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Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) - Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2009
Antrag,
den Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem Beschluss- antrag, dass die Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2009 nicht verändert werden, zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 5.496.000,00 € | 6752.00-541000 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 5.496.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -5.496.000,00 € | |
Der Anteil der Landeshauptstadt Hannover zur Stadtreinigung erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 108.900,00 € auf 5.496.000,00 € und wird im Verwaltungshaushalt 2009 berücksichtigt. Die Erhöhung resultiert aus höheren Kostenansätzen für Material- und Personalaufwand (Tariferhöhungen) sowie für Abschreibungen für neubeschaffte Fahrzeuge.
Begründung des Antrages
Der Kalkulationszeitraum für die Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 16.11.2004 endet am 31.12.2008. Nach der beigefügten Drucksache des Zweckverbandes weist die Gebührenkalkulation 2007/2008 bei einer vergleichsweise geringen Überdeckung, eine nahezu ausgeglichenes Ergebnis aus. Für eine verbindliche Festlegung der Gebühren- sätze ist ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Für den Beschluss in der Verbandsversammlung ist eine Weisung an den Stimmführer erforderlich.
20.2
Hannover / 25.09.2008