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Die Messstation an der Göttinger Straße ist nicht geeignet zu einer objektiven Messung gemäß der EU- Verordnung. Die EU-Verordnung verlangt die Aufstellung der Messstation an einer repräsentativen Stelle, an der auch Fußgänger regelmäßig vorbeikommen. Dies ist in der Göttinger Straße nicht der Fall. Eine Frequenz von 10 Fußgängern in 8 Stunden ist nicht repräsentativ.
„Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probeannahmeeinrichtung beeinflussen, d. h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probeannahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein.“ Anhang III, Abschnitt C Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Mai 2008
Des Weiteren steht die Messstation zu dicht an dem Fahrbahnrand ( 30 cm ) in Österreich wird immer ein Abstand von mindesten 100 cm eingehalten. Niemand wohnt direkt am Straßenrand, daher bitte ich um eine Messung die auch Menschen im unmittelbaren Umfeld betrifft.
Mit besten Grüßen
Tobias Braune