Drucksache Nr. 2422/2018:
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2019

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2422/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Kulturausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2422/2018
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2019

Antrag,

zu beschließen,
1. den Empfehlungen des Theaterbeirats der Landeshauptstadt Hannover (vgl. Anlage 1) zur Förderung des Freien Theaters in Hannover für das Haushaltsjahr 2019 zu folgen.
2. zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit 2019 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 54.839 € bereitzustellen.

3. jedem Mitglied des Theaterbeirats für seine Tätigkeit im Jahr 2019 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- € zu zahlen. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2019 besteht, wird die Aufwandsentschädigung anteilig gewährt

4. die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften zu bewilligen und bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn zu leisten. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt. Die Auszahlung zu den genannten Terminen erfolgt auch, wenn die Haushaltssatzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist.

Alle Auszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 durch die Aufsichtsbehörde.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einem gemischt besetzten Beirat empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 41 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 57.839,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 447.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -504.839,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -504.839,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater- und Tanzschaffen vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung. Auch in der Vergangenheit betrug die jährliche Aufwandsentschädigung 500,- € pro Mitglied.
41.1 
Hannover / 22.10.2018