Drucksache Nr. 2339/2016:
Mietspiegel 2017 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

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2339/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2339/2016
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Mietspiegel 2017 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

den als Anlage beigefügten Mietspiegel 2017 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anzuerkennen und seinen Geltungsbeginn auf den 1. Februar 2017 festzulegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer.

Kostentabelle

Die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels von 2017 nach § 558d BGB wird durch die Region Hannover finanziert. Für den städtischen Haushalt entstehen für die Erarbeitung des Mietspiegels keine Kosten.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss vom 17.04.2011 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den ersten qualifizierten Mietspiegel für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover bestätigt und in Kraft gesetzt. Die Funktion eines qualifizierten Mietspiegels ist in § 558a BGB geregelt, über die Art ihrer Erstellung und Anerkennung geben §§ 558c, d BGB Auskunft.

Der aktuell gültige Mietspiegel 2015 wurde - wie im Gesetz geregelt - neu aufgelegt und am 19.02.2015 im Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Für den neuen Mietspiegel 2017 ist eine Fortschreibung erfolgt. Hierfür wurde von April bis Juli 2016 für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover eine Erhebung von für den Mietspiegel relevanten Mieten durchgeführt. Die Erhebung erfolgte durch das von der Region Hannover beauftragte Hamburger Unternehmen GEWOS GmbH.

Die Mietspiegel für die Landeshauptstadt und die weiteren Kommunen der Region Hannover werden unter Leitung der Region Hannover, begleitet durch eine Mietspiegelkommission erstellt. In der Kommission sind vertreten die Regionsverwaltung, die Landeshauptstadt Hannover, die Städte Langenhagen und Garbsen, die Interessensverbände der Mieter und Vermieter, die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen in der Region Hannover, der Maklerverband IVD-Nord, das Amtsgericht Hannover sowie das beauftragte Unternehmen.

Die ortsübliche Vergleichsmiete des Mietspiegels 2017 liegt für Hannover bei 6,51€. Damit liegt sie 5,6% über dem Wert von 2015 (6,17€). Ein Blick in andere Städte zur Einschätzung der eigenen Situation ist zurzeit nur für 2015 möglich: Der IVD Mietspiegelindex, mit dessen Hilfe ortsübliche Vergleichsmieten verglichen werden können, weist 2015 für die Vergleichsstädte Hannovers eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete von 7,38 € aus. Seit 2014 hat sich danach eine durchschnittliche Steigerung in den Vergleichsstädten um 8,7% ergeben.

Im Rahmen der 2016 durchgeführten Erhebung für den Mietspiegel 2017 wurden in der Stadt Hannover 40.000 Mieter und 11.900 Vermieter angeschrieben. Es liegen insgesamt 5.125 Mieten vor, die für die Fortschreibung auswertbar waren. Die Rücklaufquote bei den Mietern belief sich mit 2.109 verwertbaren Fragebögen auf 5,3 %. Von Vermietern liegen 3.016 Fragebögen vor, was einem Rücklauf von 25,3 % entspricht.

Die Mietspiegeltabelle für die Landeshauptstadt Hannover wird im Rahmen der Broschüre Mietspiegel 2017 (siehe Anlage) veröffentlicht, die auch Hinweise zur korrekten Handhabung der Mietpreisübersicht enthält.

Die Mietspiegeltabelle beruht auf den Wohnwertkriterien Wohnungsgröße, Baualter und Wohnlage. Hiernach ergibt sich das Feld mit dem man eine bestimmte Wohnung vergleichen und den in Frage kommenden Mittelwert und die Mietenspanne ablesen kann. Über die Einordnung der Wohnung innerhalb der ausgewiesenen Mietenspanne entscheidet die Gesamtpunktzahl, die die jeweilige Wohnung aufgrund der in der Broschüre aufgeführten Ausstattungskriterien erzielt.

Die Wohnlagen sind in der Landeshauptstadt Hannover in 2 Kategorien differenziert: gute Wohnlage und normale Wohnlage. Diese können grob aus der Wohnlagenkarte in der Broschüre abgelesen werden. Eine genauere Überprüfung der jeweiligen Zuordnung einer bestimmten Wohnung ermöglicht das detaillierte Wohnlagenverzeichnis nach Straßen und Hausnummern, das im Internet unter www.hannover.de unter dem Suchbegriff „Wohnlagenverzeichnis“ zur Verfügung steht.

Unter dem Suchbegriff „Mietspiegel“ werden alle Informationen zum Mietspiegel online unter www.hannover.de zur Verfügung gestellt. Die Mietspiegelbroschüre wird zur kostenfreien Mitnahme in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover ausgelegt.
61.5 
Hannover / 29.11.2016