Drucksache Nr. 2425/2021:
Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2425/2021
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,


zu beschließen
1. Die in der Anlage 1 formulierte Leitlinie für die Beteiligung der Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover ist Grundlage für zukünftige Beteiligungsprozesse. Die in der Anlage 2 formulierten Handlungsempfehlungen sollen bei der konkreten Ausgestaltung im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien Orientierung geben.
2. Anfang 2022 legt die Verwaltung dem Rat eine Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten vor.
Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet vierteljährlich gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.
3. Die Beteiligungsvorhaben werden von einem Bürger*innenrat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben.


Begründung der Anträge

zu 1:
Die Stadt Hannover hat eine lange Tradition bei der Beteiligung ihrer Einwohner*innen an unterschiedlichen Fragestellungen und Planungen und verfügt über ein breit angelegtes Instrumentarium und vielfältige Erfahrungen, die während der Corona-Pandemie gerade im Bereich der Nutzung digitaler Angebote noch einmal ausgeweitet wurden. Dabei erstreckt sich die Bandbreite der Beteiligungsformate von Informationsbereitstellung über Konsultationen und Entscheidungsvorbereitungen für die zuständigen politischen Gremien bis hin zu Koproduktion. Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, die Vielzahl der unterschiedlichen Angebote im formellen und informellen Bereich zu verstetigen und zu systematisieren und vor einer dauerhaften Implementierung von Standards diese zunächst über Pilotprojekte zu testen und zu evaluieren.

Ziel ist die Stärkung von demokratischen Willensbildungsprozessen im Zusammenspiel von Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft. Die Beteiligungs- und Gestaltungswünsche der Einwohner*innen insbesondere zu Fragestellungen in ihrem direkten Lebensumfeld nehmen zu. Auch in der Kommunalpolitik wächst der Wunsch, die im Planungsrecht verankerte formale Beteiligung noch stärker mit informellen, dialogorientierten Beteiligungsmöglichkeiten – wie dies in vielen Fällen auch bereits praktiziert wird - zu ergänzen und zu standardisieren. Dies erfordert die Entwicklung einer neuen Kultur der Zusammenarbeit zwischen Einwohner*innen und Entscheider*innen. Die Einwohner*innen können darauf vertrauen, dass ihnen mehr „Gehör“ verschafft wird, die Verwaltung kann bei gemeinsam entwickelten bzw. abgestimmten Vorschlägen mit einer größeren Akzeptanz und Planungssicherheit rechnen und die Politik kann ihre Position im Dreieck Einwohner*innen, Verwaltung und Politik stärken. Diese Ziele werden erreicht, wenn sich alle auf ein gemeinsames Regelwerk verständigt haben. Dieses Regelwerk gilt es gemeinsam zu entwickeln.

Die Leitlinien verstehen sich als Grundsatzpapier, welches sowohl die Haltung der Verwaltung im Sinne einer Selbstverpflichtung beschreibt, als auch als Qualitätskriterium der Verwaltungsarbeit in Bezug auf demokratische Teilhabe dient. Weiterhin helfen die Leitlinien und die Handlungsempfehlungen bei der Planung von Beteiligungsprozessen u.a. in Bezug auf Rollen, konkrete Ausgestaltung von Prozessen und Umgang mit Ergebnissen.

Die Leitlinien sind unter Einbeziehung von ca. 80 Beteiligungsexpert*innen innerhalb der Verwaltung entstanden und von der Dezernent*innenkonferenz beschlossen worden. Die Ausgestaltung der Handlungsempfehlungen sind durch das „Institut für partizipatives Gestalten“ begleitet worden. Hier wurden ca. 300 Akteur*innen aus der Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung beteiligt.

zu 2:
Anhand von bis zu 3 Pilotprojekten sollen Erkenntnisse für die weitere Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung erlangt werden. Diese Pilotprojekte greifen bereits bestehende Ideen, Projektansätze oder Planungsvorhaben der Verwaltung auf, um zusätzliche Ressourcenbedarfe zu begrenzen. Mindestens eins der Pilotprojekte soll für das gesamte Stadtgebiet bedeutsam sein und einen echten Spielraum für Beteiligung und damit letztlich einen Einfluss auf Entscheidungen bieten können. Mindestens ein weiteres Pilotprojekt mit dem gleichen Anspruch soll auf Stadtbezirksebene umgesetzt werden. Die Fachverwaltung berät diese Pilotprojekte mit dem jeweiligen Fachausschuss bzw. mit dem Stadtbezirksrat und legt einen Rahmenplan vor.



Dieser Rahmenplan basiert auf den Leitlinien und beinhaltet die Formulierung von Zielen, Ressourcen, Handlungsspielräumen, Rahmenbedingungen, Prozessgestaltung, Zielgruppen, Information und Kommunikation, Umgang mit den Ergebnissen und Bewertungskriterien.

Die stadtinterne Begleitung in diesen Pilotprojekten stellen die Fachdezernate und die Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung (OE 18.64) im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht. Verantwortlich für die Planung und Umsetzung dieser Pilotprojekte ist das jeweilige Fachdezernat. Hier müssen entsprechende Ressourcen (Sach- und Personalmittel) zur Verfügung gestellt werden, um den Ansprüchen aus der Leitlinie gerecht werden zu können. Die Koordinierungsstelle im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht begleitet den Gesamtprozess und stellt den Qualitätsanspruch sicher. Auch hier müssen entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen. Sie wirkt mit bei der Qualifizierung und berät bei der Konzeptionierung und Durchführung der Einwohner*innenbeteiligung. Gemeinsam mit der Fachverwaltung berichtet sie einmal im Quartal den Fachausschüssen und dem Rat bzw. Bezirksrat. Sie sorgt ebenso für eine gute stadtverwaltungsinterne und –externe Information- und Kommunikation der Projekte und für die Zurverfügungstellung von digitalen Beteiligungstools. Wesentlich wirkt die Koordinierungsstelle mit bei der Evaluation und der Vorbereitung von Beschlüssen zur Verstetigung der Einwohner*innenbeteiligung nach der Evaluation der Pilotprojekte.

zu 3:
Die stadtinterne Begleitung wird ergänzt: Bürger*innenrat und der Expert*innenrat . Neben der Projektarbeit durch die Fachverwaltung und Koordination, Beratung durch die Koordinationsstelle ist die Bildung eines Gremiums mit Vertreter*innen der Einwohner*innen als Begleit- und Diskussionsforum und beratende Instanz der Entscheider*innen von Politik und Verwaltung vorgesehen. Dieser Bürgerrat (max. 20 Mitglieder) soll durch eine Zufallsauswahl der Einwohner*innen einen repräsentativen Querschnitt der Stadtgesellschaft abbilden und den gesamten Prozess der Pilotprojekte ohne eigene Interessen beraten und begleiten. Die Teilnahme ist freiwillig. Dieser Bürger*innenrat soll die Beteiligungsmöglichkeiten, Verfahrensabläufe, Umgang mit den Ergebnissen aus Sicht der Einwohner*innen überprüfen. Er macht Vorschläge und schlägt Ergänzungen vor. Seine Stellungnahme fließt in die quartalsbezogene Berichterstattung an die Fachausschüsse und den Rat ein.

Weiterhin ist die Einrichtung eines Expert*innenrates vorgesehen. Dieses Gremium besteht aus internen und externen Fachexpert*innen zur Einwohner*innenbeteiligung. Die Koordinierungsstelle macht einen Vorschlag zur Besetzung. Neben der fachlichen Beratung der Verwaltung und des Bürger*innenrates soll der Experten*innenrat (max. 10 Mitglieder) bei dem Gesamtvorhaben wesentlich an der Evaluation mitwirken, fachliche Empfehlungen bei der weiteren verbindlichen Implementierung in die politische Arbeit und in der Verwaltungsarbeit nach der Auswertung der Pilotprojekte abgeben. Ihre Stellungnahme fließt in die quartalsbezogene Berichterstattung an den Rat ein. Weiterhin soll sie die Erfahrungen anderer Städte in den Gesamtprozess einbringen. In regelmäßigen Meilensteinworkshops werden die Ansichten der Fachverwaltung, des Expert*innenrates, des Bürger*innenrates und der Politik zusammengeführt und in die Planung und Umsetzung der einzelnen Pilotprojekte, in die Evaluation des Gesamtvorhabens und in die Formulierung von zukünftigen Standards eingespeist. Die Federführung für diesen Prozess liegt bei der Koordinierungsstelle.

Die Erkenntnisse aus der Anhörung zur Einwohner*innenbeteiligung werden bei der Planung und Gestaltung des Gesamtvorhabens und der Pilotprojekte berücksichtigt.


Die Pilotprojekte werden nach Abschluss evaluiert. Die Auswertungskriterien sollen frühzeitig zu Beginn der Umsetzung der Pilotprojekte erarbeitet werden. Die Auswertungskriterien sollen ebenso unter Federführung der Koordinierungsstelle im Dezernat Personal, Digitalisierung und Recht unter Einbeziehung der Fachstellen in der LHH, Vertretungen aus den Pilotbereichen, des Bürger*innenrates, des Expert*innenrates entwickelt werden.

Zum Abschluss der Evaluation soll den Ratsgremien ein Vorschlag unterbreitet werden, der eine Verbindlichkeit für zukünftige Beteiligungsprozesse regelt. Dies kann z. B. eine Änderung der Hauptsatzung, eine prozentuale Festlegung von finanziellen Ressourcen für jeden Beteiligungsprozess, aber auch Festlegung von Qualitätsstandards beinhalten..

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden in dem Beteiligungsvorhaben berücksichtigt.

Kostentabelle

Mit dieser Maßnahme werden keine zusätzlichen Personalressourcen zur Verfügung gestellt werden, sofern Ressourcen erforderlich sind, müssen diese aus dem Prozess der Aufgabenkritik an anderer Stelle aus einem vorhandenen Budget entsprechend eingespart werden.

OB 
Hannover / 10.11.2021