Antrag Nr. 2361/2017:
Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2361/2017 (Originalvorlage)
1611/2017 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1611/2017:Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung)

Antrag

zu beschließen:
In Anlage 3 zur Drucksache werden folgenden Änderungen vorgenommen:
I. In Artikel 1 wird unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 im ersten Satz bei der Personenanzahl das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt, so dass der Satz nunmehr wie folgt lautet:

„6. Straßenmusikalische Darbietungen von nicht mehr als sechs Personen ohne elektroakustische Anlagen, die“
II. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
a) die Zeiträume wie folgt erweitert:
„in den Zeiträumen von 8.00 Uhr bis 8.30 Uhr,
8.30 Uhr bis 9.00 Uhr,
9.00 Uhr bis 9.30 Uhr,
9.30 Uhr bis 10.00 Uhr,
10.00 Uhr bis 10.30 Uhr,
10.30 Uhr bis 11.00 Uhr,
11.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

(wie Vorlage)

19.30 Uhr bis 20.00 Uhr“
III. In Artikel 1 werden unter Ziffer 2 in der neu angefügten Ziffer 6 unter
b) der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und zwei weitere Absätze wie folgt angefügt:

„c) in den Stadtteilen Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Plätzen stattfinden, welche in den beigefügten Plananlagen nicht mit einem Standort versehen sind,

d) in den Stadtteilen jenseits von Mitte, Oststadt und List auf öffentlichen Straßen gemäß § 1, Abs. 1 der Sondernutzungssatzung stattfinden.“

Begründung

zu I.
Sowohl im Vokal- wie im Instrumentalbereich sind Musikensembles mit bis zu sechs Personen gang und gäbe. Deswegen sollte Hannover nicht bei Quartett-Spielern aufhören, sondern mindestens auch Quintette und Sextette zulassen, wenn denn eine Begrenzung der Zahl gleichzeitig miteinander aufspielender Personen überhaupt für notwendig gehalten wird. Die Stadt, als UNESCO City of Music aktiver Player im globalen Kulturnetzwerk der Vereinten Nationen mit über 100 Mitwirkenden, kann den mit den Auftritts-Beschränkungen verbundenen Imageschaden in der nationalen wie internationalen Musikszene reduzieren, indem sie wenigstens die musikfachlich absolut unsinnige Ensemble-Begrenzung auf maximal vier Personen unterlässt.
zu II.
In Deutschland ist die allgemeine Nachtruhe auf den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. Mit der Erlaubnis einer Musizierzeit im Zeitraum zwischen 8 Uhr und 20 Uhr besteht morgens und abends ein jeweils zweistündiger Zeitpuffer zur gesetzlichen Ruhe-Vorgabe.

Auch ein Vergleich mit anderen in Hannover geltenden Verordnungen und Satzungen spricht für diesen Zeitraum. So beginnen Wochenmärkte in Hannover morgens um 8 Uhr gemäß aktueller Marktsatzung in der Fassung vom 19.11.2015. Spielplätze dürfen täglich sogar
ab 7 Uhr bis 20 Uhr benutzt werden gemäß aktueller Spielplatzsatzung in der Fassung vom 17.04.2008. In öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Spielparks darf ebenfalls schon ab 7 Uhr bis 20 Uhr Fußball gespielt werden gemäß aktueller Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der am 12.07.2007 vom Rat beschlossenen Fassung.

Im Kontext zu beachten ist zudem, dass das aktuelle Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten werktags keine Öffnungszeiten vorschreibt. So öffnen Bäckereien in Hannover vielfach um 6 Uhr morgens, während etliche Lebensmittelgeschäfte und Kioske erst nachts um 24 Uhr schließen. In der Innenstadt haben Kaufhäuser, Modegeschäfte etc. ihren Ladenschluss in der Regel auf 20 Uhr festgelegt.

Da sich das Leben, wie oben beispielhaft dargestellt, keineswegs nur von 12 Uhr bis
19.30 Uhr auf Hannovers Straßen und Plätzen abspielt, sondern im Kern zwischen 8 Uhr und 20 Uhr, sollten auch straßenmusikalische Darstellungen mindestens in diesem Zeitraum von
8 Uhr bis 20 Uhr erlaubt sein.
zu III.
Die Festlegung von Standorten in den Plananlagen regelt die Situation in den publikumsstarken Einkaufsarealen der Innenstadt und der Liste Meile. Damit werden insbesondere die vom Handel vorgebrachten Interessen berücksichtigt.

Mit c) sollen die anderen, nicht in dem Maße von Handelsinteressen berührte Bereiche der Stadtteile Mitte, Oststadt und List für Straßenmusik geöffnet werden. Damit wird bzw. bleibt beispielsweise der Opernplatz für Straßenmusik geöffnet, so dass Musiker, häufig Musikstudenten, wie bisher mit ihren Darbietungen vor und nach den Vorstellungen des Niedersächsischen Staatstheaters Geld für ihren Lebensunterhalt erspielen können. Auch sollte weiterhin grundsätzlich möglich sein, dass beispielsweise rund um die Marktkirche, am Platz der Göttinger Sieben, am Theodor-Lessing-Platz, an der Goseriede, am Klagesmarkt, am Bonifatiusplatz oder auch am Moltkeplatz Straßenmusiker auftreten.

Mit d) wird für alle Stadtteile jenseits von Mitte, Oststadt und List festgeschrieben, dass dort Straßenmusik ohne Reglementierungen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Regeln erlaubnisfrei dargeboten werden kann. Wenn ein solcher Passus nicht in der Anlage II aufgenommen wird, ist gemäß §§ 4 und 5 Sondernutzungssatzung i.V.m. Anlagen I und II für jeden einzelnen Auftritt in den Stadtteilen – sei es Ahlem oder in Anderten, sei es in der Nordstadt oder in der Südstadt, sei es in Linden oder in Limmer – eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen: gemäß § 5 sind die in Anlage II aufgeführten Nutzungsarten abschließend.

Bruno Adam Wolf
stellv. Vorsitzender