Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 299, 3. Änderung - In den Sieben Stücken
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 299, 3. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 7 - Kosten für die Stadt.
Begründung des Antrages
Die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 299 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Wohnanlage mit ca. 240 Wohneinheiten schaffen.
Der Stadtbezirksrat Buchholz - Kleefeld hat am 08.12.2016 (Drs. 2190/2016) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 09.03.2017 bis 10.04.2017 statt. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme vom Grundstückseigentümer hanova eingegangen. Im weiteren Verfahren konnte durch direkte Abstimmung der Planung mit hanova eine Einigung herbeigeführt werden.
Im Rahmen der Bearbeitung zeigte sich, dass der Löfflerweg für die Planung nicht benötigt wird. Aus diesem Grund wurde er aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13
Hannover / 02.09.2019