Drucksache Nr. 2385/2018:
Stadtbahnstrecke A-West - Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau in der Empelder Straße, 1. Bauabschnitt zwischen Lenther Straße und Hermann-Ehlers-Allee

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2385/2018
5
 

Stadtbahnstrecke A-West - Planfeststellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau in der Empelder Straße, 1. Bauabschnitt zwischen Lenther Straße und Hermann-Ehlers-Allee

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 93 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange sind von der Anhörungsbehörde zu beachten und von der Planfeststellungsbehörde zu beschließen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation
Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Verkehrsnetzes ist Schwerpunkt der Ausbaumaßnahmen der Region Hannover. Maßgeblich dafür ist die Nachrüstung der vorhandenen Haltestellen mit Hochbahnsteigen. Von Hochbahnsteigen profitieren nicht nur mobilitätseingeschränkte Personen, wie gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer, blinde und sehbehinderte Menschen, ältere Menschen, Kleinkinder und Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, sondern alle Fahrgäste. Dadurch wird ein sicherer, schneller, stufenloser und bequemer Ein- und Ausstieg in die bzw. aus den Stadtbahnfahrzeugen gewährleistet.

2. Beschreibung der Maßnahme
Zielstellung der Maßnahme ist der barrierefreie Ausbau der drei derzeit vorhandenen Stadtbahnhaltestellen im Bereich Empelder Straße. Es sollen drei Mittelhochbahnsteige errichtet und der angrenzende Verkehrsraum mit Bahnkörper, Fahrbahn und Nebenanlagen umgestaltet werden. Auf einem bereits vorgehaltenen Grundstück südlich der B65 wird außerdem eine Park-&-Ride-Anlage errichtet. Die gesamte Baumaßnahme erstreckt sich über etwa 1.100 Meter von der Abzweigung Badenstedter Straße/Lenther Straße bis Berliner Straße Höhe Eichendorffstraße.

Aufgrund der Komplexität und Längenausdehnung der Maßnahme wurde eine Unterteilung der Gesamtmaßnahme in zwei Bauabschnitte vorgenommen. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der Badenstedter Straße im Norden bis zum Knotenpunkt Hermann-Ehlers-Allee im Süden und beinhaltet die Haltestellen Eichenfeldstraße, die im Zuge der Maßnahme den neuen Namen Riechersstraße erhalten soll, und Safariweg.

Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung ist der Drucksache Nr. 0622/2018 zu entnehmen, die am 19.04.2018 im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, am 05.09. im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie am 13.09.2018 im Verwaltungsausschluss inklusive der Drucksache 0622/2018 E1 (auf Basis des Änderungsantrags Nr. 15-1022/2018) beschlossen wurde.


3. Umweltbeeinträchtigung
Zur Kompensation nicht vermeidbarer erheblicher Beeinträchtigungen sind Maßnahmen im Bereich der Empelder Straße vorgesehen. Der Verlust von Gehölzen wird durch die Pflanzung von Bäumen im Straßenraum der Empelder Straße sowie die Anlage einer Hainbuchen-Hecke auf dem Spielplatz ostseitig der Empelder Straße ausgeglichen.

Da die Neuversiegelung von Boden nicht vollständig durch Entsiegelungsmaßnahmen kompensiert werden kann, werden zwei Bäume gepflanzt.

Baumstreifen und sonstige Verkehrsgrünflächen werden nicht zur Baustelleneinrichtung, Lagerung oder Befahrung in Anspruch genommen. Die ordnungsgemäße Wiederherstellung aller Baustelleneinrichtungsflächen nach Abschluss der Baumaßnahme wird veranlasst.

Kompensationsmaßnahmen zum Schall- oder Erschütterungsschutz sind nicht erforderlich.


4. Bauzeit
Die Baumaßnahme soll im Herbst 2019 beginnen und bis zum Jahr 2023 abgeschlossen werden.

Aufgrund des großen Umfangs der Baumaßnahme ist eine Unterteilung in mehrere Teilabschnitte sowie eine sukzessive Fertigstellung von Norden nach Süden vorgesehen.


5. Weiteres Verfahren
Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 05.09.2018 bis 04.10.2018 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger konnten im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände einbringen. Die Landeshauptstadt Hannover als Trägerin öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 03.12.2018 abzugeben. Eine weitere Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig.


Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich zur Beratung der Drucksache folgende Termine einzuhalten:

Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: 01.11.2018
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 07.11.2018
Verwaltungsausschuss: 15.11.2018

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt das Anhörungsverfahren durch. Im Planfeststellungsverfahren wird die Landesbehörde über die Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.


6. Anlagen
Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Anlage 2: Übersichtslageplan
Anlage 3: Lageplan 1
Anlage 4: Lageplan 2
Anlage 5: Ausbauquerschnitte 1-5
66.11 
Hannover / 18.10.2018