Drucksache Nr. 2339/2018:
Jahresabschluss 2017 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Jahresabschluss 2017 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2017 der ZVK Hannover mit den Teilen


· Bilanz 2017

· Gewinn- und Verlustrechnung 2017

· Anhang 2017

· Anlagenspiegel 2017

· Lagebericht 2017

zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,

· den Jahresfehlbetrag 2017 i.H.v. 301.226,18 € zusammen mit dem verbliebenen Jahresfehlbetrag 2016 i.H.v. 67.977,08 € in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage B gem. § 57 der Satzung der ZVK auszugleichen,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,



3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Kostentabelle

Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2016 gelten, nach der Gesetzesanpassung des § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10a. NKomVG i.V.m. § 35 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
1. Jahresabschluss 2017 einschließlich Anhang und Anlagenspiegel (Anlage 1)
2. Lagebericht 2017 einschließlich Risiko- und Prognosebericht (Anlage 2)
Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von 24,4 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 21,5 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 2,9 Mio. €. Daneben hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Dr. Friedemann Lucius, für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung einen zusätzlichen Zuführungsbetrag in Höhe von 301,2 T€ ermittelt, der zunächst als Fehlbetrag ausgewiesen wird. Diese Überschüsse sowie der versicherungsmathematisch ermittelte Zuführungsbetrag führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Zu diesem um 6,8 Mio. € über dem Planwert (17,6 Mio. €) liegenden Ergebnis haben insbesondere Steigerungen bei den Erträgen aus Umlagen sowie der Steigerung der Erträge aus Kapitalanlagen geführt.

Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungstechnische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten
Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2017 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird bestimmt nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen.
Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 1.791,1 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 38,9 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.

Aus dem Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2017 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Fehlbetrag in Höhe von 12,69 Mio. €, wodurch sich die Rückstellung für Leistungsverbesserung entsprechend reduziert. Aus dem verbleibenden Betrag dieser Rückstellung sieht der Aktuar im Hinblick auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen, insbesondere durch das niedrige Zinsniveau sowie der biometrischen Risiken, keinen finanziellen Handlungsspielraum für die Gewährung von bonuspunkte bedingten Leistungserhöhungen.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich ein versicherungstechnischer Fehlbetrag in Höhe von 301,2 T€. Dies begründet sich darin, dass die für den Tarif 2002 erforderliche Zinsanforderung durch die anhaltende negative Lage am Kapitalmerkt erneut verfehlt wurde. Da bei gleichbleibender Lage mittelfristig auch in den Tarifen 2009/2009U mit Fehlbeträgen zu rechnen ist, hat die ZVK Hannover als Konsolidierungsmaßnahme zum 01.07.2017 den Tarif 2017 im Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung eingeführt. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, den Fehlbetrag von 301,2 T€ zusammen mit dem verbliebenen Jahresfehlbetrag für 2016 (68,0 T€) durch die abrechnungsverbandsübergreifende Verlustrücklage gem. § 57 der ZVK-Satzung auszugleichen. Eine Bonifizierung ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover erteilt in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 (Anlage) einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: „Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die ZVK wird wirtschaftlich geführt.“
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Hannover / 12.10.2018