Drucksache Nr. 2382/2015:
Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover - Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2382/2015 (Originalvorlage)
2574/2015 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2382/2015
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Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover - Verteilung von Schwimmzeiten für Vereine in den städtischen Hallenbädern

Antrag,

dem Verfahren zur Verteilung der Schwimmzeiten zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Durch den Betrieb von öffentlichen Bädern nimmt die Stadt die Aufgaben zur Grundversorgung der hannoverschen Bevölkerung und seiner Gäste wahr. Grundlage dafür sind die Umsetzung der kommunalpolitischen Zielsetzungen, sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Um Ressourcen und Aktivitäten gleichberechtigt anzubieten und passgenau auf die einzelnen Zielgruppen zuzuschneiden, sind geschlechterdifferenzierte Aspekte zu berücksichtigen.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Bäderkonzept für die Landeshauptstadt Hannover (Drucks. Nr. 2741/2014) wurde am 23.04.2015 vom Rat beschlossen. In dieser Drucksache wurde auch angekündigt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Verteilung der Schwimmzeiten zur Beschlussfassung vorlegen wird.

Im Arbeitskreis Bäderkonzept wurde das Verteilungssystem, das gemeinsam zwischen der Landeshauptstadt Hannover, den Schwimm- und Wassersportverbänden, der DLRG und dem Stadtsportbund Hannover festgelegt wurde, vorgestellt und ausführlich diskutiert. Grundlage hierfür waren im Wesentlichen die Richtlinien des Koordinierungskreises Bäder für die sportliche Nutzung von Bädern.

Daraus resultierend legt die Verwaltung nun das folgende Verteilungsverfahren vor:

Die Landeshauptstadt Hannover stellt gemäß Drucks. Nr. 1228/2015 in den städtischen Hallenbädern 733 Bahnstunden für den Schwimmsport zur Verfügung. Hinzu kommen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Bahnstunden im Sportleistungszentrum, im Anderter Bad und im Fössebad. Die zeitliche Aufteilung wurde für die einzelnen Bäder festgelegt.

Gemäß Drucksache Nr. 2741/2014 werden 60 % des Gesamtkontingents nach "Leistung" auf den Wettkampfsport und 40 % auf den Breitensport verteilt, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Sportlerinnen und Sportler.

a) Beim Wettkampfsport/Leistungssport findet eine Unterscheidung zwischen Einzelsportarten und Mannschaftssportarten statt, weil Mannschaften mehr Wasserfläche und damit eine größere Anzahl an Bahnstunden für ihr Training benötigen. Grundlage für die Zuteilung sind die gemeldeten Einzel- und Mannschaftslizenzen (die beim Deutschen Schwimm-Verband registrierten Wasserballer, Wettkampfschwimmer, Synchronschwimmer, Turmspringer, Taucher, Triathleten usw.). Pro Mannschaft werden 15,5 registrierte Sportlerinnen und Sportler berücksichtigt. Die Teilnahme an vereinsinternen Wettkämpfen reicht für die Berücksichtigung als Leistungssportler/in nicht aus.

b) Grundlage für die Berechnung der Breitensportler/innen sind die bis zum 31.01. j. J beim Landessportbund gemeldeten ordentlichen Mitglieder aller Schwimmvereine/Schwimmabteilungen und Wassersport-Verbände (inkl. DLRG und Behinderten Sportverband Niedersachsen).

Für eine altersgerechte Verteilung erfolgt eine Aufteilung je nach Alter in 3 Kategorien:

Kategorie 1: 0-14 Jahre = bevorzugte Vergabe von Zeiten zw. 16 - 19 Uhr
Kategorie 2: 15-18 Jahre = 19 – 20 Uhr
Kategorie 3: 19 Jahre und älter = ab 20 Uhr

Den erhobenen Zahlen der Wettkampf- und Breitensportler/innen werden die zur Verfügung gestellten Bahnstunden gegenübergestellt und proportional verteilt. Eine Projektgruppe bestehend aus Kreisschwimmverband Hannover-Stadt, Stadtfachverband Tauchsport Hannover, DLRG, Triathlonverband Niedersachsen, Behinderten Sportverband Niedersachsen und der Verwaltung versucht, die Wünsche der Schwimmvereine/Schwimmabteilungen zu berücksichtigen und nimmt die Verteilung der Schwimmzeiten vor. Das Ergebnis wird dann den Vereinen/Verbänden vorgestellt, Tauschmöglichkeiten werden erörtert und ggf. umgesetzt. Kommt eine Einigung über die Verteilung nicht zustande, so entscheidet die Verwaltung.

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Hannover / 27.10.2015