Drucksache Nr. 2373/2015:
209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Nordstadt / "ehemaliger Hauptgüterbahnhof"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2373/2015
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Nordstadt / "ehemaliger Hauptgüterbahnhof"

Entscheidung über Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 209. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0932 / 2008 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 1744 / 2014 - Beschluss zur erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 1091 / 2015 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das 209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan dient dem Ziel einer standortgerechten Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 25.06.2015 beschlossene Entwurf der 209. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung in der Zeit vom 09.07.2015 bis 21.08.2015 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung ist keine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen, über die zu entscheiden wäre.
Des Weiteren hat der BUND im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt, über diese Stellungnahme gemäß Anlage 1 zu entscheiden. Von übrigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die auf der Planebene des Flächennutzungsplanes zu entscheiden wäre.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die nach wie vor gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.


Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Auswertung der zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahme mit Abwägungsvorschlag
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Anlage 5 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
61.15 
Hannover / 23.10.2015