Drucksache Nr. 2285/2019:
Anpassung der Förderbedingungen für das städtische Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“

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2285/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2285/2019
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Anpassung der Förderbedingungen für das städtische Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“

Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen,
den Anpassungsvorschlägen des Förderprogramms „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ zuzustimmen. Die neuen Förderbedingungen gelten nach Beschluss.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ betrifft alle Vermieter*innen und Mieter*innen gleichermaßen.

Kostentabelle

Das jährliche Förderbudget in Höhe von 440.000 € jährlich ist im Teilhaushalt 67 unter Zuwendungen veranschlagt. Die Änderung der Förderkriterien hat keinen Einfluss auf das Gesamtbudget.

Das Förderprogramm
Das Förderprogramm „Energieeffizienz mit stabilen Mieten“ wurde 2013 für fünf Jahre bis 2017 (B-DS 1760/2013) mit einem Budget von 500.000 € jährlich beschlossen. Eine Fortsetzung des Programms ist im Haushalt bis 2020 mit einem Etat von 440.000 € jährlich berücksichtigt.
Ziel des Förderprogramms ist, im Wohnungsbestand Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen und dabei die Netto-Kaltmiete niedrig zu halten und das bei niedrigen, kalkulierbaren Energiekosten. Es ist mit anderen Förderprogrammen kumulierbar.

Begründung des Antrages

Bis Ende 2017 bestand eine sehr gute Nachfrage nach Zuschüssen. Seit Beginn der Förderung wurden Mittel in Höhe von ca. 2,5 Millionen € für 1.231 Wohnungen bewilligt, von denen bereits ca. 2,0 Millionen € ausgezahlt sind. Mit Stichtag 26.07.2019 stehen noch Mittel in Höhe von 754.596,53 € zur Verfügung.
Die Anfragen zur Inanspruchnahme gingen jedoch seitdem sehr stark zurück. Der Hauptgrund ist, dass die Zuschussgewährung an die Bedingung geknüpft ist, die Kaltmiete auf dem derzeit geforderten Niveau von 5,60 €/m² Wohnfläche für drei Jahre festzuschreiben.
Diese Fixierung verursacht den Wohnungsunternehmen nach Umsetzung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen Mindereinnahmen bei gleichzeitig zu tätigenden hohen Investitionen. Derzeit steigen die Baukosten deutlich höher als die allgemeine Teuerungsrate.
Durch die Anhebung der Netto-Kaltmiete von 5,60 €/m² Wohnfläche auf 5,80 €/m² bzw. 6,75 €/m² Wohnfläche wird dem Anstieg der Mieten Rechnung getragen. Jetzt finden nicht nur Wohnungen im unteren Mietpreissegment, sondern auch die aus dem mittleren Mietpreissegment Berücksichtigung.
Eine Anpassung der Förderbedingungen wird als erforderlich angesehen, um weiter sozialverträgliche, energetische Modernisierungen anzustoßen.

Anpassungsvorschläge
Die erlaubte Obergrenze der Netto-Kalt-Miete wird für Wohnungen im unteren Mietpreissegment incl. Belegrechtswohnungen von 5,60 €/m² auf 5,80 €/m² Wohnfläche erhöht (angepasst an das kommunale Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover). Hierfür sollen 30 % des Förderbudgets verwendet werden.

Die erlaubte Obergrenze der Netto-Kalt-Miete für Wohnungen im mittleren Mietpreissegment wird auf 6,75 €/m² Wohnfläche erhöht. Bei Sanierung von mehr als 10 Wohnungen sind ein Drittel der Mieten unter 5,80 €/m² Wohnfläche zu halten, um den vollen Fördersatz zu bekommen.

Die zulässige Mietzinserhöhung wird von 0,66 €/m² auf 0,52 €/m² reduziert. Dieses gewährleistet weiterhin, dass Mieter*innen keine hohe Mieterhöhung durch die energetische Sanierung zu erwarten haben.

Zuschüsse für die Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen werden angepasst und bei Fensteraustausch um 3-Scheiben-Verglasung (U-Wert = 0,95 W/(m²K) ergänzt.

Die Umsetzung energetischer Modernisierungen in preisgünstigen Wohnungsbeständen kann durch folgende Förderkriterien erreicht werden:




Die Förderzuschüsse sollen weiterhin für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle eingesetzt werden, da hierdurch nachweislich hohe Wärmeeinsparungen erreicht werden:

67.11 
Hannover / 02.09.2019