Drucksache Nr. 2375/2015:
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 für die Region
Hannover,
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2375/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 für die Region
Hannover,
Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum Entwurf

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Beschlussvorlage hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

A. Verfahren
Das geltende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für die Region Hannover Hannover trat am 1. Februar 2006 in Kraft. Das Niedersächsische Raumordnungsgesetz (NROG) bestimmt in § 5 Abs. 7, dass Regionale Raumordnungsprogramme innerhalb von zehn Jahren seit dem Inkrafttreten daraufhin zu überprüfen sind, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist. Als Ergebnis dieser Überprüfung hat die Region Hannover die Erforderlichkeit gesehen, das RROP neu aufzustellen.

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 20.06.2013 hat die Region Hannover das Neuaufstellungsverfahren förmlich eingeleitet. Das führt dazu, dass das geltende RROP 2005 bis zum Inkrafttreten des neuen RROP weiterhin gültig bleibt.

Mit Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsichten am 20.06.2013 waren die Kommunen, Behörden und sonstigen Stellen aufgefordert worden, Hinweise, Anregungen und Informationen über eigene Planungsabsichten bzw. Planungsgrundlagen für die Erarbeitung des Programmentwurfes mitzuteilen. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich dazu nach Beschluss des Verwaltungsausschusses am 09.01.2014 über den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Drucksache Nr. 2193 / 2013) mit Schreiben vom 13.01.2014 geäußert.

Der von der Verwaltung der Region erarbeitete Entwurf wurde vom Regionsausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen. Mit Schreiben vom 05.08.2015 hat die Region Hannover das Beteiligungsverfahren eingeleitet und den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.11.2015 gegeben.

Für eine frühzeitige Befassung wurden den Fraktionen des Rates sowie den Einzelmitgliedern im Rat mit Anschreiben vom 09.10.2015 die Beteiligungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Region Hannover hat über die gesetzlich erforderliche Beteiligung hinaus zur allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung die Entwurfsunterlagen vom 10.09.- 21.10.15 zur Einsicht ausgelegt. Die entsprechende Bekanntmachung in den hannoverschen Tageszeitungen ist am 03.09.2015 erfolgt. Zusätzlich führte die Region Hannover öffentliche Informationsveranstaltungen am 08.09.2015 in Lehrte, am 23.09.2015 in Hannover sowie am 14.10.2015 in Neustadt am Rübenberge durch.

Die Verwaltung der Region beabsichtigt, den Satzungsbeschluss über das RROP 2015 spätestens bis zur Sommerpause 2016 von der Regionsversammlung beschließen zu lassen.

B. Inhalt
Regionale Raumordnungsprogramme sind aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) zu entwickeln. Dabei sind die konkreten Ziele der Raumordnung zu übernehmen und - soweit erforderlich und nicht dem LROP entgegenstehend - näher festzulegen und zu ergänzen. Daneben sind die Ziele festzulegen, die den Regionalen Raumordnungsprogrammen vorbehalten sind.

Dem RROP ist ein "Zukunftsbild Region Hannover 2025" vorangestellt, das von der Regionsversammlung bereits am 17.12.2013 nach einem öffentlichen Diskussionsprozess beschlossen worden war. Das Zukunftsbild ist nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens, da seine Aussagen keine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Sie stellen lediglich eine wichtige Grundlage für die Festlegungen zur Entwicklung der Region im RROP-Entwurf dar.

Der Entwurf des RROP 2015 weist - gemäß den allgemeinen Planungsabsichten - folgende inhaltliche Schwerpunkte auf:

1. Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung der Region Hannover
· Einbindung der strategischen Ziele der Region Hannover und des Leit-/Zukunftsbildes
· Strategische und inhaltliche Festlegungen zur Mitwirkung in regionalen Kooperationen (v. a. Netzwerk Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover und Metropolregion Hannover-Braunschweig-Wolfsburg-Göttingen)
· Berücksichtigung demografischer Entwicklungen mit Auswirkungen auf Siedlung und Infrastruktur
· Schutz und Entwicklung der Freiraumqualitäten
· Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Klimaoptimierter Regionalplan)

2. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
· Überprüfung des zentralörtlichen Systems und von Funktionszuweisungen
· Festlegungen zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Steuerung der Entwicklung ländlicher Siedlungen
· Festlegung von zentralen Siedlungsgebieten und Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes
· zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (unter Einbindung der Arbeitsergebnisse der nicht abgeschlossenen 11. Änderung des RROP 2005)
· Räumliche und inhaltliche Festlegungen zum Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen

3. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen
· Funktionale und räumliche Überprüfung des Vorranggebiets für Freiraumfunktionen
· Einbindung des Landschaftsrahmenplanes und Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft sowie von Vorranggebieten für Natura 2000
· Überarbeitung des Themenbereichs landschaftsgebundene Erholung und Tourismus
· Überprüfung der Festlegungen zur Rohstoffgewinnung und Beachtung der Vorgaben des LROP 2008/2012
· Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Hochwasserschutz

4. Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale
· Einbindung des Regionalen Logistikflächenkonzepts 2020 und Festlegung von Vorranggebieten für industrielle Anlagen und Gewerbe
· Sicherung und Entwicklung des raumbedeutsamen Verkehrsnetzes unter Berücksichtigung des Bundesverkehrswegeplan 2015, des Verkehrsentwicklungsplanes pro Klima und des Nahverkehrsplanes
· Fortschreibung des gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Steuerung der Windenergie und Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergiegewinnung mit Ausschlusswirkung

Entsprechend der Vorgabe des Landes (LROP 2008/2012, Anlage 3 zu § 1 Abs. 2) wird eine optische Unterscheidung von (verbindlichen) Zielen der Raumordnung (in Fettdruck) und den der Abwägung unterliegenden Grundsätzen der Raumordnung vorgenommen.


C: Bewertung des Entwurfs des RROP 2015 durch die Verwaltung
Für den Entwurf des RROP 2015 ist aus Sicht der Landeshauptstadt Hannover zunächst zu begrüßen, dass das RROP in einigen Teilen deutlich gestrafft wurde bis hin zum Verzicht auf Zielaussagen, die nicht unbedingt in einem raumbezogenen Planungsinstrument im regionalplanerischen Maßstab enthalten sein müssen. Teilweise werden auch verbindliche Ziele auf Grundsätze der Raumordnung "zurückgestuft".

Es bestehen jedoch einige grundsätzliche Zielkonflikte in den Punkten Einwohner- und damit Siedlungsentwicklung, in der Flächenabgrenzung zur Freiraumsicherung und Naherholung sowie in der Bewertung des vorhandenen Waldanteiles in der Landeshauptstadt und dem daraus folgenden Umgang mit dem Abstand zu Waldrändern in Bauleitplanverfahren.

Der dieser Drucksache als Anlage beigefügte Vorschlag der Verwaltung für eine Stellungnahme setzt sich im Wesentlichen mit folgenden Schwerpunktaussagen auseinander:

· zur Entwicklung der räumlichen Struktur in der Region Hannover (Abschnitt 1.1),
· zur Entwicklung der Wohnsiedlungen (Abschnitte 2.1.2, 2.1.3, 2.1.4),
· zur Entwicklung des Einzelhandels (Abschnitte 2.2 und 2.3),
· zur Freiraumentwicklung und -nutzung (Abschnitte 3.1.1),
· zur Forstwirtschaft (Abschnitt 3.2.2) sowie
· zu Mobilität und Verkehr (Abschnitt 4.1).

Vorschläge für Formulierungsänderungen sind jeweils in Kursiv-Schrift angegeben.


Die Verwaltung beantragt, der in der Anlage zu dieser Drucksache beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.
61.15 
Hannover / 23.10.2015