen Entwicklung z. B. im Zero-E-Park völlig unzureichend ausgebaut.

Die Planung für den Ausbau der Straße in 2 Bauabschnitten entspricht der mit Drucksache 0123/2018 in Verbindung mit der Ergänzungsdrucksache 0123/2018 E1 beschlossenen Planung. Lediglich hinsichtlich der technischen Gestaltung und der geplanten Baudurchführung wurde das Projekt optimiert, um so ggf. Kosten zu reduzieren.





Es ist geplant, den ersten Bauabschnitt in 2 Unterabschnitten jeweils unter zeitweiser Vollsperrung zu bauen. Straßenbau und Leitungsbau für Schmutz- und Regenwasserkanäle werden gemeinsam ausgeschrieben und gebaut.

Nach Fertigstellung des 1.Bauabschnitts ist geplant den 2.Bauabschnitt zwischen Bergfeldstraße und Margot-Büttner-Weg auszubauen. Sobald die Finanzierung hierfür gesichert ist, wird für den 2. Bauabschnitt eine eigene Beschlussdrucksache zum Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zur Abstimmung vorgelegt. Für den Ausbau der Straße In der Rehre sind Mittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) beantragt und bewilligt worden. Die Änderung der Bauausführung in 2 Bauabschnitten und die zu erwartenden höheren Kosten für das Gesamtprojekt sind noch mit dem Fördergeber abzustimmen.

UVP

Durch den Umbau der Straße In der Rehre wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung auch bei einem Ausbau in 2 Bauabschnitten gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus bzw. werden durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.

Bauzeit / Bauablauf

Mit dem Bau des neuen Regenwasserkanals und dem Straßenbau soll nach Beschluss und Ausschreibung im Frühjahr 2019 begonnen werden. Erste Baumfällungen wurden bereits durchgeführt.

Der Ausbau erfolgt abschnittweise unter Vollsperrung bis Ende 2020, um hier möglichst wirtschaftlich zu bauen. Der Verkehr wird über benachbarte Straßenzüge umgeleitet.
66.22 
Hannover / 23.10.2018