Drucksache Nr. 2326/2016:
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Königstraße

Inhalt der Drucksache:

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2326/2016
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Erneuerung der Eisenbahnüberführung Königstraße

Antrag,

dass die Verwaltung mit der Deutschen Bahn AG die Durchführungsvereinbarung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Königstraße abschließt, die als wesentliche Regelung für die Sperrung der Königstraße zwischen Augustenstraße und Thielenplatz von Juni 2018 bis Dezember 2019 die Umsetzung des als Anlage beigefügten Verkehrskonzeptes festschreibt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Als eine der ersten Eisenbahnüberführungen in Hannover wurde in den Jahren 1876 – 1879 die Brücke über die Königstraße als Ziegel-Gewölbe einrichtet. Das Bauwerk wurde im Laufe der Zeit zweimal verlängert. Im Jahre 1970 wurde das Gleisfeld mit einem weiteren Stahlbetonbogen in nördliche Richtung erweitert. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn wurde 1998 auf der Nordseite ein Überbau für das neue Gleis Richtung Lehrte errichtet.




Trotz der Ergänzungen des Bauwerkes steht die Brücke über die Königstraße als technisches Denkmal in der Liste der Kulturdenkmale in Hannover.

Aufgrund von Materialermüdungen und eindringender Feuchtigkeit wird das Bauwerk den heutigen Anforderungen an eine sichere Abwicklung des Eisenbahnverkehrs nicht mehr gerecht und muss erneuert werden.


2. Geplante Maßnahme

Die Untersuchungen der Deutschen Bahn haben ergeben, dass eine Sanierung des vorhandenen Bauwerks nicht möglich ist. Daher ist vorgesehen die Eisenbahnüberführung durch einen Neubau zu ersetzen.

Mit den vorbereitenden Arbeiten wird im April 2018 begonnen. Ab Juni 2018 wird die Königstraße bis Dezember 2019 für den Verkehr gesperrt. Die Sperrung gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.

Anfang Oktober 2018 erfolgt der Abbruch des Gewölbes und der Einbau von Hilfsbrücken. Dazu wird der Eisenbahnbetrieb in Hannover Hbf-Ost für 14 Tage eingestellt. Nur das S-Bahn-Gleis nach Lehrte bleibt in Betrieb.

Von Mitte Oktober 2018 bis Anfang April 2019 werden die neuen Widerlager und südlich der Überführung zwischen dem Bauwerk und dem Thielenplatz der erste Überbauteil erstellt. Im April 2019 werden die Hilfsbrücken ausgebaut und das erste Überbauteil eingeschoben. Dazu wird der Bahnbetrieb in Hannover Hbf-Ost erneut für diesmal 8 Tage eingestellt. Von Ende April 2019 bis Juli 2019 wird das zweite Überbauteil erstellt und Ende Juli 2019 eingeschoben. Der Bahnbetrieb in Hannover Hbf-Ost wird für 6 Tage unterbrochen. Anschließend werden die Bauwerksfugen und die Königstraße wiederhergestellt. Ende Dezember 2019 soll die Königstraße unter der Brücke wieder freigegeben werden.

Die von der Deutschen Bahn vorgesehenen Bauzustände sind der Anlage 1 zu entnehmen.


3. Sperrung der Königstraße

Wie bereits ausgeführt, muss die Königstraße für die Zeit vom Juni 2018 bis Dezember 2019 für 19 Monate im Abschnitt zwischen Augustenstraße und Thielenplatz für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Dies gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.

In den vorab geführten Gesprächen mit der Deutschen Bahn hat die Verwaltung versucht eine Durchlässigkeit wenigstens für Fußgänger und Radfahrer zu erreichen, ggf. auch nur zeitweise. Aufgrund der beengten Verhältnisse unter der Brücke – in der Mittelstrecke der Königstraße müssen Hilfsstützen errichtet werden – ist dies leider nicht möglich.

Die Verwaltung hat daher von der Deutschen Bahn ein Verkehrskonzept für den Umleitungsverkehr eingefordert. Auf Vorschlag der Verwaltung wurde das Büro SHP damit beauftragt. Neben der Festlegung von Umleitungsstrecken war der Nachweis zu erbringen, ob die von der Umleitung betroffenen Straßen und Kreuzungen über ausreichende Leistungsfähigkeiten verfügen und ob Schaltungen von Signalanlagen ggf. angepasst werden müssen. Die Endfassung des Gutachtens liegt seit Juli 2015 vor.



4. Baugenehmigung

Von der Deutschen Bahn war in 2015 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angekündigt. Die Prüfung hat nun ergeben, dass weder ein Planfeststellungsverfahren noch ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist, da eine Erneuerung im Bestand erfolgt und die Gleislage nicht verändert wird. Das Eisenbahn-Bundesamt hat festgestellt, dass eine Baugenehmigung ausreichend ist. Baugenehmigungsbehörde ist aber nicht die Stadt sondern das Eisenbahn-Bundesamt
.

5. Denkmalrechtliche Genehmigung

Die Stadt Hannover ist als zuständige Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Mit Bescheid vom 14.04.2016 wurde die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt. Diese enthält eine Reihe von Auflagen. Wesentlich ist die Auflage, denkmalrelevante Elemente der Brücke, wie das westliche Brückenportal und bauzeitliche Widerlager sowie die straßenparallelen Seitenwände, soweit erhaltungsfähig, zu erhalten und zu sanieren. Dazu ist vor Rückbau des westlichen Portals eine exakte Baudokumentation dieses Portalbauwerks anzufertigen. Bei zwingender Erneuerung sind diese Bauelemente entsprechend der bauzeitlichen Gestaltung wiederherzustellen. Originalmaterialien sind sach- und fachgerecht zu bergen und für den Wiederaufbau analog zur bauzeitlichen Ausführung zu verwenden. Bei irreparabler Schädigung sind die Natursteine und Klinker in Material, Farbigkeit, Größe, Form, Oberflächenbearbeitung (Sandsteine bossiert, gespickt) und Vermauerungstechnik analog zum bauzeitlichen Bestand herzustellen.


6. Baudurchführungsvereinbarung

Da von der Maßnahme eine Straße der Stadt Hannover betroffen ist, ist der Abschluss einer Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt erforderlich. Dazu liegt ein erster Entwurf vor. Neben zahlreichen Details wird mit der Vereinbarung festgeschrieben, die Königstraße zwischen Augustenstraße und Thielenplatz von Juni 2018 bis Dezember 2019 voll zu sperren.

Aus Sicht der Verwaltung stellt die relativ lange Sperrung eine erhebliche verkehrliche Beeinträchtigung insbesondere der Anlieger dar. Diese ist aus technischen und Gründen der Sicherheit nicht zu vermeiden. Daher hat die Verwaltung das o. g. Verkehrskonzept eingefordert, um die Auswirkungen verträglich zu halten. Das Verkehrskonzept ist Bestandteil der Baudurchführungsvereinbarung.

Das Konzept (Stand 07/2015) ist als Anlage 2 beigefügt. Alle dadurch entstehenden Kosten sind von der DB als Veranlasser zu übernehmen.


7. Beteiligung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien

Am 22.04.2015 hat die Deutsche Bahn die Anlieger der Königstraße und des Thielenplatzes sowie die City-Gemeinschaft über die geplante Maßnahme informiert. In einer Presseinformation wurde am 06.05.2015 die Öffentlichkeit informiert. Am gleichen Tag erläuterten Vertreter der Deutschen Bahn und des Büros SHP den Mitgliedern des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und des Stadtbezirksrates Mitte die Baumaßnahme und die verkehrlichen Auswirkungen während der Bauzeit. Dabei wurde




auch das Verkehrskonzept vorgestellt. Weitere Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit wurden von der Deutschen Bahn am 12.01.2016 und am 07.03.2016 durchgeführt.

Das Protokoll der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 06.05.2015 geht unter TOP 9 ausführlich auf die Maßnahme ein.

Da es kein Planfeststellungsverfahren gibt, entfällt eine Stellungnahme der Stadt.

Die notwendige Sanierung des Brückenbauwerkes hat die Sperrung der Königstraße im Brückenquerschnitt für ca. 19 Monate zur Folge. Für alle Verkehrsarten ergeben sich Einschränkungen, denen mit betrieblichen und lenkenden Maßnahmen sowie frühzeitiger Information begegnet werden soll. Bei anderen Baumaßnahmen mit erheblichen baulichen und verkehrlichen Auswirkungen erfolgen die Festlegungen im Planfeststellungsverfahren. Wie bereits ausgeführt wird es kein Planfeststellungsverfahren geben. Somit entfällt auch eine Stellungnahme der Stadt Hannover, die den zuständigen politischen Gremien vorzulegen wäre. Ersatzweise wird der Politik mit dieser Drucksache das Verkehrskonzept zur Zustimmung vorgelegt, da dieses in einem Planfeststellungsverfahren von der Stadt eingefordert worden wäre (Anlage 1).
66.1 
Hannover / 17.11.2016