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den Bebauungsplan Nr. 1871 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.
Genderaspekte wurden eingehend geprüft.
Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und auf Männer sind nicht erkennbar.
Durch die Planung entstehen keine Kosten für die Stadt (siehe auch Anlage 2 zur Druck-
sache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1871, Abschnitt 7 Kosten für die Stadt)).
Das Plangebiet liegt an einer prominenten Stelle an der Tiergartenstraße.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1871 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Gebiets geschaffen werden, das dem Wohnen und an der Tiergarten-
straße auch dem Einzelhandel dient. Entlang der Tiergartenstraße entsteht die Möglichkeit der geschlossenen Blockrandbebauung.
Das bisherige Planungsrecht entspricht nicht mehr den zeitgemäßen und dem Standort angemessenen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen und steht den aktuellen An-
sprüchen des zentralen Versorgungsbereichs Kirchrodes und seiner städtebaulich sinn-
vollen Entwicklung entgegen. Die Kombination aus den bestehenden Eigentumsverhält-
nissen in Verbindung mit dem bisherigen Planungsrecht hätte nach Abbruch der Tankstelle zu einem längeren Brachfallen der Fläche führen können.
Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 11.07.2019 bis 16.08.2019 gemäß §3(2) BauGB öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2019 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen gingen Stellung-
nahmen ein, die Hinweise für den Planvollzug enthalten, jedoch nicht abwägungserheblich sind.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellung-
nahmen sind in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.