Antrag Nr. 2344/2017:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1611/2017: Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum

Antrag

1. die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung einer Sicherheitspartnerschaft zwischen Landeshauptstadt Hannover und Polizeidirektion Hannover wird um folgende Punkte ergänzt:
a) Neben einem anlassbezogenen Austausch wird es zudem auch einen regelmäßigen, monatlichen Austausch zwischen den Vereinbarungspartnern geben.
b) Die Sicherheitspartnerschaft wird auf die Bundespolizei ausgedehnt.
c) Mit der Feuerwehr, den Rettungskräften, aha und der Üstra und dem künftigen Ordnungsdienst wird ein regelmäßiger Austausch gewährleistet bzw. eine Sicherheitspartnerschaft geschlossen;
2. die Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes mit folgenden Änderungen zu beschließen:
a) Der Ordnungsdienst übt seine Aufgaben nicht „an sechs Tagen in der Woche … und an Sonn- und Feiertagen nach Bedarf aus“, sondern an sieben Tagen in der Woche in der Zeit von 08:00 bis 24:00 Uhr aus.
b) Die Leitstelle und der Ordnungsdienst sind organisatorisch dem Ordnungsdezernat zuzuordnen.
c) Aggressives Betteln wird zusätzlich mit Platzverweis geahndet.
d) Es wird sichergestellt, dass die Stellen im Außendienst jeweils zu 50% mit Männern und Frauen besetzt sind.
e) Der Ordnungsdienst wird mit Sicherheitskleidung im Sinne der sicherheitsrechtlichen Vorschriften der GUV u. ä. ausgestattet (stichsichere Westen und schnittsichere Handschuhe).
f) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit Winterkleidung ausgestattet.
g) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zum Zwecke einer schnellen Hinzuziehung der Polizei mit einer „Handy-Notruf-App“ ausgestattet, die direkt mit der Polizei verbunden ist und eine Ortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht.
h) Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird ein Mitspracherecht über die persönliche Schutzausstattung eingeräumt;
3. die als Anlage 2 beigefügte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover durch die diesem Antrag beigefügte geänderte Fassung zu ersetzen;
4. die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover mit folgender Änderung zu beschließen:
(…)

2. In der Anlage II wird unter Ziffer 5 nach dem Wort „Straßenbaulast“ der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Ziffer 6 angefügt:
„6 .straßenmusikalische Darbietungen von Musikergruppen mit nicht mehr als 4 Personen, unabhängig davon, wie viele Musiker in der Gruppe gleichzeitig spielen, ohne Mitführen/Bereithalten sowie den Einsatz elektroakustischer Verstärkeranlagen und Batterien sowie ähnlicher Geräte und Abspielgeräte, die
a) wie im Verwaltungsvorschlag, aber in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr
b) (…)
c) Im Bereich anderer Sondernutzungen oder bei Kundgebungen ist Straßenmusik untersagt. Dies gilt auch im Umfeld (20 m) der genehmigten Sondernutzungen bzw. Veranstaltungen, wenn diese durch die Straßenmusik beeinträchtigt werden.
5. die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt Raschplatz um folgende Punkte zu erweitern:
a) Das private Sicherheitsunternehmen kontrolliert den Bereich Weißekreuzplatz und Andreas-Hermes-Platz von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Sonnabend und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr.
b) Der Raschplatz wird an jedem Tag der Woche in der Zeit von 11:00 Uhr bis 24:00 Uhr im Rahmen einer Doppelbestreifung von einer privaten Sicherheitsfirma überwacht.
6. die Verwaltung zu beauftragen, unter Einbeziehung aller Stadtbezirksräte und der Akteure (z.B. Gewerbetreibende) vor Ort einen Beteiligungsprozess zu dem Thema „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ durchzuführen;
7. die Verwaltung zu beauftragen, ein Programm zur Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu entwickeln, welches dem Rat zur Entscheidungsfindung vorgelegt wird;
8. die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Bekämpfung des Drogenkonsums zu entwickeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, das folgende Punkte umfassen muss:
a) Es finden regelmäßige (monatliche) protokollierte Treffen des Drogenbeauftragten mit Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales, dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen statt. Die zuständigen Ausschüsse sind regelmäßig über die Aktivitäten zu unterrichten.
b) Das Vorgehen gegen den öffentlichen Konsum illegaler Drogen wird Bestandteil der Sicherheitspartnerschaft mit der Polizei mit dem Ziel, konsequent gegen Dealer und Konsumenten vorzugehen.
c) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes werden durch zusätzliche Schulungen in diesem Bereich sensibilisiert.
d) Die Stadt wirkt auf eine engere Zusammenarbeit der Drogenhilfeeinrichtungen hin. Die Tätigkeiten sind durch den zuständigen Fachbereich zu evaluieren und die Ergebnisse dem Sozialausschuss vorzulegen.
e) Präventions- und Therapiemaßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. auszubauen und/oder einzurichten.
9. Die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit Qualifikationsmaßnahmen mit bzw. von der Polizei durchgeführt werden können. Bei der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten insbesondere folgende Inhalte in vermittelt werden:
· Erste Hilfe,
· die Einweisung in den Dienstbetrieb,
· Grundlagen des Straf-, Strafverfahrens und Ordnungswidrigkeitenrechts,
· Grundalgen des Bürgerlichen Rechts,
· Grundlagen des Polizeirechts sowie die Abgrenzung zwischen Polizei- und Ordnungsbehörden,
· Die Grundsätze der Eigensicherung,
· Verhaltensregeln im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern (Konfliktvermeidung und Gesprächsführung, Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten).
10. Die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob die benötigte Kleidung und Schutzkleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes kostengünstig über einen qualifizierten Anbieter, wie beispielsweise das Land Niedersachsen, erworben werden kann.
11. in die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover wird ein Paragraph 15 a mit folgendem Wortlaut eingefügt:
§ 15a) Nicht erlaubnisfähige Sondernutzungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird insbesondere nicht erteilt:
a) für das Nächtigen in den Fußgängerbereichen,
b) für das Betteln in jeglicher Form in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,
c) für das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen in den markierten Bereichen auf dem als Anlage beigefügten Stadtplan,

Begründung

Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Hannover nach Sicherheit hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Von den Verantwortlichen wird zurecht erwartet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die sichere und saubere Stadt zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung unter der Drucksachen Nummer 1611/2017 einen Antrag vorgelegt, der eine Vielzahl von Maßnahmen bündelt, die aus unserer Sicht aber noch der Änderung, Ergänzung und Erweiterung bedürfen.

Zu 1) Um wirklich umfangreich agieren zu können, ist die Ausdehnung der Sicherheitspartnerschaft auf alle Akteure, die in diesem Bereich relevant sind, auszudehnen; zumal allen im Ernstfall eine Rolle von Bedeutung zufällt.

Zu 2 und 3) Der Ordnungsdienst muss zur Erfüllung seiner Aufgaben adäquat ausgestattet, seine Mitarbeiter hinreichend geschult und nach einschlägigen Qualifikationen ausgewählt sein. Um wirksam tätig werden zu können und Kompetenzüberschneidungen sowie Doppelstrukturen zu vermeiden, ist der Ordnungsdienst organisatorisch einem Dezernat zu unterstellen. Eine Bestreifung muss zu den kritischen Tageszeiten stattfinden. Als flankierende Maßnahme und zum Schutz von Passantinnen und Passanten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ist der Alkoholkonsum an den kritischen Plätzen zu untersagen. Ebenso wie beim aggressiven Betteln, muss der Platzverweis der betreffenden Person und die Behandlung als Ordnungswidrigkeit die Konsequenz sein, um hier auch eine disziplinierende Wirkung zu entfalten. Hierzu ist es notwendig, die Regelungen in einer Verordnung zu bündeln. Die bereits bestehende Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover bietet sich hierzu an uns ist entsprechend abzuändern.

Zu 4 und 5) Zudem ist die Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover zu ergänzen, um der Bettelei insbesondere in den Fußgängerzonen der Innenstadt und innenstadtnahen Bereiche wirksam begegnen zu können. Diese Bereiche sind das Aushängeschild der Landeshauptstadt und entsprechend gesondert zu betrachten.

Zu 6) Die Problemlagen gerade im Bereich des Raschplatzes, Andreas-Hermes-Platzes und
Weißekreuzplatzes sind nicht um 22 Uhr beendet, sondern zeigen sich besonders auch in den späten Abendstunden. Der Ordnungsdienst ist gerade hier gefordert und darf daher seine Tätigkeit nicht zu den vorgesehenen Zeiten beenden, sondern sollte länger im Dienst sein, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wirklich zu verbessern.

Zu 7) Um Problemlagen wirklich umfassend aufzunehmen und analysieren zu können, darf nicht nur die Politik an den Beteiligungsprozessen beteiligt sein. Die Einbindung der Stadtbezirksräte ist richtig und wichtig. Es müssen aber auch Interessenvertretungen, Gewerbetreibende und andere Akteure vor Ort eingebunden werden, will man die Sicherheits- und Ordnungsbedenken vor Ort wirklich ernst nehmen. Ein Internetangebot kann hier nur ein Schritt sein, da zahlreiche, gerade ältere Menschen, auf dieses Medium keinen Zugriff haben.

Zu 8) In der jüngsten Vergangenheit haben Videoaufzeichnungen immer wieder zur Aufklärung von Straftaten beigetragen. Die Videoüberwachung sollte daher ausgebaut werden und die Stadtverwaltung hierzu ein Konzept erarbeiten, das die neuralgischen Punkte im Stadtgebiet umfasst.

Zu 9 ) Die gesamte Drogenproblematik kommt im vorliegenden Ordnungskonzept nicht vor, ist aber objektiv wie auch in der subjektiven Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger ein elementares Ordnungsproblem. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Basierend auf den guten Erfahrungen in Frankfurt am Main sollte ein Konzept analog zum „Frankfurter Weg“ erarbeitet werden, das Prävention, Beratung/Therapie, Überlebenshilfe und Repression umfasst. Die Stadtverwaltung ist aufgefordert, hier bestehende Projekte zu evaluieren und ggf. weiter zu unterstützen, neue Maßnahmen zu ergreifen und für eine enge Zusammenarbeit zwischen Drogenbeauftragtem, Polizei und Staatsanwaltschaft, dem Fachbereich Gesundheit, dem Fachbereich Soziales. Dem Fachbereich Jugend und Familie, dem Ordnungsdienst und den Drogenhilfeeinrichtungen zu sorgen.

Zu 10) Über die Qualifikation, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, die in einem so sensiblen Bereich tätig sein werden, ist bislang nichts gesagt. Hier ist seitens der Verwaltung ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Dabei ist die Expertise der Polizei von immenser Bedeutung. Eine Schulung durch und/oder mit der Polizei ist daher zu prüfen.

Zu 11) Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen auszustatten, ist es notwendig auf erfahrene Anbieter zurückzugreifen. Zudem ist bei einem Rückgriff auf das Land ggf. auch eine angemessenere Preisgestaltung möglich.

Jens Seidel
Vorsitzender