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dem Baubeginn und der Mittelfreigabe in Höhe von 730.000 € zur Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung der Opernhaustiefgarage, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen:
Investitionsmaßnahme: 54602004
Bezeichnung: Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung der Opernhaustiefgarage und der Anlieferzone Kröpcke
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2015/2016 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2015 zu Lasten 2016.
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden überprüft. Die geplanten Maßnahmen für Sprinklerung und Lüftung haben hierauf keinen Einfluss. Von der Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung sind nur die nicht öffentlichen Flächen/ Arbeitsbereiche der Anlieferzone betroffen. Die Sanierung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben.
Die Opernhaustiefgarage besteht aus insgesamt 4 Ebenen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt wurden: Die Ebenen -1 und -2 befinden sich unter dem Opernplatz und wurden Anfang der 1960er Jahre errichtet. Die Ebenen -3 und -4 befinden sich seitlich versetzt unter den Flächen der „Cafe am Kröpcke Betriebsgesellschaft“, die durch die Ständehausstraße, Georgstraße und Rathenaustraße begrenzt werden (siehe Anlage 1). Diese Ebenen wurden Mitte der 1970er Jahre errichtet. Über der Ebene -3 befindet sich die Anlieferzone Passerelle.
Die Gebäudetechnik der Ebenen -1 und -2 ist vom übrigen Bereich der Anlage, sowohl brandschutztechnisch als auch lüftungstechnisch getrennt.
Eigentümer der Anlagen ist die LHH. Die Opernhaustiefgarage ist zurzeit an die Union Boden, die Anlieferzone - bis Ende 2015 - an die HRG verpachtet. Zuständig für die bauliche Unterhaltung der Anlagen ist die LHH, Fachbereich Tiefbau.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Opernhaustiefgarage und der Anlieferzone ist insbesondere die Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen zwingend erforderlich. Die Maßnahmen sollen in 2015 und 2016 umgesetzt werden.
Ferner werden in nächster Zeit auch noch Sanierungsarbeiten an der Treppen- und Aufzugsanlage im Zugangsbereich der Opernhaustiefgarage erforderlich. Diese Maßnahmen sind nicht Gegenstand dieser Drucksache.
Gewerk 1: Sprinkleranlage
Die wiederkehrende Prüfung der Sprinkleranlage in der -1 und -2 Ebene durch den Sachverständigen im Jahr 2014 hat zahlreiche sicherheitsrelevante Mängel ergeben, die mit Fristsetzung behoben werden müssen. Die Sprinkler sind u. a. auszutauschen und das Rohrnetz muss verändert werden, um die erforderlichen Füllzeiten der Leitungen einzuhalten. Darüber hinaus genügen die beiden vorhandenen Wasseranschlüsse nicht mehr den technischen Erfordernissen (Trinkwasserhygiene). Die Wasserversorgung muss komplett neu konzipiert werden.
Bei der Sachverständigenprüfung der Sprinkleranlage der Ebenen -3 und -4 und der Anlieferzone wurden ebenfalls Mängel festgestellt, die dringend behoben werden müssen. Diese Sprinkleranlage erhält das erforderliche Wasser aus dem Kröpcke Center. Diese Immobilie befindet sich nicht im Eigentum der LHH. Die Eigentümer des Kröpcke Centers wünschen eine Trennung der Sprinkleranlagen. Die Kosten für die Trennung werden von Seiten des Kröpcke Centers übernommen.
Die Planungen für eine neue Wasserversorgung sehen vor, dass eine vorhandene Brunnenanlage in der -4 Ebene genutzt wird, von der aus alle Ebenen der Tiefgarage und Anlieferzone versorgt werden. Dadurch werden insbesondere dauerhafte Kosten in Höhe von rund 10.000 € jährlich für die Bereitstellung eines „sprinklergerechten Wasseranschlusses“ durch den Wasserversorger vermieden.
Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen wird von der LHH veranlasst. Es ergeben sich Kosten in Höhe von 350.000 €. Für die Durchführung der Trennung der städtischen Sprinkleranlage von dem Kröpcke Center erhält die LHH eine Kostenerstattung in Höhe von 83.300 € brutto.
Gewerk 2: Lüftungsanlage
Die wiederkehrende Prüfung der Lüftungsanlage in der -3/ -4 Ebene und Anlieferzone durch den Sachverständigen hat ebenfalls mehrere sicherheitsrelevante Mängel ergeben, die mit Fristsetzung behoben werden müssen. Eine nachhaltige Sanierung der Anlage ist zwingend erforderlich. Neben der Raumlufttechnik (RLT) muss auch die Mess- und Regelungstechnik (MSR) erneuert werden. Es ergeben sich Kosten in Höhe von 340.000 €.
Gewerk 3: Elektroarbeiten (Sicherheitsbeleuchtung; Entfernung Altkabel)
Die Anlieferzone verfügt zurzeit über keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung. Das erforderliche Notlicht inkl. einer Rettungswegkennzeichnung ist nicht vorhanden und muss nachgerüstet werden, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich in der Anlieferzone zahlreiche Elektroaltkabel befinden, die überflüssig sind und entfernt werden müssen, um insbesondere die Brandlast zu minimieren.
Bei der Umsetzung der hierfür erforderlichen Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von 40.000 €.
Für die haustechnische Sanierung der Anlage ergeben sich somit Gesamtkosten wie folgt:
Gewerk 1: Sprinkleranlage 350.000 €
Gewerk 2: Lüftungsanlage 340.000 €
Gewerk 3: Elektroarbeiten 40.000 €
Gesamtkosten: 730.000