Drucksache Nr. 2364/2003:
Teilkündigung einer Kleingartenfläche zum 30.11.2004
in der Anlage Lange-Hop, Kleingartenverein Lange-Hop e.V.
Für Verbindungsweg Steinbergstraße/Saldernstraße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2364/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2364/2003
3
 

Teilkündigung einer Kleingartenfläche zum 30.11.2004
in der Anlage Lange-Hop, Kleingartenverein Lange-Hop e.V.
Für Verbindungsweg Steinbergstraße/Saldernstraße

Antrag,

die Verwaltung wird beauftragt,
die in der Anlage 1 (Übersicht) bzw. 2 (Detail) zu dieser Drucksache aufgeführten und markierten Gemeinschaftsfläche der Anlage des Kleingartenverein Lange-Hop e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 5 zu kündigen.

Eigentümerin der betroffene Fläche Gemarkung Kirchrode, Flur 10, Flurstück 27/21 ist derzeit die ev.-luth. St. Johannis-Kirchengemeinde Bemerode, die diese Fläche an die Landeshauptstadt Hannover verpachtet. Derzeit verhandelt die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Wirtschaft, mit der Eigentümerin über einen Ankauf der o. g. Fläche. Eine Verkaufszusage seitens der Eigentümerin liegt vor.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS. 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung6.500,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand1.500,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt8.000,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo-8.000,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 


Es entstehen durch die Kündigungen für den Fachbereich 67 keine Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter, da Gartenflächen nicht betroffen sind.
Ausgaben für den Erwerbsaufwand können derzeit noch nicht angegeben werden, da die Verhandlungen zwischen dem Fachbereich Wirtschaft und der Kirchengemeinde noch nicht abgeschlossen sind. Ein Ergebnis wird bis Mitte November erwartet.
Die Kosten für die Räumung des flächendeckenden Bewuchses werden ca. 1.500 € betragen.
Die Erschließungskosten (Straßen- und Wegebau durch den Fachbereich Bauen) belaufen sich für das gesamte Teilstück zwischen Saldern- und Steinbergstraße auf ca. 75.000 €. Davon entfallen ca. 6.500 Euro für die zu kündigende Fläche des Kleingartenvereins.

Begründung


Nach den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 653 vom 3.4.1985 und Nr. 654 vom 30.6.1987 der Landeshauptstadt Hannover (siehe auch Anlage 3) ist für die bezeichnete Fläche eine weitere Nutzung als Straßenverkehrsfläche zulässig.

Die Stadt beabsichtigt die Fläche in absehbarer Zeit für den Ausbau der Verbindung Steinbergerstraße - Saldernstraße zu nutzen. Derzeit ist die Fläche Bestandteil der Gemeinschaftsflächen des Kleingartenverein Lange-Hop e.V. und wird als Gehölzabpflanzung genutzt. Mit der Umsetzung kann sofort nach den abgeschlossenen Verhandlungen begonnen werden. Die Maßnahmen erfordern eine Rodung der als Strauchabpflanzung gestalteten betroffenen Fläche. Für dieses Vorhaben ist eine Genehmigung nach den Richtlinien der Baumschutzsatzung nicht erforderlich.

Nach Bundeskleingartengesetz muss die Kündigung zum dritten Werktag im Februar 2004 ausgesprochen werden.
67.30 
Hannover / 03.11.2003