Drucksache Nr. 2422/2004:
Haushaltskonsolidierungsprogramm V
Bereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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Zu TOP
 
2422/2004
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Haushaltskonsolidierungsprogramm V
Bereich: Offene Kinder- und Jugendarbeit

Antrag,

zu beschließen, die Bezirkslösung, gemäß den Maßnahmen in Anlage 1 umzusetzen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen grundsätzlich allen Mädchen und Jungen zur Verfügung. Die individuelle geschlechterdifferenzierte Nutzung richtet sich u.a. nach Faktoren wie Konzept der Einrichtung, geschlechtsspezifische Projekte oder danach in welchen „Cliquen“ sich aufgehalten wird. Die Gruppe der Nutzer/ innen einer Einrichtung ist weiterhin selten auf Jahre hin konstant, sondern unterliegt vielen Wechseln und somit auch ständig veränderten Zusammensetzungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben-289.933,34 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben-289.933,33 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen-289.933,33 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt-869.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss869.800,00 € 
Die konkrete Aufteilung der Einsparsummen im UA 4604 in den Personal- und Sachausgaben sowie im UA 4510 im Zuwendungsbereich kann erst nach Beschluß über die Maßnahmen erfolgen.

Begründung des Antrages


I. Anlaß

Mit Drucksache 0193/ 2004 wurde die Verwaltung beauftragt, bis Dezember 2004 ein an den Stadtteilen bzw. Wohnquartieren orientiertes Gesamtkonzept für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzulegen, um den im HKP V beschlossenen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 869.800 € zu erbringen.

Zur Bearbeitung des Ratsauftrages wurde im Fachbereich Jugend und Familie eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Mitglieder waren die Bereichsleitung, der Stadtjugendpfleger, die Bezirksjugendpfleger/innen, die Sachgebietsleitung Jugendförderung, ein Verwaltungsmitarbeiter sowie die Koordination Jugendhilfeplanung. Der Stadtjugendring wurde im Verfahren über die Vorgehensweise und die Ergebnisse informiert.




II. Alternativen

Während der Beratung der Ratsgremien ist die Verwaltung gebeten worden, alternative Vorschläge zur Erbringung der Einsparsumme zu unterbreiten, die den Gremien auch Auswahlmöglichkeiten geben.
Die Verwaltung legt daher mit dieser Drucksache auch Alternativen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung vor:
Dabei wird sowohl eine so genannte „Blocklösung“ geschildert (siehe unter IV) wie auch „Bausteine“ dargelegt sind, die in beliebiger Form kombinierbar sind, um die geforderte Einsparsumme zu erzielen.
Beide Modelle (die vorgeschlagene „Bezirkslösung“ wie unterschiedliche „Blocklösungen“) beinhalten Einsparvorschläge sowohl bei den städtischen Einrichtungen, als auch bei denen in Freier Trägerschaft.
Als Maßstab für die Verteilung der Einsparsumme wird der Anteil der Kosten am Gesamtbudget zugrunde gelegt, d.h. rund 60 % der vorgeschlagenen Einsparungen entfallen auf städtische Einrichtungen und rund 40% auf Einrichtungen in Freier Trägerschaft.

Für beide Varianten gilt, dass nach einer entsprechenden Beschlussfassung für alle Maßnahmen ein Zeitplan zu erarbeiten ist, der ausweist, wann die Einsparungen wirksam und haushaltsrelevant werden. Das Haushaltskonsolidierungsprogramm läuft bis 2007.


III. Konzept der „Bezirkslösung“

Vor der Beschreibung von detaillierten Einsparmaßnahmen ist zu beantworten, wie die zu erbringende Einsparsumme in Höhe von 869.800 € verteilt werden soll. Als Bezugsgröße werden dabei die 13 Stadtbezirke gewählt. Eine Stadtteillösung wird verworfen, da es Stadtteile gibt, die keine Einrichtungen haben und gemessen an der Einsparsumme eine Ausdifferenzierung auf 49 Stadtteile als zu kleinteilig anzusehen ist. Außerdem würden bei einer derartigen kleinteiligen Betrachtung die stadtteilüberschreitenden Nutzungsgewohnheiten vollständig außer Acht bleiben.

Vor der Ermittlung von Einsparsummen stellte sich die Frage nach der Verteilungssystematik der Mittel. Dazu wurden verschiedene Varianten geprüft.

Die denkbare Variante, dass alle Bezirke die gleiche Einsparsumme erbringen, wurde verworfen. Das Ergebnis in Höhe von 66.908 pro Bezirk hätte zwar alle gleich behandelt, aber im Verhältnis zu den Mitteln, die in einem Bezirk aktuell ausgegeben werden, wäre es zu erheblichen Einschnitten gekommen. Außerdem würde ein solches Verfahren soziale Gewichtungen vernachlässigen.

Ein weiterer möglicher Ansatz war, die zu erbringende Einsparquote nach sozialen Indikatoren auf die Bezirke zu verteilen.
Als Indikatoren wurden in jedem Bezirk, auf Basis der Sozialplanung, die Anzahl der Kinder/ Jugendlichen (6- 20 Jahre), die Anzahl der HLU- Empfänger/- innen unter 25 Jahre, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie die Anzahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 27 Jahren gewählt.
Die Beschränkung auf diese Indikatoren hat zum Hintergrund, dass die Anzahl von Kindern und Jugendlichen eine Voraussetzung ist, entsprechende Einrichtungen überhaupt vorzuhalten. Migrationshintergründe liegen bei ca. 50-80% der Besucher-innen und Besucher der entsprechenden Einrichtungen vor. Arbeitslosigkeit Jugend-licher und junger Erwachsener, genauso wie Sozialhilfebezug, sind Merkmale, die nur eine geringe Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt ermöglichen. Hier bieten Einrichtungen für die offene Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche Gelegenheit zur Lebenswelt bezogenen Partizipation, sofern geringeres Einkommen der Eltern oder bei den Jugendlichen selbst vorliegt.
Im Vergleich zur erstgenannten Variante wäre die Summe zwar sozialgerechter verteilt, aber im Ergebnis käme es auch hier in einzelnen Bezirken zu überproportionalen Einsparsummen im Verhältnis zu den aktuell aufgewendeten Mitteln im Bezirk
(bis zu 34% weniger vom aktuellen Budget).

In einem Zwischenschritt, der eine indikationsbezogene Verteilung präferiert, wurde daher errechnet, wie sich die aktuellen Gesamtmittel auf die Bezirke verteilen, wenn die o.g. Indikatoren (theoretisch/rechnerisch) als Maßstab einer Verteilung zu Grunde gelegt würden; ein „fiktives Budget“ also. Bei dieser Indikatoren bezogenen Verteilung der Mittel beeinflusst die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Stadtbezirk die Berechnung am stärksten: 50% der zur Zeit aufgewendeten Mittel bilden hierfür die Basis. Der zweite Teil der aufgewendeten Mittel (ebenfalls 50%) ist die Grundlage zur Berechnung des Anteils, der an den anderen drei Indikatoren (Mittelwertbildung) ausgerichtet wird. Beide Teilergebnisse zusammengenommen bilden das „fiktive Budget“.
Danach haben insgesamt 5 Bezirke mehr Mittel zur Verfügung als ihnen fiktiv zustehen. Der Ansatz, dass lediglich diese Bezirke die Einsparsumme zu erbringen haben, wurde ebenfalls verworfen, ebenso die Variante, dass alle Bezirke, ausschließlich im gleichen Verhältnis ihres Anteils am aktuellen Gesamtbudget an der Erbringung der Einsparsumme beteiligt werden, da die Verteilung in der Vergangenheit ohne Indikatorenbezug vorgenommen wurde, was zu deutlich unterschiedlichen Anteilen der Bezirke am Gesamtbudget zwischen 3,1% und 13,2% führt.

Nach diesen konzeptionellen Überlegungen wird daher abschließend folgender Weg zur Ermittlung der bezirklichen Einsparsummen zugrunde gelegt:
Die aktuell, tatsächlich ausgegebenen Mittel je Bezirk ergeben einen prozentualen Anteil am Gesamtbudget. Dieser prozentuale Anteil ist die Ausgangsbasis für den zu erbringenden Anteil an der vorgegeben Einsparsumme "Wer viel erhält, soll auch viel beitragen". Er führt zur Berechnung der einfachen Einsparsumme.
Dann wird die Differenz zwischen der nach sozialen Indikatoren ermittelten „fiktiven Bezirkssumme“ und dem aktuellen finanziellen Aufwand pro Bezirk gebildet. Diese Differenz enthält die Indikatoren bezogene Unterscheidung. Dieser Vergleich des theoretischen Budgets mit den tatsächlichen Aufwendungen, die ohne Berücksichtigung von Indikatoren herbeigeführt wird, ermöglicht zu erkennen, ob ein Bezirk, gemessen an seiner sozialen Entwicklung, heute "überproportional ausgestattet" ist oder „zu wenig erhalten“ hat.
Diese Indikatoren bezogene Differenz in Prozent wird dem prozentualen Anteil (einfache Sparsumme) entweder zugerechnet oder abgerechnet.
Diesem Verfahren ist die These hinterlegt, dass Stadtbezirke, die in Folge hoher Ausstattung „viel beitragen müssten“, beim Vorliegen hoher sozialer Indikatorenwerte diese hohen Beiträge nicht in voller Höhe erbringen müssen und das Stadtbezirke, die Folge geringer Ausstattung „weniger beitragen müssten“, jedoch bei Vorliegen niedriger Indikatorenwerte über die niedrigen Beiträge hinaus mehr zu erbringen haben.
Danach ergibt sich folgende Einsparsumme je Bezirk:

Bezirk
Aktuelle Mittel die im Bezirk ausgegeben werden in Euro
Einsparsumme in Euro
Mitte
550.789
62.079
Vahrenwald/ List
458.046
14.340
Bothfeld/ Vahrenheide
1.118.350
139.070
Buchholz/ Kleefeld
789.023
86.010
Misburg/ Anderten
345.105
13.980
Kirchrode/ Bemerode/ Wülferode
380.992
19.267
Südstadt/ Bult
267.269
8.190
Döhren/ Wülfel
755.043
95.159
Ricklingen
1.114.022
148.492
Linden/ Limmer
1.127.498
148.708
Ahlem/ Badenstedt/ Davenstedt
401.729
17.705
Herrenhausen/ Stöcken
504.982
35.747
Nord
711.977
81.053
Gesamt
8.524.825
869.800

Im Folgenden wurden je Bezirk Maßnahmen zur Erbringung der Einsparsumme definiert, die Begründungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Grundsatz dabei ist, so weit wie möglich, die Schließung von Einrichtungen zu vermeiden. Da der wesentliche Anteil der finanziellen Aufwendungen im Bereich der Personalkosten liegt, war es allerdings unvermeidbar, hier zu Reduzierungen zu kommen. Für alle Einrichtungen, in denen Stellen bzw. Stellenanteile abgebaut werden gilt, dass aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen die vorhandenen Konzepte der Einrichtung überarbeitet werden müssen.
Bezogen auf die vorgegebene Einsparsumme ist es anhand der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht immer möglich, pro Bezirk eine finanzielle „Punktlandung“ zu erzielen. So bewegen sich alle Maßnahmen in einer Gesamtersparnis von 872.256 € (2.456 € mehr als die im Antrag geforderte Summe), davon entfallen 541.729 € auf städtische Einrichtungen (62,1%) und 330.527 € auf die freien Träger (37,9 %).

Im Gesamtüberblick ergibt sich folgendes Bild:
Insgesamt betroffene Einrichtungen: 24
Davon städtische Einrichtungen: 15
Davon in freier Trägerschaft: 9
Betroffene Einrichtungstypen:
13 Jugendzentren (12 städtische/ 1 freier Träger)
4 Kleine Jugendtreffs (4 freie Träger)
3 Spielparks
4 Lückekinderprojekte (4 freie Träger)

Für die Einrichtungen der Stadt bedeutet dies der Abbau von 9,75 Stellen im Bereich des pädagogischen Fachpersonals und 2,5 Stellen im Bereich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten.



IV. Konzept der „Blocklösungen“

Diese Alternative hat zwar Auswirkungen auf einzelne Einrichtungen in den Bezirken, die Herangehensweise ist allerdings thematisch.

Im Schwerpunkt ist zunächst denkbar, die Kleinsteinrichtungen und die 3. Stellen in städtischen Jugendzentren zur Streichung vorzuschlagen. Die jeweiligen Details können der Anlage 2 entnommen werden.
Die Gesamteinsparsumme liegt mit 868.300 € um 1.500 € unter der geforderten Summe. Davon entfallen 527.900 € auf städtische Einrichtungen (60,8 %) und 340.400 € auf die freien Träger (39,2%).
Als weitere Varianten sind natürlich auch andere Kombinationen aus verschiedenen „Bausteinen“ der offenen Kinder- und Jugendarbeit denkbar. Um diese benennen zu können, sind ihre finanziellen Auswirkungen in der Anlage 3 dargestellt.

V. Gesamtüberblick über den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Um die Auswirkungen, Umsetzungsmöglichkeiten und Gestaltungsalternativen transparent zu machen, wird abschließend im Folgenden ein Gesamtüberblick über den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit dargestellt. Zusammengefasst werden in diesem Bereich die Einrichtungsformen:

· Jugendzentren
· Kleine Jugendtreffs
· Lückekinderprojekte
· Spielparks

dargestellt.

V a. Angebotsstruktur

Angebote für die Altersgruppe der
14 bis 20 jährigen
(Jugendzentren/ Kl. Jugendtreffs)
Angebote für die Altersgruppe der
6 bis 14 jährigen
(Spielparks und Lückekinderprojekte)
44
39
Davon
Jugendzentren/ Kleine Jugendtreffs
Davon
Spielparks/ Lückekinderprojekte
22/23
9/30







Verteilung nach Trägerschaften

Angebotsform
Städtische Einrichtungen
Einrichtungen in freier Trägerschaft
Gesamt
Jugendzentren
14
8
22
Kl. Jugendtreffs
2
20
22
Spielparks
9
-
9
Lückekindereinrichtungen
4
26
30
Gesamt
29
54
83

Finanzierung

Kosten der LHH insgesamt für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Davon Kosten der LHH für die Altersgruppe der 14 bis 20 jährigen
(Jugendzentren/ Kl. Jugendtreffs)
Davon Kosten der LHH für die Altersgruppe der 6 bis 14 jährigen
(Spielparks und Lückekinderprojekte)
8.541.925 €
5.559.941 €
2.991.184 €

Anteil in %
Anteil in %

65
35

Verteilung der Kosten der LHH nach Trägerschaft

Angebotsform
Kosten für die städtischen Einrichtungen
Zuwendungen der LHH für die Einrichtungen in freier Trägerschaft
Gesamt
Jugendzentren
3.322.236
810.517
4.132.753
Kl. Jugendtreffs
319.231
1.107.957
427.188
Spielparks
1.428.145
-
1.428.145
Lückekindereinrichtungen
145.562
1.408.477
1.554.039
Gesamt
5.215.174
3.326.751
8.541.925
Anteil in %
61,2
38,8
100

Vb. Aufgaben der Einrichtungen für die offene Kinder und Jugendarbeit/ konzeptionelle Standards

Die Angebotsstruktur sowie die Standards in den einzelnen Einrichtungen ist sehr unterschiedlich. Auf Detailbeschreibungen zur konzeptionellen Aufgabe einzelner Einrichtungen wird auf die ausführlichen Beschreibungen im Rahmen der Informationsdrucksache 2777/2002 „Wirkungsanalyse Offener Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen des Amtes für Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover“ verwiesen. Die dort gemachten fachlichen Aussagen sind auch auf Einrichtungen der Freien Träger übertragbar.

Vc. Vertragliche Grundlagen mit Freien Trägern der offenen und teiloffenen
Kinder- und Jugendarbeit

Die Überlassung der Einrichtung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sind vertraglich geregelt. Diese Nutzungsvereinbarungen laufen auf unbe- stimmte Zeit. Bei Abschluss der Verträge wurde mit den Freien Trägern eine Min- destlaufzeit aus Gründen der Vertragssicherheit vereinbart, da auch teilweise Investitionen der Träger z.B. hinsichtlich Mobiliar getätigt wurden. Da die Verträge teilweise seit mehreren Jahren bestehen, sind die vereinbarten Mindestlaufzeiten bereits abgelaufen. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer 3 bzw. 6-monatigen Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende möglich. Eine Ausnahme hiervon bildet die Lückekindereinrichtung „Hogwards“, dieser Vertrag ist seitens der Stadt erstmalig zum 31.12.2006 kündbar. Unabhängig von vertraglichen Regelungen können die Nutzungsvereinbarungen im beiderseitigem Einvernehmen losgelöst von Fristen beendet werden.

Vd. Erläuterungen zu Förderungsgrundlagen der LHH im Rahmen der Zuwendungen an freie Träger

Je nach Einrichtungstyp gibt es unterschiedliche Fördersysteme, die im Folgenden kurz skizziert werden sollen.

Kleine Jugendtreffs (Hhst. 1.4510.718000.0)
Im Haushaltsjahr 2002 wurden die bis dahin unterschiedlichen Zuwendungsbeträge für die Träger Kleiner Jugendtreffs vereinheitlicht, so dass seit diesem Zeitpunkt ein Betrag in Höhe von 46.000 € jährlich gewährt wird. Ausnahme hier ist der Jugendtreff Bemerode, der eine Zuwendung in Höhe von 56.300 € erhält.
Unterschiedlich wird die Zahlung von Mieten für Räumlichkeiten gehandhabt. Einigen freien Trägern wurden seitens der Stadt für die Durchführung der Arbeit Räumlichkeiten unentgeltlich überlassen.

Ehemals vertragliche Jugendzentren freier Träger (Hhst. 1.4510.718200.2)
Mit Drucksache 0721/2002 wurde die Kündigung von Verträgen mit freien Trägern der Jugendhilfe über den Betrieb von Jugendtreffs/ -zentren beschlossen. Für den Betrieb von 7 Einrichtungen erfolgte die Kündigung zum 31.12.2002, für eine Einrichtung (JZ Vahrenwald) zum 31.12.2004. Die bisherigen Förderungen werden jedoch auf Basis der vorgelegten Finanzierungspläne aufrechterhalten. Das Ju- gendzentrum Vahrenwald erhält für das Haushaltsjahr 2004 noch die vertraglich zugesicherte Zuwendung. Unterschiedlich wird die Zahlung von Mieten für Räum- lichkeiten gehandhabt. Einigen freien Trägern wurden seitens der Stadt für die Durchführung der Arbeit die Räumlichkeiten unentgeltlich überlassen.

Lückekinderprojekte (Hhst. 1.4510.718300.9)
Abhängig von der Größe der Einrichtung und der damit einhergehenden Höhe der Betriebs-, Sach- und Personalkosten erhalten die Träger auf Basis der vorgelegten Finanzierungspläne Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe (dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Zuwendungen).
Unterschiedlich wird die Zahlung von Mieten für Räumlichkeiten gehandhabt. Einigen freien Trägern wurden seitens der Stadt für die Durchführung der Arbeit die Räumlichkeiten unentgeltlich überlassen.

Ve. Verteilung der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Stadtteilen/ Bezirken

Um einen Überblick über die Einrichtungen im Stadtgebiet zu erhalten, ist der Anlage 4 die Verteilung aller Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Bezirken zu entnehmen.
Beigefügt sind folgende Materialien:
· Überblick über alle Bezirke (Anlage 4/1)
Darüber hinaus leitet die Verwaltung den Ratsgremien - parallel zu dieser Beschlußdrucksache - einen systematischen Gesamtüberblick über die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit differenziert nach:
  • Einrichtungstypen/Verteilung der Kosten
  • Lage (inclusive Kartenmaterial)
  • Ausgewählte Sozialdaten
  • Einrichtungsbezogenen Kostenübersichten und Profilen

zu.

Dieses ergänzende Material erlaubt es, sowohl spezifische Vergleiche, als auch unterschiedliche Ausrichtungen einrichtungs- oder stadtbezirksbezogen herzustellen.
51 
Hannover / 15.11.2004