Drucksache Nr. 2373/2014:
Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule an der Feldbuschwende

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Schulausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2373/2014
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule an der Feldbuschwende

Antrag,

zu beschließen, gemäß § 23 Absatz 3 NSchG das Einvernehmen des Schulträgers zur Einführung des Ganztagsschulbetriebes an der Grundschule an der Feldbuschwende zum 01.08.2015 herzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen. Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.21101.901
Grundschulen, sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 44.200,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -44.200,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 24302
Produkt 21101
Schulformübergreifende Programme und Projekte
Grundschulen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 25.090,00 €
Abschreibungen 4.420,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.105,00 €
Transferaufwendungen 286.527,50 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -317.142,50 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -317.142,50 €


Zu den Kosten:
Die unter Sach- und Dienstleistungen ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von 25.090 € (Produkte 24302/21101) setzen sich wie folgt zusammen:

Dem Schulträger entstehen laufende Aufwendungen durch die Zahlung eines
Ganztagszuschlages von 1.040 €, einer einmaligen Einrichtungspauschale in Höhe von
23.800 €. (Produkt 21101) sowie einem Pauschalbetrag für Reinigungseigenbedarf von 250 €.

Die unter Transferaufwendungen ausgewiesenen Mittel in Höhe von 286.528 Euro (Produkt 24302) errechnen sich wie folgt:

Auf Grundlage der Drucksachen Nr. 2177/2009 und Nr. 2120/2013 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen sollen die mit außerschulischen Partnern zu entwickelnden Ganztagsangebote aus städtischen Mitteln finanziert werden. Der Betrag reduziert sich um die Erhöhung der Ganztagsschul-Ausstattung des Landes Niedersachsen.
Nach jetzigen Erfahrungen nehmen ca. 60 % der Kinder einer Schule durchschnittlich an drei Tagen am Ganztag teil. Auf dieser Basis würde dies an dieser geplanten vierzügigen Schule einen Aufwand in Höhe von jährlich 358.550 € bedeuten. Dieser Betrag reduziert sich um die Erhöhung der Ganztagsschul-Ausstattung des Landes. Nach derzeitigen Erkenntnissen könnten daher ca. 72.022,50 € reduziert werden, so dass ein Betrag von ca. 286.527,50 € aufgewendet werden müsste. Dieser Betrag fällt oder steigt je nach Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Die Bereitstellung der Mittel wird im Bedarfsfall angepasst.

Die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb werden geschaffen. Für den Bau der Mensa und des Freizeitbereiches wird eine gesonderte Drucksache erstellt. Mit dem Bau und der Fertigstellung wird im Jahr 2016 gerechnet.

Für die Ausstattung der Freizeitbereiche und Mensa werden im Finanzhaushalt 2016 einmalig 44.200,00 € eingestellt.

Entsprechende Mittel werden in den Verwaltungsentwürfen 2015 und 2016 vorgesehen und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2015 und 2016 zur Verfügung.

Die längeren Nutzungszeiten einzelner Räume in den Schulen führen zukünftig zu höheren Aufwendungen bei Energie und Reinigung, die zurzeit noch nicht näher beziffert werden können. Außerdem führt eine Erhöhung der Arbeitszeiten des Schulverwaltungspersonals und der Hauswarte zu höheren Personalkostenaufwendungen, die ebenfalls noch nicht benannt werden können.

Begründung des Antrages

Die Grundschule an der Feldbuschwende hat mit Schreiben vom 05.08.2014 einen Antrag auf Einführung des Ganztagsbetriebes für den ersten Jahrgang zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 gestellt und um die Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger gemäß § 23 Abs. 3 NSchG gebeten. Die Schuljahrgänge zwei bis vier sollen erst nach Fertigstellung der Mensa und des Freizeitbereiches im Schuljahr 2016/2017 in den Ganztagsbetrieb gehen. Dem Antrag hat der Schulvorstand am 19.06.2014 zugestimmt; der Schulelternrat wurde am 17.07.2014 beteiligt.

Der Antrag der Schule sowie das ausführliche Ganztagskonzept sind in den Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Es wird empfohlen, das Einvernehmen zur Einführung des Ganztagschulbetriebes an der Grundschule an der Feldbuschwende herzustellen und damit einverstanden zu sein, dass die dazu erforderliche Genehmigung beim Niedersächsischen Kultusministerium gemäß § 23 Abs. 3 NSchG durch den Schulträger beantragt wird.
42.12 
Hannover / 28.10.2014