Drucksache Nr. 2409/2018:

Ehemalige FöS Maximilian-Kolbe-Schule, Auslagerung der Kita Strelitzer Weg

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2409/2018
3
 


Ehemalige FöS Maximilian-Kolbe-Schule, Auslagerung der Kita Strelitzer Weg

Antrag,



1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Auslagerung der Kita
Strelitzer Weg von insgesamt. 2,68 Mio. € durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche
Zuständigkeit)

und

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 2,68 Mio. € durch den Verwaltungsausschuss (finanzielle Zuständigkeit), vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, den Jugendhilfeausschuss und den Schul- und Bildungsausschuss zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 22101800
Investitionsmaßnahme 22101800
FösMaxKolbe_Brandsch_Fluchttreppe
FösMaxKolbe_Aufzug_Ausl_Kita_Stre
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 590.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -590.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19,40,51 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 22101
Produkt 22102
Produkt 36501
Gebäudemanagement
Förderschulen 2018
Förderschulen 2019
Kintertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 2.097.100,00 €
Abschreibungen 17.700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 8.900,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.123.700,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.123.700,00 €
Anmerkung:

Sach- u. Dienstleistungen
Es entstehen einmalig konsumtive Baukosten in Höhe von 2.090.000 € und jährliche bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 590.000 € = 7.100 €.

Abschreibungen
3 % von 590.000 € = 17.700 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 590.000 €.

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 33.700 € (2.090.000 € werden nur einmalig benötigt) führen durch die interne Leistungsverrechnung/ Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 22101/22102 Förderschulen.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement werden in der Investitionsmaßnahmen 22101800 (FösMaxKolbe_Brandsch_Fluchttreppe und FösMaxKolbe_Aufzug_Ausl_Stre) die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 590.000 € in den Jahren 2018 und 2019 bereitgestellt bzw. eingeplant. Die konsumtiven Mittel werden im Teilergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement unter der Position Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 2.090.000 € in den Jahren 2019 und 2020 vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellt.


Die Finanzierung erfolgt vorzugsweise aus einer Rückstellung zu Lasten des Jahres 2018. Sofern eine entsprechende Rückstellung für 2018 nicht gebildet werden kann, werden Mittel aus dem Teilergebnishaushalt 19 aus den Jahren 2019 und 2020 in Anspruch genommen. Da diese Mittel aufgrund des begrenzten Volumens des Teilergebnishaushalts 19 dann für andere Bauunterhaltungsmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen, ist es ggf. für nicht verschiebbare Maßnahmen erforderlich, zusätzliche Mittel zu beantragen und im Teilergebnishaushalt 19 zur Verfügung zu stellen. Sollte die Deckung der zusätzlich benötigten Mittel nicht durch Minderausgaben in anderen Teilhaushalten möglich sein, wird die Verwaltung in diesem Fall zu gegebener Zeit der Politik einen Nachtragshaushalt zum Beschluss vorlegen.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Die Kita Strelitzer Weg soll abgerissen und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Für die Dauer der Bauzeit ist eine Zwischenunterbringung der Kinder – in möglichst kurzer Distanz – erforderlich. Es wurden diverse verschiedene Auslagerungsmöglichkeiten (auch z.B. als Containerlösung auf dem Gelände der ehemaligen FöS) geprüft. Alle untersuchten Lösungen haben sich letztlich aber als nachteilig oder nicht durchführbar erwiesen. Es wird deshalb als bestmögliche Lösung eine Auslagerung in das Obergeschoss des Gebäudes der ehemaligen FöS Maximilian-Kolbe-Schule an der Nackenberger Straße vorgeschlagen.

Schulentwicklung
Die GS Buchholz-Kleefeld II wurde zum Schuljahr 2015/16 zur Entlastung der Grundschulen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld als zusätzliche zweizügige offene Ganztagsschule gegründet. Sie befindet sich derzeit am Standort Nackenberger Straße und teilte sich das Gebäude mit der FÖS Maximilien-Kolbe-Schule, welche mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 aufgehoben wurde. Die GS Buchholz-Kleefeld II wird im Schuljahr 2018/19 von insgesamt 8 Klassen besucht.
Das Schulgebäude Nackenberger Straße ist für eine temporäre Auslagerung der Kita
Strelitzer Weg vorgesehen. Für beide Nutzungen sind ausreichend Raumkapazitäten vorhanden. Zur weiteren Nutzung dieses Gebäudes wird die Fluchttreppe mit Brandschutz und ein Aufzug für die Barrierefreiheit benötigt.

Für die GS Buchholz-Kleefeld II ist ein Neubau als dreizügige Ganztagsgrundschule am Standort Paracelsusweg vorgesehen. Das freiwerdende Schulgebäude an der Nackenberger Straße wird aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen zukünftig weiter für eine schulische Nutzung benötigt.

Baubeschreibung
Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.












Barrierefreiheit
Die Planung wurde mit der Beauftragten der LHH für Menschen mit Behinderungen abgestimmt und die Belange der Barrierefreiheit in der Planung berücksichtigt. Im Rahmen der Sanierung wird ein behindertengerechtes WC eingebaut und die Nutzbarkeit des Gebäudes für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dadurch verbessert.


Terminplanung
Der Baubeginn soll im Frühjahr 2019 erfolgen, die Fertigstellung ist zu Ende 2019 geplant.
19 .2
Hannover / 19.10.2018