Drucksache Nr. 2323/2008:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2009

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
1. In den Ausschuss für Umweltschutz und
Grünflächen
2. In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und
Rechnungsprüfung
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2323/2008
1
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2009

Antrag,

den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem Beschluss- antrag, dass die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2009 nicht verändert werden, zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben5.496.000,00 €6752.00-541000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt5.496.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-5.496.000,00 € 
Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover zur Stadtreinigung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 108.900,00 € auf 5.496.000,00 € und wird im Verwaltungshaushalt 2009 berücksichtigt. Die Erhöhung resultiert aus höheren Kostenansätzen für Material- und Personalaufwand (Tariferhöhungen) sowie für Abschreibungen für neubeschaffte Fahrzeuge.

Begründung des Antrages

Der Kalkulationszeitraum für die Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 16.11.2004 endet am 31.12.2008. Nach der beigefügten Drucksache des Zweckverbandes weist die Gebührenkalkulation 2007/2008 bei einer vergleichsweise geringen Überdeckung, eine nahezu ausgeglichenes Ergebnis aus. Für eine verbindliche Festlegung der Gebühren- sätze ist ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Für den Beschluss in der Verbandsversammlung ist eine Weisung an den Stimmführer erforderlich.
20.2 
Hannover / 25.09.2008