Drucksache Nr. 2290/2014:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2290/2014
3
 

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., zum 30.11.2015 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, die in der Anlage 1 bis 3 (Kleingartenübersichtskarte, Flächennutzungsplanausschnitt, Kündigungsfläche) zu dieser Drucksache aufgeführte und in der Anlage 3 grau hinterlegte Kleingartenfläche in der Anlage Klein-Burgdorf e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 4 zu kündigen. Die in Anlage 3 diagonal schraffiert markierten Flächen werden nicht aus der Anlage Klein-Burgdorf herausgelöst, sondern lediglich als Gemeinschaftsfläche umgewidmet, in den Anlagen zum Generalpachtvertrag geändert und bei der Berechnung der Pacht entsprechend berücksichtigt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Kündigung der Kleingartenparzellen erfolgt unabhängig vom Geschlecht des Pächters oder der Pächterin. Der Verwaltung liegen keine geschlechterdifferenzierten Zahlen zu den betroffenen Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen vor, da das Pachtverhältnis zwischen dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. vertreten durch den Kleingartenverein Klein-Burgdorf e.V. und den Pächtern und Pächterinnen besteht. Es ist deshalb nicht bekannt, ob sich faktisch die Kündigungen stärker auf Männer oder auf Frauen auswirken.

Kostentabelle

Es entstehen durch die Kündigungen Kosten für Entschädigungszahlungen an Kleingartenpächter und die Räumung der Kleingärten, die aus dem Verkaufserlös durch
OE 23 finanziert werden. Ferner wird aus dem Verkaufserlös eine notwendige neue Wegeverbindung in der Kleingartenanlage hergestellt, da die alte Verbindung durch die Teilkündigung zum 30.11.2014 (vgl. Beschluss-Drucksache 2155/2013) entfällt.
Erst nachdem die Kündigung gegenüber dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner offiziell ausgesprochen ist (bis zum 3. Werktag im Februar 2015) erfolgt die Ermittlung einer angemessenen Entschädigung durch Schätzer des Bezirksverbandes. Erst danach können dann auch erst die Räumungskosten ermittelt werden.

Begründung des Antrages

Die Vereinigte Schmirgel- und Maschinenfabriken AG an der Siegmundstraße, Hannover, plant ab 2015 zur Standortsicherung eine Erweiterung ihrer Produktionsstätten entsprechend den Festsetzungen im Flächennutzungsplan.
Dies bedeutet für die Anlage des Kleingärtnervereins Klein-Burgdorf die Kündigung von insgesamt 35 Kleingärten und 2 Teilgärten auf einer Fläche von ca. 18.450 m².
Soweit Interesse von Seiten der jetzigen Pächter besteht, sollen innerhalb der Vereinsanlage bzw. den benachbarten Anlagen Ersatzgärten angeboten werden. Es muss darüber hinaus kein Ersatzland bereitgestellt werden.
Das genannte Vorgehen ist mit dem Generalpächter Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. abgestimmt.
67.30 
Hannover / 15.10.2014