Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Entgeltordnung der Musikschule
Antrag,
der Erhöhung der Unterrichtsentgelte und der Ergänzung des Anhangs zur Entgeltordnung der Musikschule gemäß Anlage 1 sowie der Entgeltordnung gemäß Anlage 3 zum 01.01.2005 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden berücksichtigt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 50.000,00 € | 1.3330.110000.0 |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 50.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 50.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Entsprechend dem Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover zum Haushaltskonsolidierungsprogramm V (DS 2669/2003) werden die Unterrichtsentgelte der Musikschule zum 01.01.2005 erhöht. Die Erhöhung beinhaltet im Wesentlichen eine Steigerung der Grundgebühr für alle Schülerinnen und Schüler sowie ein Erhöhung des Instrumentalunterrichts gemäß Ziffer 3 des Anhangs zur Entgeltordnung. Gleichzeitig wird der seit 1992 unveränderte Mietzins für die Mietinstrumente der Musikschule angehoben (Anlage 1). Die bisherigen Entgelte sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Durch die Erhöhung der Unterrichtsentgelte und der Instrumentenmiete ist eine Mehreinnahme von 50.000 € im Haushaltsjahr 2005 bei der Haushaltsstelle 1.3330.110000.0 – Unterrichtsentgelte – zu erwarten.
Ferner ist in der Entgeltordnung zur Verdeutlichung eine redaktionelle Änderung des § 7 sowie eine Anpassung der Erstattungsvoraussetzungen (§ 6) vorgenommen worden. Mit der Anpassung sind in jedem Erstattungsfall mindestens 3 Ausfalltermine erforderlich. Diese Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen. Die Änderungen sind in der Anlage 3 durch Unterstreichung entsprechend gekennzeichnet.
Dez. IV
Hannover / 11.11.2004