Antrag Nr. 2402/2018:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2402/2018 (Originalvorlage)
2181/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2181/2018: Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Antrag,

§2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung (Anlage 1) wird folgendermaßen neu formuliert:
„Sofern eines oder mehrere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gem. §1 Abs. 4 der Entgeltregelung befreit ist/sind, ist für das älteste weitere Kind das halbe Betreuungsentgelt und für alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen."

Begründung

Die von der Verwaltung vorgelegte Änderung der Entgeltregelung würde insbesondere kinderreiche Familien finanziell benachteiligen. So mussten Eltern in der höchsten Beitragsstufe bisher 305 Euro für das erste Kind in der Kita und 160 Euro für das zweite Kind in der Krippe zahlen. Dies machte unterm Strich 465 Euro für beide Kinder. Nun sind die Eltern für das erste Kind zwar beitragsfrei gestellt, aber für das zweite würden in dieser Konstellation 320 Euro fällig werden. Die Entlastung der Eltern reduziert sich damit von 305 auf 145 EURO, also um fast die Hälfte.
Die Intention der Großen Koalition auf Landesebene war hingegen eindeutig: Gerade kinderreiche Familien sollen spürbar finanziell entlastet werden. Dieses Vorhaben würde die Stadt mit ihrer Änderung zunichtemachen.

Kerstin Seitz
Stellv. Vorsitzende