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Schießsportanlage Wilkenburger Straße
- Zahlung einer Zuwendung zu den Investitionskosten -
Antrag,
dem Schützenbund Niedersachsen e.V. als Erbbauberechtigtem an der Schießsportanlage für die Sanierung und Erweiterung der Anlage eine einmalige Zuwendung in Höhe von 804.000 € zu gewähren und einen Teilbetrag in Höhe von 549.000 € nach der Bestellung des Erbbaurechts auszuzahlen.
Haushaltsmittel stehen in Höhe von 549.000 € bei der Hsh. St. 2.5690 VKZ oo1 – Ausbau der Schießsportanlage zur Verfügung, der Restbetrag in Höhe von 255.000 € ist im Vermögenshaushalt 2005 unter der gleichen Haushaltsstelle veranschlagt und kann nach Rechtskraft des Haushaltsplans 2005 ausgezahlt werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft, kommen hier aber nicht zum Tragen. Die Inhalte der Drucksache sind im Wesentlichen finanzieller Natur.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 804.000,00 € | 2.5690-001 | Kalkulatorische Kosten | 64.320,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 804.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 64.320,00 € | |
Finanzierungssaldo | -804.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -64.320,00 € | |
Begründung des Antrages
Die Schießsportanlage an der Wilkenburger Straße ist sanierungsbedürftig. Darüber hinaus soll sie erweitert werden, damit dort der Schießsport zeitgemäße Trainings- und Wettkampfbedingungen erhält.
Der Niedersächsische Sportschützen Verband (NSSV) hatte sich schon vor Jahren bereit erklärt, die Anlage zu übernehmen und die erforderlichen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen durchzuführen. Für die Finanzierung der Maßnahmen in einer Größenordnung von rd. 3,8 Mio € ist der Verband auf Zuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen sowie der Stadt Hannover angewiesen. Die Stadt hatte sich bereit erklärt, eine Zuwendung in Höhe von 804.000 € zu gewähren, wenn die Anlage an den Verband abgegeben wird und dadurch kein weiterer Zuschussbedarf mehr für die Anlage entsteht.
Nun haben Bund und Land kurzfristig mitgeteilt, dass sie eine Zuwendung für das Bauvorhaben bewilligen, sofern dieses noch in 2004 begonnen wird. Insofern ist jetzt ein entsprechender Erbbaurechtsvertrag dem Rat zur Entscheidung vorgelegt worden (siehe DS 2230/2004). Als Erbbauberechtigter wird der Schützenbund Niedersachsen e.V. eintreten, da nur er als Landesfachverband der Schützen Mitglied des LandesSportBundes Niedersachsen und damit berechtigter Zuwendungsempfänger ist.
Die von der Stadt Hannover vorgesehene Zuwendung für die Sanierung und Erweiterung ist mit einem Teilbetrag in Höhe von 256.000 € im Haushalt 2002 beschlossen und steht als Haushaltsrest zur Verfügung, die 2. Rate in Höhe von 293.000 € ist im Haushalt 2004 beschlossen und steht ebenfalls zur Auszahlung bereit. Über die 3. Rate in Höhe von 255.000 € muss der Rat im Rahmen des Haushalts 2005 beschliessen.
Mit der vorgesehenen Einräumung des Erbbaurechts an dem Grundstück und der Anlage wird die Stadt Hannover den Betrieb der Schießsportanlage an den Schützen Bund Niedersachsen abgegeben. Dadurch entfällt zukünftig im Verwaltungshaushalt der zu tragende Defizitausgleich (im Jahr 2004, UA 5690, sind hierfür 84.900,-€ veranschlagt)
67.6
Hannover / 03.11.2004