Drucksache Nr. 2328/2004:
Kündigung des Vertrages mit der Uniformierten Schützengesellschaft Wettbergen e. V. von 1924

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2328/2004
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Kündigung des Vertrages mit der Uniformierten Schützengesellschaft Wettbergen e. V. von 1924

Antrag,


der Kündigung des Vertrages vom 21.02.1974 mit der USG Wettbergen zum 20.02.2005 mit Wirkung zum 20.02.2006 zuzustimmen mit dem Ziel, der Schützengesellschaft Wettbergen die Unterhaltung des Schützenhauses zu übertragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die dieser Drucksache zugrunde liegende Entscheidung ist im Wesentlichen finanzieller Art. Sie ist daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Durch die Kündigung des Vertrages wird angestrebt, den Zuschussbedarf des Sportparks Wettbergen zu senken.

Begründung des Antrages


Aufgrund des Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 26.02.2004 (Beschlussdrucksache 2669/2004, Anlage 1, lfd. Nr. 137) den Zuschussbedarf für den Sportpark Wettbergen zu reduzieren, muss zunächst der bestehende Vertrag spätestens am 20.02.2005 zum 20.06.2006 gekündigt werden, da er sich danach um drei weitere Jahre verlängern würde.

Die Nutzung des Schützenhauses ist zurzeit über einen Vertrag geregelt, indem die Schützengesellschaft die Anlage kostenlos nutzen kann und die Stadt Hannover die komplette Instandhaltung und Übernahme der sonstigen Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung usw. übernimmt. Zukünftig soll die Schützengesellschaft diese Kosten übernehmen. Nur durch diese Kündigung besteht die Möglichkeit, in erfolgsversprechende Verhandlung mit der USG Wettbergen einzutreten.
VII 
Hannover / 03.11.2004