Drucksache Nr. 2308/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Status des Stadtjugendrings
in der Ratssitzung am 18.10.2012, TOP 3.6.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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2308/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zum Status des Stadtjugendrings
in der Ratssitzung am 18.10.2012, TOP 3.6.

Gemäß Pressemeldung soll ein Mitglied des Rates Angestellter des Stadtjugendrings werden.

Ohne dem betreffenden Mitglied des Rates zu nahe treten zu wollen, stellt sich uns die Frage nach einer möglichen unzulässigen Interessenkollision.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Welchen Status im Verhältnis zur Stadt hat der Stadtjugendring
a) in juristischer (vereinsrechtlicher) Hinsicht?
b) in finanzieller Hinsicht?

2. Von wem erhalten die Angestellten des Stadtjugendrings ihre Gehälter?

Jens Böning
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Welchen Status im Verhältnis zur Stadt hat der Stadtjugendring
a) in juristischer (vereinsrechtlicher) Hinsicht?
b) in finanzieller Hinsicht?


Der Stadtjugendring (SJR) ist ein eingetragener Verein. Er ist eine freiwillige und unabhängige Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden und anderen Zusammenschlüssen, die in Hannover tätig sind. Der SJR wirkt an der Jugendhilfeplanung innerhalb der Stadt Hannover mit. Dazu ist er mit Vertretern in den entsprechenden Gremien (z.B. Jugendhilfeausschuss, Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung) vertreten.

Der SJR ist einer von über 400 Zuwendungsempfängern der LHH. Er wird in dem zum Haushalt gehörigen Zuwendungsverzeichnis unter TH 51, Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit, Ziffer 8.2. geführt. Für das Jahr 2012 stand eine Zuwendung an den Stadtjugendring in Höhe von insgesamt 1.220.344 Euro zur Verfügung.


Frage 2: Von wem erhalten die Angestellten des Stadtjugendrings ihre Gehälter?

Vom Stadtjugendring.