Drucksache Nr. 2432/2015:
Änderung Marktgebührensatzung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2432/2015
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung Marktgebührensatzung

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004, zuletzt geändert am 25.04.2013, zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den allgemeinen Haushalt. Es handelt sich hierbei um die Ermittlung einer kostendeckenden Gebühr.

Begründung des Antrages

Rechtsgrundlage der Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen ist der § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG)
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2016 - 2018 (Anlage 2) erfolgt weiterhin auf der Grundlage des Gutachtens von Heyder & Partner aus dem Jahre 2004. Die aktuelle Gebührenkalkulation stammt aus dem Jahr 2013.

Die Gebühren sind für die verschiedenen Märkte (Wochenmärkte, Bauernmärkte, Jahrmärkte, Weihnachtsmarkt) getrennt zu ermitteln. Die Kalkulation ist in den Anlagen 2 bis 5 dargestellt. Dabei zeigt Anlage 2 die abgelaufene Gebührenperiode im Vergleich zur neuen Gebührenkalkulation, sowie eine Übersicht der neuen Gebührensummen. In der Anlage 3 ist die Kostenermittlung für das Jahr 2016 in Einzelsummen dargestellt. Die Anlage 4 stellt die Gesamtkostenermittlung der Jahre 2016 – 2018 dar. In der Anlage 5 sind die Einzelsummen jeweils getrennt für die einzelnen Märkte aufgelistet.

Die in der Anlage 2 erstellte Übersicht weist zunächst einen Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 645.290 € aus. Die Kostenunterdeckung aus den letzten beiden Jahren konnte allerdings nur zu einem geringen Teil aufgefangen werden. Die wesentlichen Gründe für die Kostenunterdeckung sind zum einen die rückläufige Anzahl an Markthändlern und zum anderen die Kosten für den Weihnachtsmarkt.
Die Anzahl der Wochenmarkthändler ist seit einigen Jahren rückläufig. So konnte nicht jeder Händler, der seinen Platz auf dem Markt verlassen hat, von der Verwaltung durch einen neuen Händler „ersetzt“ werden.
Die Sicherheitsvorkehrungen für die Gäste auf dem Weihnachtsmarkt müssen dem hohen Besucheraufkommen angepasst und verändert werden. Auch die Verlegung des Landtags in die Altstadt hat zum Verlust von Standplätzen und somit fehlenden Einnahmen geführt. Weiterhin sind die gestiegenen Allgemeinkosten (Personal/ Strom / Wasser/ etc.) und die Aufwendungen für attraktivitätssteigernde Maßnahmen eingerechnet.

Im Bereich der Wochen- und Bauernmärkte wird die Gebühr daher für die Wochenmärkte um insgesamt 4% und die der Bauernmärkte um 5% steigen.
Für die Tageszahler im Bereich der Wochenmärkte fällt die Gebührensteigerung auf Grund einer Neubewertung des Zeitaufwands für die Marktmeister höher aus. Für den vergangenen Gebührenzeitraum (2013-2015) wurden die Jahreszahler mit einem Anteil von ca. 90% gewichtet. Die Erfahrungen aus den vergangenen zwei Jahren zeigen jedoch, dass dieser Anteil eher einem Satz von nur ca. 70% entspricht. Dem gestiegenen Anteil an Tageszahlern und dem mit der Abwicklung verbundenen höheren Aufwand der Marktmeister wird insoweit Rechnung getragen.

Die Gebühren für die Jahrmärkte (u.a. Stoffmarkt und Marktschreier) steigen um 7 %.
Damit liegen die Gebührensteigerungen im Rahmen der zu erwartenden Kostensteigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten der nächsten drei Jahre.

Für den Weihnachtsmarkt schlägt die Verwaltung vor, die verursachergerechte Verteilung der Kosten beizubehalten.
In der Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 - 2018 tragen daher die Geschäfte im Bereich der Esswaren und Getränke auch weiterhin einen höheren Anteil am Gebührenaufkommen als die der Kategorie der „übrigen Anbieter“.
Hierzu zählen die Kosten für die Infrastruktur (Wasser/ Abwasser) und zum Beispiel der Werbung. Auch die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten aufzuwendenden Beträge werden hier veranschlagt, da es in den letzten zehn Jahren mit allen übrigen Anbietern keinerlei Rechtsstreitigkeiten gegeben hat.
Alle Kosten werden verursachergerecht zugeordnet und diese Aufteilung führt zu einer Anhebung im Bereich der „übrigen Anbieter“ um 7 % und in den Kategorien „Speisen“ bzw. „Getränke“ um 17% bzw. 20%.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenentwicklung führt die Kalkulation für die Jahre 2016 – 2018 dabei zu folgenden Gebührensätzen:

a) auf den Wochenmärkten

bei Tageszuweisung 3,91 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 3,75 € einschl. MwSt.)

bei Jahreserlaubnis 116,06 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer (bisher 111,85 € zzgl. MwSt.)


b) auf den Bauernmärkten
bei Tageszuweisung 2,94 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 3,35 € einschl. MwSt.)

bei Jahreserlaubnis 104,40 € je begonnenem lfd. Frontmeter des Marktstandes zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (bisher 99,42 € zzgl. MwSt.)


c) auf den Sonder- und Jahrmärkten

je Quadratmeter des Marktstandes pro Tag 3,04 € (bisher 2,83 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer


d) auf dem Weihnachtsmarkt an der Marktkirche

für Anbieter von Getränken (mit / ohne Speisen): 169,04 €/m² (bisher 140,56 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

für alle anderen Anbieter von Speisen (Lebensmittel): 141,13 €/m² (bisher 120,12 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

für alle übrigen Anbieter auf dem Weihnachtsmarkt: 89,53 €/m² (bisher 83,44 €) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer


Die Verwaltung geht davon aus, dass es moderate Personal- und Sachkostensteigerungen (wie aus den Anlagen ersichtlich) geben wird. Der Kalkulationszeitraum 2016 – 2018 schließt mit einem Betrag von 0,- € ab.

Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.


Die entsprechenden Verbände (LVN/ Bauernmarktverband) sind angehört worden.
23.4 
Hannover / 02.11.2015