Drucksache Nr. 2431/2018 N1:
Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2431/2018 N1
3
 
(Neufassung aufgrund neuer Fristen)

Kündigung von Kleingartenflächen im KGV Friedenau e.V., Bereich Schulenburger Landstraße, zur Umsetzung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen

Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover (LHH) möge beschließen:

1. Die mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (BZV) einvernehmlich abgestimmte Kündigung von 18 Kleingärten im KGV Friedenau e.V. (Bereich Schulenburger Landstraße) mit Wirkung zum 30.11.2019 30.11.2020.
2. Die Freimachung der Gärten für die Bereitstellung der Fläche als Gewerbefläche bzw. Grünverbindung gemäß aktuellem B-Plan Nr. 681.
3. Die dafür erforderlichen Gesamtaufwendungen in Höhe von insgesamt 342.000 € bereitzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung ist nicht damit verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102
Öffentliches Grün
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 342.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -342.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -342.000,00 €
Kostenzusammenstellung
Die erforderlichen Mittel von 342.000,- € sind im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2019-2020 berücksichtigt und stehen, vorbehaltlich des vom Rat beschlossenen Haushaltplanes 2019-2020, zur Verfügung.

Die Kosten für die Freimachung setzen sich folgendermaßen zusammen:

Materielle Entschädigung von 18 Pächtern nach Bewertungsrichtlinie
(18 Parzellen je 6.000 €) 108.000,-
Immaterielle Entschädigung von 18 Pächtern (18 Parzellen je 2.500 €) 45.000,-
Räumung der Fläche Kol. Friedenau, Bereich Schulenburger Landstraße
(18 Parzellen je 8.000 €) 144.000,-
Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen 45.000,-
Summe (brutto) 342.000,-


Die vorgesehene Gesamtsumme entspricht den im Kleingartenkonzept 2016-2025 (KGK) veranschlagten Kosten.

Begründung des Antrages

Die Kündigung und wirtschaftliche Vermarktung der KG-Fläche Friedenau, Bereich Schulenburger Landstraße, wurde im KGK zwischen LHH und BZV einvernehmlich vereinbart.
Im aktuellen B-Plan Nr. 681 ist der südliche Teil der Fläche bereits als GE-Fläche ausgewiesen und soll OE 23 für eine zeitnahe wirtschaftliche Vermarktung zugeführt werden.
Der nördliche Teil steht als öffentliche Straßenverkehrsfläche („Kabelkamptrasse“) einer Grünverbindung zwischen den Kleingartensiedlungen „Vinnhorster Weg“ und „Im Othfelde“ bis zum Mittellandkanal zur Verfügung und dient in dieser Funktion als Abstandshalter zwischen bestehendem Wohngebiet und sich neu entwickelnder Gewerbefläche. Eine zeitnahe Umsetzung der beiden Vorhaben wird derzeitig vorbereitet.

Die Fläche kann von Seiten der Stadt nach § 9 Absatz 1 Nr. 5 BKleingG rechtmäßig zum 3. Werktag im Februar mit Wirkung zum 30. November des jeweiligen Jahres gekündigt werden, da die Fläche alsbald für die im B-Plan festgesetzte Nutzung vorbereitet werden soll.
Gespräche zwischen der LHH, dem BZV und dem Vorstand des KGV Friedenau e.V. sind erfolgt. Der BZV verzichtet gemäß den Vereinbarungen im KGK auf die Bereitstellung von Ersatzflächen. Den von der Kündigung betroffenen Pächter*innen sollen jedoch im räumlichen Umfeld Ersatzgärten angeboten werden. Hierfür werden leerstehende, übergroße Gärten in den angrenzenden Kleingartenvereinen, z.B. Abendfrieden und Feierabend e.V., geteilt und für eine Nutzung mit finanziellen Mitteln aus dem KGK hergerichtet. Möglicherweise bestehende illegale Wohnverhältnisse werden mit der Kündigung beendet.

Der im KGK vorgesehene und im Haushalt 2019-2020 berücksichtigte Betrag für Restrukturierungsmaßnahmen soll auf den verbleibenden Vereinsflächen des KGV Friedenau e.V. zur partiellen Beseitigung vorhandener Missstände eingesetzt werden.
Die Herrichtung von zurzeit leerstehenden und/oder übergroßen Kleingärten im Umfeld wird umgehend begonnen, um bereits während der nächsten Saison für umzugswillige Pächter*innen zur Verfügung zu stehen.
Die Planung erfolgt durch die projektleitende Stelle im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün bei OE 67.30.2 in enger Abstimmung mit BZV, KGV und Einzelpächter*innen.

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt nach der Entscheidung des Rates zum 05.02.2019 04.02.2020 (Kündigung) bzw. zum 30.11.2019 30.11.2020 (Ende des Pachtverhältnisses).
67.30 
Hannover / 12.02.2019