Drucksache Nr. 2325/2004:
Überplanmäßige Ausgaben
im Unterabschnitt „Grünflächen“, Vorhaben „Sonstige Maßnahmen“
Vermögenshaushalt 2004

Inhalt der Drucksache:

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2325/2004
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Überplanmäßige Ausgaben
im Unterabschnitt „Grünflächen“, Vorhaben „Sonstige Maßnahmen“
Vermögenshaushalt 2004

Antrag,

der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 183.000 € bei der HHSt 2.5800.949000.8.901 „Übriger Hochbau“ aus Dringlichkeitsgründen zuzustimmen.

Deckung

HHSt 2.5910.962000.2/ 800 Handlungsprogramm „Grünflächen Stadt der Gärten“

Die nachstehend in der DS genannten unabweisbaren Maßnahmen sind in 2004 unvorhergesehen entstanden und daher im Haushalt 2004 nicht
berücksichtigt. Zur Deckung der benötigten Mittel stehen Mittel im Handlungsprogramm „Grünflächen Stadt der Gärten“
(HHSt. 2.5910.962000.2 / 800) zur Verfügung, die für Maßnahmen (u.a. Skateranlage Maschsee, Grünspange Nord, Fössegrünzug) vorgesehen
waren. In Abwägung der Dringlichkeit sollen diese Maßnahmen des Handlungsprogramms in 2004 nicht durchgeführt werden, um die
Finanzierung der im Vergleich dringlicheren unvorhergesehenen Maßnahmen zu ermöglichen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die beantragte Maßnahme hat keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung183.000,00 €2.5800.949000.8 /901Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten14.640,00 €5% Zinsen 3% Abschreibung / EP 9
Ausgaben insgesamt183.000,00 € Ausgaben insgesamt14.640,00 € 
Finanzierungssaldo-183.000,00 € Überschuss / Zuschuss-14.640,00 € 
Deckungshaushaltsstelle 2.5910.962000.2 - 800 (Sperrung der Mittel in Höhe von 183.000€)

Begründung des Antrages

Die überplanmäßigen Ausgaben sind:

1. Unvorhersehbar,
Der bauliche Zustand der im folgenden detailliert dargestellten Gebäude hat sich im Winter 2003/ 2004 massiv verschlechtert.
So wurden bei einer Begehung in 2004 unerwartet überdurchschnittliche Schäden in der Bausubstanz festgestellt.















2. Unabweisbar, weil
- die in 2004 festgestellten Schäden in der Bausubstanz u.a. aus Gründen der Arbeitssicherheit umgehend zu beseitigen sind.
- eindringendes Niederschlagswasser zu einer akuten Gefährdung der elektrischen Anlagen führt.


- notwendige Reparaturen an Fenstern (Fassadenteile) durch die Wärmeschutzverordnung gesetzlich vorgeschrieben sind.

- Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zwingend umgesetzt werden müssen, die sich aus einer Überprüfung der Verhältnisse in einer der Einrichtungen ergeben haben.
- Einbruchdiebstähle in jüngster Vergangenheit zu hohen wirtschaftlichen Verlusten geführt
haben, so dass eine Absicherung einzelner Objekte mit Einbruchmeldeanlagen zwingend erforderlich wird.

- die Nichtbehebung der 2004 festgestellten baulichen Schäden massive
Folgeschäden in einem erheblichen Umfang innerhalb kürzester Zeit ergeben würden.
Maßnahmen und Begründungen im Einzelnen:

Fenstersanierung/-erneuerung in der Einheit 67.31.5 (zur Stadtgärtnerei 10)
Die Fenster des Sozialtraktes sind altersbedingt undicht und mussten nach zahlreichen
Einbrüchen häufig repariert werden, was zu weiteren
Undichtigkeiten führte. Durch die letzten Reparaturen Anfang 2004 ist der Anteil der
undichten Fenster mittlerweile auf die Größe von über 20%
der Fassadenfenster angewachsen. Laut Wärmeschutz-VO ist eine komplette Erneuerung
vorgeschrieben, wenn diese Grenze überschritten
wird. Die Entwicklung war nicht vorhersehbar. Die Maßnahme ist nach gesetzlicher
Vorschrift unabweisbar.
Mittelbedarf = 23.000,00 €

Sozial- und Sanitärräume in den Einheiten 67.31.5 und 67.31.10 (zur Stadtgärtnerei 10)

Die Sanierung des Daches einschl. der Oberlichter ist zwingend erforderlich. Die undichten
Oberlichter führen zu Energieverlusten und
Wassereintritten. Anfang 2004 wurden bei einer Begehung durch die Arbeitssicherheit
massive Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk registriert.
Diese führen zu Geruchsbelastung und Schimmelpilzbildung in den Sanitär- und
Umkleideräumen. Diese Belastungen lassen eine gesundheitliche Gefährdung der
Mitarbeiter nicht ausschließen. Somit ist die Sanierung dringlich und unabweisbar.

Im Zusammenhang der Erneuerung der Heizungsanlage, die auf Grund der
Messerergebnisse in 2005 erneuert werden muss, wird die Sanierung der Oberlichter und
die laufende Trockenlegung der Räumlichkeiten zu einer deutlichen Einsparung von
Energiekosten führen.
Mittelbedarf = 80.000,00 €




Ergänzung/Ausbau der Sanitärräume der Einheit 67.31.9 (Rosenbuschweg 9)

Der Sanitärbereich der Baumkolonne entspricht nicht der Arbeitsstättenrichtlinie, da
insbesondere die vorhandenen Waschräume für eine Personalstärke von 12 AK völlig
unzureichend bemessen sind. Die regelwidrigen Zustände wurden durch eine in 2004
stattgefundene Begehung der Arbeitssicherheit erkannt und durch 11.31.2
(Arbeitssicherheit) und den örtlichen Personalrat bemängelt mit der Aufforderung, sofort
Verbesserungen herzustellen.
Mittelbedarf = 12.500,00 €

Einbruchmeldeanlagen in den Einheiten 67.31.2 und 67.31.3 (Rosenbuschweg / Heimatweg 25 H)

Die überdurchschnittliche Anzahl von Einbrüchen der letzten Monate in noch nicht
abgesicherten Betrieben haben in ihrer Folge zu Sachbeschädigungen und Diebstählen
sowie Verlust von wertvollen Betriebsdaten geführt. Dies führte zu Belastungen des
Haushaltsbudgets und zu Vermögensschäden, die nicht durch Versicherung abgedeckt
sind. Der Einbau von Einbruchmeldeanlagen in anderen Bereichen hat erfahrungsgemäß
dazu geführt, dass sich solche Schäden durch Einbruch und Vandalismus stark vermindern.
Mittelbedarf = 7.500,00 €


Dachsanierung Versandhalle der Einheit 67.31.10 (Zur Stadtgärtnerei 10)

Durch ein undichtes Dach der Versandhalle der städtischen Baumschule dringt seid dem Frühjahr 2004 verstärkt Niederschlagwasser in den Innenraum. Das eindringende Wasser fließt über elektrische Anlagen und sogar in einen größeren Verteilerkasten, der notdürftig gesichert werden musste. Es besteht akute Kurzschlussgefahr. Die Maßnahme ist unvorhersehbar, da sie im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2004 noch nicht akut war.
Die Maßnahme ist unabweisbar, da es sich um notwendige Reparaturen im Zuge der Unfallverhütung handelt.
Mittelbedarf = 60.000 €
67.31 
Hannover / 03.11.2004