Drucksache Nr. 2283/2020:
Teilnahme am Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“ für die (Teil-)Sanierung des
Historischen Museums inkl. Neukonzeption der Dauerausstellung

Inhalt der Drucksache:

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2283/2020
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Teilnahme am Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“ für die (Teil-)Sanierung des
Historischen Museums inkl. Neukonzeption der Dauerausstellung

Antrag,


· der Teilnahme am Projektaufruf 2020 des Bundesprogramms „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
zuzustimmen.
· der (Teil-)Sanierung des Historischen Museums inkl. Neukonzeption der
Dauerausstellung dem Grunde nach zuzustimmen.

Kostentabelle

Mit dieser Drucksache wird die Zustimmung zur Teilnahme am Projektaufruf 2020 erbeten. Das Antragsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung von Projektskizzen in der ersten Phase beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die zweite Phase umfasst die eigentliche Beantragung der Bundesförderung durch die Kommunen. In dieser Phase ist auch ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen, der durch Ratsbeschluss (in einer Folgedrucksache) zu bestätigen ist.

Begründung des Antrages

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden die bauliche Sanierung und der Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gefördert, wobei ein Schwerpunkt bei Sportstätten liegen soll. Daneben ist jedoch auch die Förderung von Kultureinrichtungen möglich.

Beabsichtigt ist die Teilnahme am Projektaufruf mit der (Teil-)Sanierung des Historischen Museums einschließlich der Neukonzeption seiner Dauerausstellung. Das Museum ist seit März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen und kann nur nach umfassenden Sanierungsmaßnahmen wieder öffnen. Zu den beabsichtigten Maßnahmen zählen die Sanierung PCB-belasteter Flächen, die sicherheitsrelevante Ertüchtigung abgehängter Decken, die Umsetzung von Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept und denkmalpflegerische Maßnahmen sowie verschiedene weitere Sicherheitsmaßnahmen. Die neukonzipierte Dauerausstellung soll sich zukünftig auf ca. 2.100 m² im 1. Obergeschoss und im Erdgeschoss (Kutschenhalle) erstrecken. Geplant ist darüber hinaus die räumliche Erweiterung des Foyers um einen Seminarraum und ein Café sowie seine Ausstattung mit moderner Veranstaltungs- und Medientechnik.

Für die geplante Maßnahme wird derzeit die HU-Bau erarbeitet und anschließend den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Förderung von Vorhaben aus dem Bundesprogramm sieht eine Komplementärfinanzierung durch die antragstellende Kommune vor. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 0,5 und 3 Millionen € liegen und grundsätzlich 45 % der förderfähigen Projektkosten entsprechen. Der kommunale Anteil soll grundsätzlich 55 % betragen. Auf ihn können Finanzierungsanteile unbeteiligter Dritter (z.B. unabhängiger Stiftungen oder Spender) angerechnet werden.

Die Projektskizze für die Teilnahme am Projektaufruf 2020 ist bis zum 30.10.2020 einzureichen. Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2025 abgeschlossen und vollständig abgerechnet sein.
41.3 
Hannover / 30.09.2020